Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
I.• Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er a) die gewerberechtl. Vorauss. für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch
Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss. nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern / Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl. weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angem
Höhe (Personenschäden mind. EUR 5 Mio., Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden mind. 1
Mio., Bearbeitungsschäden mind. EUR 1 Mio., Schlüssel-/Transponderverlust mind. EUR 250000) versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entspr Versicherung abschließt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpfl. ist oder er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register,
f) Angabe Umsatzsteueridentifikationsnummer;
g) BI wird AG unverzüglich informiere(n) u ggf aktualisierte Eigenerklärung sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss. für eine Zuschlagserteilung ergeben.
• Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022.
• Für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Namen des Ansprechpartners für alle
Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail).
• Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn. Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt zur BG o deren Mitgl. (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
• AG kann auch ohne besonderen Anlass weitere Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise einschl Erklärungen und Nachweise zur Eignung, z.B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung o einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.
II.• Diese Anforderungen gelten entspr. für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entspr Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt. der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl. Wertung).
• Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren, erf. Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI
die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der
Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
III. Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche
Leistungsfähigkeit genannte Angaben.