Zusätzliche Informationen
Auf Grundlage von § 56 Abs. 1 VgV wird die Vergabestelle die eingegangenen Teilnahmeanträge prüfen und ggf. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen auf Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern.
Die Frist zum Eingang der nachgeforderten Unterlagen beträgt 7 Kalendertage. Teilnahmeanträge, die auch nach Nachforderung von Unterlagen und Ablauf der vorgenannten Frist nicht vollständig sind, werden nach § 56 Abs. 2 VgV im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt.
Die Wertung der vollständigen Teilnahmeanträge erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Stellung eines Teilnahmeantrages und notwendige Angaben zum Verhandlungsverfahren - Teil A und Bewerberformular - Teil B) aufgeführten Bedingungen.
Auf Grundlage der im Bewerbungsformular angegebenen Eignungskriterien und deren Bepunktung und Gewichtung wird die Vergabestelle eine Rangfolge der vollständig eingereichten und nicht auszuschließenden Teilnahmeanträge festlegen und die zehn bestplatzierten Bewerber für das weitere Verfahren auswählen.
Im Hinblick auf den weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens (Auswahlgespräche inkl. Präsentation; Abgabe verbindlicher Erstangebote; vorläufige Honorarermittlung; Zuschlagsmatrix etc.) wird auf die Vorgaben Aufforderung zur Stellung eines Teilnahmeantrages und notwendige Angaben zum Verhandlungsverfahren - Teil A Bezug genommen).
MIT DEM ANGEBOT SIND VORZULEGEN:
- Bewerberformular (Teil B)
- Eigenerklärung Eignung VgV
- Eigenerklärung Bieter für Ausschreibungen der Stadt Nordhausen - Eigenerklärung VO EU
- bei Bietergemeinschaft: Formblatt 234: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Erklärung zu Unter- bzw. Nachauftragnehmern (NAN)
- Einwilligung DSGVO
- Nachweis Haftpflichtversicherung (Siehe Ziff. 7.2 des Bewerberformulars - Teil B)
Bei einer Bietergemeinschaft ist das Bewerberformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu unterzeichnen.
Für die Nachforderung von fehlenden und/oder unvollständigen Erklärungen und/oder Nachweisen gilt § 56 Abs. 2 bis 5 VgV - die Vergabestelle der Stadt Nordhausen wird fehlende Unterlagen entsprechend nachfordern.
AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND VORZULEGEN:
die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters/der Bieter:
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG - Sanktionen
und ggf. für Nachunternehmer:
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
HINWEISE:
1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der Eignung gemäß § 48 Abs. 8 VgV durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt wird.
2. Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis bzw. die gen. Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Formblätter/Erklärungen nach dem ThürVgG.
Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
elektronische Form über die e-Vergabe-Plattform:
Die Teilnahme-/Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Teilnahme- bzw. (nach Aufforderung) Angebotsfrist abgegeben werden. Auf anderem Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Informationen stehen auf
https://www.evergabe-online.info bereit.