Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner abzuschließen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen gemäß § 17 Abs. 11 VgV zu vergeben.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird auf 5 begrenzt.
Teilnahmeanträge können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Alle Anfragen und Auskünfte hinsichtlich dieser Ausschreibung sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (
www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden hinsichtlich des Teilnahmewettbewerbs erbeten bis spätestens am 10.01.2023, und hinsichtlich der Angebotsabgabe bis spätestens am 22.03.2023, bei der e-Vergabe-Plattform eingehend.
Die Auftraggeberin wird den Bewerbern/Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern/Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber/Bieter haben sich zudem bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen der Erstellung ihres Teilnahmeantrags und Angebots zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber/Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebotes führen.
Vor Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes hat sich der Bewerber/Bieter über alle Bedingungen und Einzelheiten des Vergabeverfahrens, der Ausschreibungsunterlagen, der geforderten Leistungen und der geltenden Vertragsbedingungen eigenverantwortlich und ausführlich zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe des Teilnahmeantrags oder die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bewerber/Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bewerber/Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Einreichung des Teilnahmeantrags und des Angebots schriftlich darauf hinzuweisen.
Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter, dass er alle Bedingungen des Vertrages kennt und erfüllt sowie die Leistungen umfänglich, vollständig und ausführlich beschrieben und im Preisblatt bewertet hat.
Angaben und Eigenerklärungen bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags verpflichtet, alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Anlage B-03 Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist hingegen die vollumfänglich ausgefüllte Anlage B-03 Bieterauskunft einzureichen.
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Teilnahmeantrag enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage B-06). Der Bewerber/Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die Bieteraufkunft (Anlage B-03) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Teilnahmeantrag enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-06). Der Bewerber/Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die Bieterauskunft (Anlage B-06) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Teilnehmer die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.