Lieferung von Schulausstattungsgeräten für Schulen Vorliegend sollen Ausstattungsgegenstände für Schulen beschafft werden. Es geht hierbei ausschließlich um die digitale Ausstattung der Schulen, welche im Rahmen des Förderprogramms "Digitalpakt" finanziert werden. Die Leistung ist hierbei in drei Fachlose aufgeteilt. Los 1 beinhaltet die Beschaffung von interaktiven Displays für Schulen sowie weiterer notwendiger zugehöriger Leistungsgegenstände. Die Leistung umfasst hierbei sowohl die Lieferung der Geräte/Ausstattungsgegenstände als auch deren Installation vor Ort und eine Einweisung. Ein detailliertes Leistungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Anlage 4. Los 2 beinhaltet die Beschaffung von u.a. mobilen Endgeräten für Schulen, wobei hierunter u.a. Laptops, Ladewagen, Dokumenten- sowie Digitalkameras, Drucker, Headsets, Computermäuse sowie Server und W-Lang-Vorrichtungen fallen. Ein detailliertes Leistungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Anlage 4. Los 3 beinhaltet die Beschaffung von Audiogeräten. Hierunter fallen Mikrofone, Mikrofonstative, ein Mischpult sowie Musikboxen. Ein detailliertes Leistungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Anlage 4. Losübergreifende Vorgaben: Leistungsinhalt ist sowohl die Lieferung als auch die Montage und Einrichtung der entsprechenden Geräte. Instandhaltung und Wartung übernimmt der Auftraggeber eigenständig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-30.
Auftragsbekanntmachung (2022-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: 2021-AM/008
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schulausstattungsgeräten für Schulen
Vorliegend sollen Ausstattungsgegenstände für Schulen beschafft werden. Es geht hierbei ausschließlich um die digitale Ausstattung der Schulen, welche im Rahmen des Förderprogramms "Digitalpakt" finanziert werden.
Die Leistung ist hierbei in drei Fachlose aufgeteilt.
Los 1 beinhaltet die Beschaffung von interaktiven Displays für Schulen sowie weiterer notwendiger zugehöriger Leistungsgegenstände.
Die Leistung umfasst hierbei sowohl die Lieferung der Geräte/Ausstattungsgegenstände als auch deren Installation vor Ort und eine Einweisung.
Ein detailliertes Leistungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Anlage 4.
Los 2 beinhaltet die Beschaffung von u.a. mobilen Endgeräten für Schulen, wobei hierunter u.a. Laptops, Ladewagen, Dokumenten- sowie Digitalkameras, Drucker, Headsets, Computermäuse sowie Server und W-Lang-Vorrichtungen fallen.
Ein detailliertes Leistungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Anlage 4.
Los 3 beinhaltet die Beschaffung von Audiogeräten. Hierunter fallen Mikrofone, Mikrofonstative, ein Mischpult sowie Musikboxen.
Ein detailliertes Leistungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Anlage 4.
Losübergreifende Vorgaben:
Leistungsinhalt ist sowohl die Lieferung als auch die Montage und Einrichtung der entsprechenden Geräte.
Instandhaltung und Wartung übernimmt der Auftraggeber eigenständig.
Lieferung von Schulausstattungsgeräten für Schulen
Vorliegend sollen Ausstattungsgegenstände für Schulen beschafft werden. Es geht hierbei ausschließlich um die digitale Ausstattung der Schulen, welche im Rahmen des Förderprogramms "Digitalpakt" finanziert werden.
Die Leistung ist hierbei in drei Fachlose aufgeteilt.
Los 1 beinhaltet die Beschaffung von interaktiven Displays für Schulen sowie weiterer notwendiger zugehöriger Leistungsgegenstände.
Die Leistung umfasst hierbei sowohl die Lieferung der Geräte/Ausstattungsgegenstände als auch deren Installation vor Ort und eine Einweisung.
Ein detailliertes Leistungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Anlage 4.
Los 2 beinhaltet die Beschaffung von u.a. mobilen Endgeräten für Schulen, wobei hierunter u.a. Laptops, Ladewagen, Dokumenten- sowie Digitalkameras, Drucker, Headsets, Computermäuse sowie Server und W-Lang-Vorrichtungen fallen.
Ein detailliertes Leistungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Anlage 4.
Los 3 beinhaltet die Beschaffung von Audiogeräten. Hierunter fallen Mikrofone, Mikrofonstative, ein Mischpult sowie Musikboxen.
Ein detailliertes Leistungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Anlage 4.
Losübergreifende Vorgaben:
Leistungsinhalt ist sowohl die Lieferung als auch die Montage und Einrichtung der entsprechenden Geräte.
Instandhaltung und Wartung übernimmt der Auftraggeber eigenständig.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-04 📅
Datum des Beginns: 2022-01-31 📅
Datum des Endes: 2022-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 025-060685
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Die Schulausstattungsgeräte werden im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schulen" finanziert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schulausstattungsgeräten für Schulen
Vorliegend sollen Ausstattungsgegenstände für Schulen beschafft werden. Es geht hierbei ausschließlich um die digitale Ausstattung der Schulen, welche im Rahmen des Förderprogramms "Digitalpakt" finanziert werden.
Die Leistung ist hierbei in drei Fachlose aufgeteilt.
Los 1 beinhaltet die Beschaffung von interaktiven Displays für Schulen sowie weiterer notwendiger zugehöriger Leistungsgegenstände.
Die Leistung umfasst hierbei sowohl die Lieferung der Geräte/Ausstattungsgegenstände als auch deren Installation vor Ort und eine Einweisung.
Ein detailliertes Leistungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Anlage 4.
Los 2 beinhaltet die Beschaffung von u.a. mobilen Endgeräten für Schulen, wobei hierunter u.a. Laptops, Ladewagen, Dokumenten- sowie Digitalkameras, Drucker, Headsets, Computermäuse sowie Server und W-Lang-Vorrichtungen fallen.
Los 3 beinhaltet die Beschaffung von Audiogeräten. Hierunter fallen Mikrofone, Mikrofonstative, ein Mischpult sowie Musikboxen.
Losübergreifende Vorgaben:
Leistungsinhalt ist sowohl die Lieferung als auch die Montage und Einrichtung der entsprechenden Geräte.
Instandhaltung und Wartung übernimmt der Auftraggeber eigenständig.
Geschätzter Gesamtwert: 214552.75 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Interaktive Displays incl. Windows OPS Modul PC
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dieses Los umfasst die Lieferung sowie die Montage und Installation der Geräte und zugleich eine erste Einweisung in die Funkionsweise direkt in der jeweiligen Schule:
6 x interaktive Displays incl. Windows - OPS Modul PC inkl. Schulung der Lehrkräfte auf die Geräte zur Inbetriebnahme: Heinz-Sielmann-Grundschule Crinitz, Pestalozzistraße 10, 03246 Crinitz
10 x interactive Displays incl. Windows - OPS Modul PC inkl. Schulung der Lehrkräfte auf die Geräte zur Inbetriebnahme: Grund- und Oberschule Massen, Finsterwalder Str. 11, 03238 Massen-Niederlausitz
6x interactive Displays incl. Windows - OPS Modul PC inkl. Schulung der Lehrkräfte auf die Geräte zur Inbetriebnahme: Grund- und Oberschule Massen, Standort Sallgast, Schulstr. 2-4, 03238 Sallgast
Eine genaue Beschreibung der Leistung befindet sich in Anlage 4.1 der Vergabeunterlagen. Diese ist zwingend zu beachten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 141798.32 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Schulausstattungsgeräte werden im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schulen" finanziert.
Bezeichnung des Loses: Mobile Endgeräte sowie zusätzliche Ausstattung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
57 Laptops
3 Ladewagen für mobile Endgeräte
29 Dokumentenkameras
3 Laser Farbdrucker
22 Laser Schwarz-Weiß-Drucker
1 Laser Multifunktionsdrucker Schwarz-Weiss
2 Digitalkamera´s (kompakt)
3 Digitalkamera´s (Bridgekamera),
185 Headsets (Kopfhörer/Micro) USB Anschluss
68 Computermäuse
3 Server
4 WLAN- Accesspoints
Eine genaue Beschreibung der Leistung befindet sich in Anlae 4.2. Diese ist zwingend zu beachten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 71240.74 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Audiogeräte
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
7 dynamische Mikrofone
2 Mikrofonstative
1 Mischpult
2 Monitorboxen
Eine genaue Beschreibung der Leistung entnehmen Sie bitte der Anlage 4.3, welche zwingend zu beachten ist.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1522.10 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Grund- und Oberschule Massen Finsterwalder Straße 11 03238 Massen-Niederlausitz, Grund- und Oberschule Massen, Standort Sallgast Schulstr. 2-4 03238 Sallgast, Heinz-Sielmann-Grundschule Crinitz Pestalozzistraße 10 03246 Crinitz
Amt Kleine Elster (Niederlausitz) Turmstraße 5 03238 Massen-Niederlausitz Lieferort für die Lose 2 und 3 ist das Amt Kleine Elster (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz.
Los 1 umfasst die Lieferung sowie die Montage und Installation der Geräte und zugleich eine erste Einweisung in die Funkionsweise direkt in der jeweiligen Schule:
6 x interaktive Displays incl. Windows - OPS Modul PC inkl. Schulung der Lehrkräfte auf die Geräte zur Inbetriebnahme: Heinz-Sielmann-Grundschule Crinitz, Pestalozzistraße 10, 03246 Crinitz
10 x interaktive Displays incl. Windows - OPS Modul PC inkl. Schulung der Lehrkräfte auf die Geräte zur Inbettriebnahme: Grund- und Oberschule Massen, Finsterwalder Str. 11, 03238 Massen-Niederlausitz
6x interaktive Displays incl. Windows - OPS Modul PC inkl. Schulung der Lehrkräfte auf die Geräte zur Inbettriebnahme: Grund- und Oberschule Massen, Standort Sallgast, Schulstr. 2-4, 03238 Sallgast
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v.g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v.g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig)
Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zunächst ist bei Bedarf mit dem Angebot eine Eignungsleiheerklärung abzugeben. Sofern eine Eignungsleihe hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt, ist mit dem Angebot neben der Eignungsleiheerklärung auch eine Nachunternehmererklärung abzugeben und auf Anforderung neben der Verpflichtungserklärung Eignungsleihe auch die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nebst Erklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe §§ 123 ff GWB sowie entsprechende Eignungsnachweise.
Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zunächst ist bei Bedarf mit dem Angebot eine Eignungsleiheerklärung abzugeben. Sofern eine Eignungsleihe hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt, ist mit dem Angebot neben der Eignungsleiheerklärung auch eine Nachunternehmererklärung abzugeben und auf Anforderung neben der Verpflichtungserklärung Eignungsleihe auch die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nebst Erklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe §§ 123 ff GWB sowie entsprechende Eignungsnachweise.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig und auf gesonderte Anforderung)
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternemen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Die Verpflichtungserklärung bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auf Anforderung einzureichen. Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot beizubringen. Zur Angabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot losübergreifend abzugeben:
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternemen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Die Verpflichtungserklärung bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auf Anforderung einzureichen. Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot beizubringen. Zur Angabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot losübergreifend abzugeben:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Sofern nichts gegenteiliges ausgewiesen ist, genügt als Nachweis eine Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (auf gesonderte Anforderung sind Bilanzen oder ähnliche Nachweise einzureichen) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) (losübergreifend).
Der Bieter hat über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
- 1 Mio. EUR pauschal für Sachschäden je Schadensereignis und
- 5 Mio. EUR pauschal für Personenschäden je Schadensereignis
zu verfügen bzw. zu erklären, im Auftragsfalle hierüber zu verfügen (losübergreifend). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen.
Mindeststandards:
Der Bieter hat über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
- 1 Mio. EUR pauschal für Sachschäden je Schadensereignis und
- 5 Mio. EUR pauschal für Personenschäden je Schadensereignis
zu verfügen bzw. zu erklären, im Auftragsfalle hierüber zu verfügen (losübergreifend). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geeignete Referenzen des Bewerbers der letzten drei Jahre über erbrachte vergleichbare Lieferleistungen
für Los 1: Lieferung von interaktiven Displays inkl. Windows OPS
für Los 2: Lieferung von mobilen Endgeräten sowie zusätzlicher Ausstattung
für Los 3: Lieferung von Audiogeräten
jeweils in den letzten drei Jahren mit Angabe des Auftraggebers, Name, Adresse, Telefon, des Leistungszeitraums insgesamt, dem zeitlichen Abschluss und des Netto-Werts (pro Los)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gilt das Bbg VergG.
Das Bieterunternehmen ist dazustellen. Hierbei sind folgende Informationen zu erteilen:
Straße
PLZ und Ort
Land
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
Rechtsform
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-719📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 025-060685 (2022-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge