Vergabe von Personenbeförderungsleistungen nach § 42 PBefG (Anruf-Sammel-Taxi)

Landkreis Schwandorf

Als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben.
Es erfolgt eine Vergabe als Gesamtleistung der 6 Anruf-Sammel-Taxi-Linien.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-13 Auftragsbekanntmachung
2023-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben. Es erfolgt eine Vergabe als Gesamtleistung der 6 Anruf-Sammel-Taxi-Linien. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwandorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Schwandorf
Postanschrift: Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80
Postleitzahl: 92421
Postort: Schwandorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-schwandorf.de 🌏
E-Mail: oepnv@landkreis-schwandorf.de 📧
Telefon: +49 9431/471-481 📞
Fax: +49 9431/471-110 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=258106 🌏
URL der Teilnahme: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-16 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2033-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 243-703118
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 231-609952
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Vergabestelle

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben.
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Es erfolgt eine Vergabe als Gesamtleistung der 6 Anruf-Sammel-Taxi-Linien.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Geschätzter Gesamtwert: 440 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 440 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beinhaltet die Option einer jährlichen Kündigung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Schwandorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258106
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258106
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258106
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258106

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Schwandorf
E53
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Zusätzliche Informationen: Vergabestelle
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Co2-Austoß
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen
Preis (Gewichtung): 60

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet A.4
Internetadresse: www.landkreis-schwandorf.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=258106 🌏
URL der Teilnahme: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 30.11.2031

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153/1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153/1837 📠
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder er Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 243-703118 (2022-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2022-258106
Kurze Beschreibung:
Als zuständiger Aufgabenträger vergibt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben. Es erfolgt eine Vergabe als Gesamtleistung der 6 Anruf-Sammel-Taxi-Linien. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
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Gesamtwert des Auftrags: 462 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: oepnv@lra-sad.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 061-180015
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 243-703118
ABl. S-Ausgabe: 61

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als zuständiger Aufgabenträger vergibt der Landkreis Schwandorf mit Wirkung zum 01.04.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im Landkreis Schwandorf mit einer Dauer von maximal 10 Jahren zur Durchführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Verkehrs nach § 42 PBefG nach den in der Anlage befindlichen Vorgaben.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-26 📅
Name: Verkehrsunternehmen Oliver Ehrenreich
Postanschrift: Karl-Weiß-Straße 9
Postort: Burglengenfeld
Postleitzahl: 93133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: oliver.ehrenreich@tonline.de 📧
Land: Schwandorf 🏙️
Internetadresse: https://www.1234taxi.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 462 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder er Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
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der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
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Quelle: OJS 2023/S 061-180015 (2023-03-22)
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