Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
siehe Anlage 6 "Nachweis der Eignung"
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Zuverlässigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist ein Nachweis zu erbringen über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 GWB durch die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU).
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind diese auch vom jeweiligen Nachunternehmen
einzureichen.
- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
Auftrags verfügen. Hierfür sind folgende Angaben gefordert:
? eine Unternehmensdarstellung mit Angaben
o zur aktuellen Geschäftstätigkeit,
o zur aktuellen Marktposition,
o über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich, der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, jeweils bezogen
auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Nachweis einer branchenüblichen gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, oder
eine verbindliche Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen, zum
späteren Nachweis.
Als Nachweis gilt eine Kopie der Versicherungspolice, aus der die
Deckungssummen hervorgehen sowie eine Bestätigung der Versicherung über
deren Gültigkeit.
Nachweis des Weiteren möglich per:
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird eine gültige Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der
Kommission (EU) 2016/7 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABI.L 3 vom 06.01.2016) akzeptiert.
Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung wird das entsprechende Unternehmen
jedoch aufgefordert, die o.g. Nachweise und Eigenerklärungen innerhalb einer Frist von fünf
Werktagen nach Aufforderung der Vergabestelle beizubringen.