Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (drei Mindestreferenzen und ggf. weiterer vorgelegter Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Bewerber können je Referenzkategorie (1) bis (3) neben der jeweiligen Mindestreferenz maximal zwei weitere Referenzen vorlegen.
Im Rahmen der Bewertung der Referenzen (drei Mindestreferenzen und ggf. weitere vorgelegte Referenzen) können insgesamt max. 55 Punkte erreicht werden:
- Mindestreferenz (1) max. 15 Punkte
- Mindestreferenz (2) max. 5 Punkte
- Mindestreferenz (3) max. 5 Punkte
- weitere Referenzen der Kategorien (1) bis (3): max. 5 Punkte je Referenz
Die Vorlage von mehr als jeweils insgesamt drei Referenzen je Referenzkategorie (1) - (3) ist nicht erwünscht.
Hinsichtlich der Bepunktung der Mindestreferenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die drei Mindestreferenzen herangezogen. Hierfür ist durch die Bewerber anzugeben, welche der vorgelegten Referenzen als Mindestreferenz herangezogen werden soll.
Die Mindestreferenz (1) wird wie folgt bewertet:
Kriterium "Gebäudeart"
Projektsteuerung zum Bau eines technisch komplexen Gebäudes (Schul- oder Hochschulbau, Klinik- oder Forschungsgebäude): 15 Punkte,
Projektsteuerung zum Bau eines Verwaltungsgebäudes: 9 Punkte,
Projektsteuerung zum Bau eines sonstigen Gebäudes (z.B. Wohngebäude): 0 Punkte.
Die Mindestreferenz (2) wird wie folgt bewertet:
Kriterium "Gebäudeart"
Durchführung eines Realisierungswettbewerbs zum Bau eines technisch komplexen Gebäudes (Schul- oder Hochschulbau, Klinik- oder Forschungsgebäude): 5 Punkte,
Durchführung eines Realisierungswettbewerbs zum Bau eines Verwaltungsgebäudes: 3 Punkte,
Durchführung eines Realisierungswettbewerbs zum Bau eines sonstigen Gebäudes (z.B. Wohngebäude): 0 Punkte.
Die Mindestreferenz (3) wird wie folgt bewertet:
Kriterium "Gebäudeart"
Betreuung von europaweiten VgV-Verfahren "Planungsleistungen zum Bau eines technisch komplexen Gebäudes (Schul- oder Hochschulbau, Klinik- oder Forschungsgebäude): 5 Punkte,
Betreuung von europaweiten VgV-Verfahren "Planungsleistungen zum Bau eines Verwaltungsgebäudes": 3 Punkte,
Betreuung von europaweiten VgV-Verfahren "Planungsleistungen für sonstige Gebäude (z.B. Wohngebäude): 0 Punkte.
Hinsichtlich der Bepunktung der weiteren Referenzen ist folgendes zu beachten:
Die ggf. vorgelegten weiteren Referenzen werden jeweils mit Zusatzpunkten wie folgt bewertet:
Kriterium "Gebäudeart"
Bau eines technisch komplexen Gebäudes (Schul- oder Hochschulbau, Klinik- oder Forschungsgebäude): 5 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.