Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
-Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens am 01.01.2023
Stufe 2: vom 01.03.2023 bis 31.05.2023
-Regelbetrieb: 01.06.2023 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.05.2028 (ggf. Verlängerung bis 31.05.2033)
-Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Leistungen in der Start-Up-Phase:
- Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG)
- bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen sollen
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Inhalt Stufe 1:
-Personalvorstellung inklusive Qualifikationsnachweise, ggf. Beantragung weiterer erforderlicher Sicherheitsüberprüfungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung
-kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN, Klärung objektspezifischer Anforderungen an das CAFM-System sowie Übernahme der Stammdaten der Liegenschaft unter Einbeziehung der Systemadministratoren des AN
-Klärung zu Art und Umfang der Implementierung der Datensicherung des CAFM-Systems sowie der elektronischen Ablage
-Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen
-Erstellung der Dokumentations- und Archivordnung entsprechend der Dokumentationsablage der AG einschließlich Archivordnung vor Ort
-Aufbau des Quartals- und Jahresberichtswesens
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Inhalt Stufe 2:
-Übernahme von Anlagen und technischen Systemen inkl. Funktionsprüfung
-Dokumentation der Übernahme je technische Anlage inkl. Abgleich der offenen Mängel und des ggf. vorhandenen Instandsetzungsstatus
-Übernahme und Verwaltung der Ersatz- und Verschleißteile sowie Komponenten und Baugruppen inkl. Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung
-Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen für die Durchführung der Leistungen des AN an den technischen Anlagen der Liegenschaft
-Vollständiger Aufbau der Dokumentation gemäß der Dokumentationsrichtlinie BImA
-Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Nachunternehmerlisten
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Personal in der Start-Up-Phase:
Für die reibungslose Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen. Dem Start-Up-Team müssen der vorgesehene Objektleiter (OL) sowie ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) als Ansprechpartner angehören. Der Bieter gewährleistet, dass für die 3-monatige Start-Up-Phase, Stufe 2, (und den anschließenden Regelbetrieb) mindestens ein Objektleiter und sein Vertreter sowie je 6 Haustechniker der Fachrichtungen Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik bzw. Elektrotechnik und der jeweilige Vertreter pro Fachrichtung, sicherheitsüberprüft nach § 9 SÜG (sog. Ü2), zur Verfügung stehen.
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Regelbetrieb ab 01.06.2023
a) Die Leistungen des Technischen Gebäudemanagements sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276 zu erbringen:
- 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
- 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
- 340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
- 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
- 420 Wärmeversorgungsanlagen
- 430 Lufttechnische Anlagen
- 440 Starkstromanlagen
- 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)
- 460 Förderanlagen
- 470 Nutzungsspezifische Anlagen
- 480 Gebäudeautomation
- 540 Technische Anlagen in Außenanlagen
Außerdem erfolgen die Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
- DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
- DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
- VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
- VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
- VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung
- TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
- TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
- BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
- 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
- WHG Wasserhaushaltsgesetz
- SBauVO NRW Sonderbauverordnung NRW
- DGUV Information 205-003
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b) Übernahme der Betreiberverantwortung für die vertragsgegenständlichen technischen Anlagen
-Inspektionen im Rahmen der Betreiberpflichten beinhalten tägliche, wöchentliche und monatliche Inspektions- und Kontrollrundgänge zur Feststellung, Prüfung und Beurteilung der Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen.
Dazu gehören u.a.:
- regelmäßige Inspektions- und Kontrollgänge mit Sichtkontrolle und Dokumentation der gesamten Liegenschaft
- regelmäßige Überprüfung a) der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige, bestimmungsgemäße Funktion und b) des Brandschutzes und der Unfall- und Betriebssicherheit, z. B. nach DIN, VDE, UVV etc.; Gefahrenstellen sind unverzüglich zu beseitigen/zu melden
- Durchführen von Leistungs- und Kontrollmessungen
- Aufzeichnen / Dokumentieren der Verbrauchsdaten
- Durchführen von Messungen, Datenerfassung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse an AG bzw. Nutzer
- die Hinweispflicht auf Unzulänglichkeiten auch außerhalb des Vertrages, welche während der Inspektions- und Kontrollrundgänge auffallen
- monatliche Inspektionen zur Sicherstellung des ordnungsmäßen Zustandes /Funktion sämtlicher Türen mit Feststell- und/oder Schließeinrichtung (Türen mit und ohne Brandschutzfunktion)
- Erstellen eines Inspektionsberichtes über jeden Inspektion- und Kontrollrundgang
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c) Vollständige Bestandsaufnahme der technischen Anlagen im Erweiterungsneubau (Geb.8), Übergabe des vollständigen Leistungsverzeichnisses bis 31.12.2023 an die AG
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d)Personal im Regelbetrieb:
- Einsatz eines Objektleiters (OL) und dessen Vertreter, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind und Abläufe eigeninitiativ und aktiv steuern.
Anforderungen:
- mindestens Diplomingenieur, Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbarer Fachrichtung
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- ausgeprägte service-orientierte Einstellung
- Führungsqualität
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 und aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien
- Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software
- kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung
- Bereitschaft zu Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG
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Für den OL ist eine Präsenzzeit von 8 Stunden arbeitstäglich zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr zu gewährleisten.
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Der AN setzt in den vertragsgegenständlichen Liegenschaften zwölf Haustechniker (HT) - sechs der Fachrichtung Elektrotechnik und sechs der Fachrichtung Sanitär-/Heizung-/Lüftungs- und Klimatechnik oder jeweils vergleichbar ein und benennt mindestens einen Vertreter je Fachrichtung für unvorhersehbare Fälle. Der vertretende HT muss über Objektkenntnisse der vertragsgegenständlichen Liegenschaften verfügen.
Anforderungen:
- Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) der Elektrotechnik oder vergleichbar
- mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) in Fachrichtung Sanitär-/Heizung-/Lüftungs- und Klimatechnik oder vergleichbar
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- service-orientierte Einstellung
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000
- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen (12 HT und deren Vertreter) gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen
- Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen (mindestens zwei HT Elektrotechniker sowie deren Vertreter; Bedingung: ein Schaltberechtigter muss während des Präsenzzeitraums immer vor Ort anwesend sein)
- Fachkraft für Feststellanlagen (mindestens ein HT und ein Vertreter)
- Bereitschaft zu Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG
Die Leistungen der HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 06:00 bis 18:00 Uhr, zeitversetzt und überschneidend zu erbringen. Mindestens ein HT pro Fachrichtung muss in der genannten Präsenzzeit vor Ort sein.
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Die Aufgaben und Pflichten des Objektleiters und seiner Vertretung sowie der Haustechniker und deren Vertretung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden.