Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Luftfiltermaterialien
22FEA58802
Produkte/Dienstleistungen: Luftfilter📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag über die bundesweite Lieferung von Luftfiltermaterialien
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Luftfilter📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferrahmenvertrag über die deutschlandweite Lieferung von Luftfiltermaterialien und Zubehör” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf zweimal zwei Jahre (24 Monate) Verlängerung
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option auf zweimal zwei Jahre (24 Monate) Verlängerung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anhang C_Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
AnhangD_Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anhang C_Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
AnhangD_Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anhang C_Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
AnhangD_Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anhang C_Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
AnhangD_Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Ein Handelsregisterauszug, der nicht älter als ein Jahr ist, ist mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Allgemeine Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (Anlage 2 in den
Vergabeunterlagen”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-27
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-31 📅
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 105-294343 (2022-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-15) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 105-294343
Auftragsvergabe
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Titel: Vergabe Luftfiltermaterialien
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-14 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 056-166199 (2023-03-15)