Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Ergänzend zu 4.3.1.1 des Bewerberbogens:
Mindestkriterien (Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers):
- Anzahl vergleichbarer und vollständig erbrachter Referenzprojekte für den Aufgabenbereich „Infrastrukturelle TGA-Planung":
Es muss mindestens 1 und können maximal 5 Referenzprojekte eingereicht werden, aus welchen die Erfahrung des Bewerbers bei einer Projektaufgabe vergleichbarer Art entsprechend hervorgeht.
Kriterien für die Vergleichbarkeit:
1. Vergleichbare Komplexität:
Bei den Referenzprojekten handelt es sich jeweils um einen Komplex oder ein Areal mit mindestens 5 Gebäuden aus mindestens zwei unterschiedlichen Baujahren.
und
2. Vergleichbares Leistungsbild:
Die Referenzprojekte entsprechen dem Leistungsbild „Fachplanung Technische Ausrüstung“ gem. § 55 HOAI (oder vergleichbar).
und
3. Erbringung der Anlagengruppen 1-6:
Jede der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 u. 6 gem. § 53 HOAI (oder vergleichbar) wurde mindestens 1-mal für ein Projekt vergleichbarer Komplexität (Vergleichbarkeitskriterium 1) erbracht. Es müssen nicht alle Anlagengruppen in demselben Referenzprojekt erbracht worden sein.
und
4. Vollständige Leistungserbringung in den letzten 15 Jahren
Die Referenzprojekte müssen zwischen dem 01.01.2007 und 31.12.2021 vollständig (begonnen, erbracht und abgeschlossen) durchgeführt worden sein.
Ergänzend zu 4.3.1.2 des Bewerberbogens:
Mindestkriterien (Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers):
- Anzahl vergleichbarer und vollständig erbrachter Referenzprojekte für den Aufgabenbereich „TGA-Planung Gebäude":
Es muss mindestens 1 und können maximal 5 Referenzprojekte eingereicht werden, aus welchen die Erfahrung des Bewerbers bei einer Projektaufgabe vergleichbarer Art entsprechend hervorgeht.
Kriterien für die Vergleichbarkeit:
1. Vergleichbare Komplexität:
Bei den Referenzprojekten handelt es sich um ein Bestandsgebäude.
und
2. Vergleichbares Leistungsbild:
Die Referenzprojekte entsprechen dem Leistungsbild „Fachplanung Technische Ausrüstung“ gem. § 55 HOAI (oder vergleichbar).
und
3. Erbringung der Lph 1-8 in den Anlagengruppen 1-8:
Die Lph 1-3 und 5-8 gem. §. 55 HOAI (oder vergleichbar) wurden je Anlagengruppe (1-8) jeweils 1-mal für ein Projekt vergleichbarer Komplexität (Bestandsgebäude) erbracht.
Sämtliche Anlagengruppen müssen in Bestandsgebäuden erbracht worden sein.
Jedoch müssen nicht alle Anlagengruppen in demselben Referenzprojekt erbracht worden sein.
und
4. Vollständige Leistungserbringung in den letzten 15 Jahren
Die Referenzprojekte müssen zwischen dem 01.01.2007 und 31.12.2021 vollständig durchgeführt (begonnen, erbracht und abgeschlossen) worden sein.
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens:
Es ist die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben.
Bei kürzer zurückliegenden Neugründungen ist die Personalstärke aller abgeschlossener Geschäftsjahre anzugeben.
Bei Teambewerbungen wird die Beschäftigtenzahl aller Teammitglieder*innen für ein identisches Leistungsbild summiert gewertet.
Gewertet werden folgende Personen: Geschäftsführer*innen/ Partner*innen/ Gesellschafter*innen, Angestellte mit abgeschlossener baufachlicher Hochschulausbildung (Dipl.-Ing., M.A./B.A., M.Sc./B.Sc., M.Eng./B.Eng.), z.B. in den Fachrichtigen Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen Bau, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, etc.
Nicht gewertet werden Mitarbeiter*innen, deren Staatsangehörigkeit in der Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG aufgelistet ist.
Nicht gewertet werden Auszubildende, Praktikanten und Subunternehmer (Freiberufliche Mitarbeiter*innen).
Fachplanung Technische Ausrüstung: Es wird eine Mindest-Personalstärke von 5 Personen gefordert.