Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit
nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem
betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung
ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser
durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache
verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten
Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren
Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu
verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus
diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass
trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1
GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann
alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen
gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als
Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer
Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu
benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der
Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes
Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die
Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der
Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die
Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als
Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben
genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr.
1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein
eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der
Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem
bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen)
einzureichen.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.
evergabe online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form
abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte
Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax,
Telegramm, Telex oder E Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus
dem Vergabeverfahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene
bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter
nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder
zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren
ausschließen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e Vergabe Plattform
(
www.evergabe online.de) bis zum 24.06.2022, 12:00 Uhr einzureichen.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.