Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bieter haben mit dem Angebot nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) vorzulegen:
- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 9 Abs. 4 VgG M-V
- Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/ oder bei Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV)
- Bieter können eine einheitliche europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorlegen
- Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eigenerklärung zur Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistungen
- Eigenerklärung des Bieters, dass im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat
- Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch
Sofern sich ein Bieter zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist (z. B. durch Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen) nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Soweit ein Bieter beabsichtigt, für die Erbringung der Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen, sind nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen Nachweise zur Eignung der Unterauftragnehmer vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen als Gesamtschuldner haften. Die vorstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind vorzulegen:
- Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt
- Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV)
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen
- Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als sechs Monate
- Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden
- Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben der Präqualifizierung
- Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden