Als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben.
Es erfolgt eine Vergabe als Gesamtleistung der 6 Anruf-Sammel-Taxi-Linien.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen nach § 42 PBefG (Anruf-Sammel-Taxi)
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für...”
Kurze Beschreibung
Als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben.
Es erfolgt eine Vergabe als Gesamtleistung der 6 Anruf-Sammel-Taxi-Linien.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 440 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Schwandorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Schwandorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für...”
Beschreibung der Beschaffung
Als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben.
Es erfolgt eine Vergabe als Gesamtleistung der 6 Anruf-Sammel-Taxi-Linien.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Co2-Austoß
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen
Preis (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 440 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2033-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beinhaltet die Option einer jährlichen Kündigung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258106” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258106” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258106” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258106”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 231-609952
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-02-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-19
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Schwandorf
E53
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Vergabestelle
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 30.11.2031
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153/1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153/1837 📠
URL: www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder er Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 243-703118 (2022-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: oepnv@lra-sad.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe von Personenbeförderungsleistungen nach § 42 PBefG (Anruf-Sammel-Taxi)
2022-258106”
Kurze Beschreibung:
“Als zuständiger Aufgabenträger vergibt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für...”
Kurze Beschreibung
Als zuständiger Aufgabenträger vergibt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben.
Es erfolgt eine Vergabe als Gesamtleistung der 6 Anruf-Sammel-Taxi-Linien.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 462 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Als zuständiger Aufgabenträger vergibt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für...”
Beschreibung der Beschaffung
Als zuständiger Aufgabenträger vergibt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben.
Es erfolgt eine Vergabe als Gesamtleistung der 6 Anruf-Sammel-Taxi-Linien.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 243-703118
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Verkehrsunternehmen Oliver Ehrenreich
Postanschrift: Karl-Weiß-Straße 9
Postort: Burglengenfeld
Postleitzahl: 93133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: oliver.ehrenreich@tonline.de📧
Region: Schwandorf🏙️
URL: https://www.1234taxi.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 462 000 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder er Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
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der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 061-180015 (2023-03-22)