Vergabe zum Bezug von Lizenzen für eine hochverfügbare Workflowmanagementlösung für die OSS "Bonita", Supportdienstleistungen sowie Schulungen

civillent GmbH

Bezug von Lizenzen für eine hochverfügbare Workflowmanagementlösung für die beim Auftraggeber bereits im Einsatz befindliche Open Source Software "Bonita" sowie zugehörige Supportdienstleistungen und Schulungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-13 Auftragsbekanntmachung
2023-01-12 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2022-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 2022/2489
Kurze Beschreibung:
Bezug von Lizenzen für eine hochverfügbare Workflowmanagementlösung für die beim Auftraggeber bereits im Einsatz befindliche Open Source Software "Bonita" sowie zugehörige Supportdienstleistungen und Schulungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: civillent GmbH
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 15
Postleitzahl: 72770
Postort: Reutlingen
Kontakt
Internetadresse: https://civillent.de/start 🌏
E-Mail: civillent-bonita@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6470/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6470 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 243-699490
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben. Erklärung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO: Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zu beschreiben, unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Es sind mindestens konkrete Maßnahmen hinsichtlich der grün in der Anlage 2 zum Entwurf der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO markierten Anforderungen zu beschreiben. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6470
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber setzt die Open Source Version von Bonita (Community Edition) als Workflowmanagementtool ein. Aufgrund neuer Anforderungen an die Hochverfügbarkeit der Systeme und den Schutz von personenbezogenen Daten reichen die Funktionalitäten, die mit der Open Source Version des Workflowmanagementtools verfügbar sind, nicht mehr aus, um den Anforderungen der internen Auftraggeber gerecht zu werden. Der Auftraggeber benötigt vor diesem Hintergrund die entsprechenden erweiterten Funktionalitäten für die Software.
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Ausgeschrieben wird ein Vertrag zum Bezug von Lizenzen für eine hochverfügbare Workflowmanagementlösung mit Bonita, Supportdienstleistungen sowie Schulungen für die Mitarbeiter des Auftraggebers. Die Vertragslaufzeit wird auf 3 Jahre festgelegt mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
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Für weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistungen nach Ablauf der Festlaufzeit um weitere 24 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption).
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerungsoption um weitere 24 Monate gemäß Ziff. II.2.7)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
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2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
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3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(5) Scientology-Schutzerklärung.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren IT-Liefer- und Dienstleistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
(2) Eigenerklärungen zu Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Implementierungs-/Schulungs- und/oder Supportleistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Implementierung eines Open-Source Softwareprodukts aus den letzten drei Jahren.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Mindeststandards:
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten, die jeweils die o. g. Anforderungen erfüllen.
Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Angebotsabgabe ist nicht erwünscht.
Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die civillent GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Komm.ONE, einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft von Land und Kommunen.
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6470/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Martin Ott, Rechtsanwalt Dr. Fabian Bader
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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Bei Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Erklärung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO:
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zu beschreiben, unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Es sind mindestens konkrete Maßnahmen hinsichtlich der grün in der Anlage 2 zum Entwurf der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO markierten Anforderungen zu beschreiben.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6470

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2022/S 243-699490 (2022-12-13)
Ergänzende Angaben (2023-01-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 012-029394
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 243-699490
ABl. S-Ausgabe: 12
Quelle: OJS 2023/S 012-029394 (2023-01-12)