Verkehrsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Hildburghausen

Landratsamt Hildburghausen

Schülersonderbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Hildburghausen für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-20 Auftragsbekanntmachung
2022-07-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: I-30/2-02-2022-0001
Kurze Beschreibung:
Schülersonderbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Hildburghausen für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hildburghausen 🏙️
Thüringen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Hildburghausen
Postanschrift: Wiesenstraße 18
Postleitzahl: 98646
Postort: Hildburghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-hildburghausen.de 🌏
E-Mail: vergabe@lrahbn.thueringen.de 📧
Telefon: +49 3685/445-516 📞
Fax: +49 3685/445-501 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17f07a9da3d-2ef23d3d52c02510 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-25 📅
Datum des Beginns: 2022-08-29 📅
Datum des Endes: 2027-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 101-280163
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Leistungserbringung werden spezifische Anforderungen an die Verkehrsdurchführung, die dabei eingesetzen Fahrzeuge sowie das einzusetzende Fahrpersonal gestellt. Für den Fall etwaiger Verstöße werden Vertragsstrafen (Malus-Regeln) vereinbart. Näheres zum Vorgenannten ist in den Vergabeunterlagen geregelt (vgl. Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 7
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Hildburghausen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Hildburghausen ab dem 29.08.2022 in Los 1 (Beförderung von und zu Schulen in Hildburghausen und Themar). Das Los umfasst derzeit ca. 65 zu befördernde Schülerinnen und Schüler (SuS). Bei den zu befördernden Schülern handelt es sich überwiegend um Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige und körperliche Behinderung sowie geistige und kognitive Behinderung.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis Ende Schuljahr 2027/28 gem. den Vergabeunterlagen beiliegenden Verkehrsvertrages.
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen der Leistungserbringung werden spezifische Anforderungen an die Verkehrsdurchführung, die dabei eingesetzen Fahrzeuge sowie das einzusetzende Fahrpersonal gestellt. Für den Fall etwaiger Verstöße werden Vertragsstrafen (Malus-Regeln) vereinbart. Näheres zum Vorgenannten ist in den Vergabeunterlagen geregelt (vgl. Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
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Bezeichnung des Loses: Schleusingen I
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Hildburghausen ab dem 29.08.2022 in Los 2 (Beförderung von und zu Schulen in Schleusingen). Das Los umfasst derzeit ca. 8 zu befördernde Schülerinnen und Schüler (SuS).
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Bezeichnung des Loses: Schleusingen II
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Hildburghausen ab dem 29.08.2022 in Los 3 (Beförderung von und zu Schulen in Schleusingen). Das Los umfasst derzeit ca. 10 zu befördernde Schülerinnen und Schüler (SuS). Bei den zu befördernden Schülern handelt es sich um Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung.
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Bezeichnung des Loses: Suhl
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Hildburghausen ab dem 29.8.2022 in Los 4 (Beförderung von und zum Staatlichen regionalen Förderzentrum Suhl). Das Los umfasst derzeit 1 SuS. Bei den zu befördernden Schüler/n handelt es sich um Fahrgäste mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis Ende Schuljahr 2027/28 gem. den Vergabeunterlagen beiliegenden Verkehrsvertrag.
Bezeichnung des Loses: Schönbrunn
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Hildburghausen ab dem 29.8.2022 in Los 5 (Beförderung von und zur Staatl. GS Schönbrunn). Das Los umfasst derzeit ca. 2 zu befördernde Schülerinnen und Schüler (SuS).
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Bezeichnung des Loses: Eisfeld
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Hildburghausen ab dem 29.8.2022 in Los 6 (Beförderung von und zu Schulen in Sachsenbrunn und Eisfeld). Das Los umfasst derzeit ca. 2 zu befördernde Schülerinnen und Schüler (SuS).
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Bezeichnung des Loses: Coburg
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Hildburghausen ab dem 29.8.2022 in Los 7 (Beförderung von und zum Förderzentrum Coburg). Das Los umfasst derzeit ca. 4 zu befördernde Schülerinnen und Schüler (SuS). Bei den zu befördernden Schülern handelt es sich um Kinder mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Behinderung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Hildburghausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter müssen über die für die Erbringung der angebotenen Verkehrsdienstleistungen erforderliche(n) Berechtigung(en) verfügen und dies auf gesondertes Verlangen gegenüber dem Auftraggeber nachweisen.
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 20.03.2022 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters gem. dem Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 5 (Eigenerkärung Eignung).
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Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und ist einzusehen unter nachstehendem Link:
Danach hat der Bieter zu erklären, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
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2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
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3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
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5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
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7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
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9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) oder § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist,
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12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
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Weitere Erläuterungen (Hinweise) erfolgen unter Ziffer VI.3) Buchstabe A).
Mindeststandards:
Es dürfen keine zum (zwingenden) Ausschluss vom Vergabeverfahren führenden Ausschlusstatbestände erfüllt sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters gem. dem Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 4 (Referenzen).
Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und ist einzusehen unter nachstehendem Link:
Danach hat der Bieter entsprechende Referenzen (Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist) über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre nachzuweisen; für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, eignungsverleihende Unternehmen/Unterauftragnehmer jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil.
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Weiterhin: Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte; auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, sowie Angabe der für Leitung vorgesehenen Personen.
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Zudem: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, durch dem Angebot beizufügende Erklärung des Bieters.
Weitere Erläuterungen (Hinweise) erfolgen unter Ziffer VI.3) Buchstabe A).
Mindeststandards:
Es müssen mindestens 3 Referenzleistungen über erbrachte Verkehre in den letzten 3 Jahren für staatliche oder kommunale Aufgabenträger (oder vergleichbar) erbracht worden sein. Bei der Abgabe eines Angebots für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
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Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Schülerverkehrsleistungen erforderlich sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der für die Durchführung der Leistung verantwortliche Unternehmer muss über eine personenbeförderungsrechtliche Berechtigung / Erlaubnis zur Erbringung der ausgeschriebenen Verkehrsdienste im öffentlichen Straßenverkehr verfügen; die von ihm hierfür eingesetzen Fahrzeuge über die erforderliche straßenverkehrsrechtliche Zulassung.
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Nähres ist der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
III.2.2.1) Vertrags- und Zahlungsbedingungen, Sicherheiten, Vertragsstrafen:
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) in Form des den Vergabeunterlagen beigefügten Verkehrsvertrags; ergänzend die VOL/B, soweit in den Vergabeunterlagen nicht abweichend bestimmt.
Der Bieter verpflichtet sich mit der Abgabe eines Angebots den in den Vergabeunterlagen als Entwurf beigefügten Verkehrsvertrag (BVB) mit dem Auftraggeber einzugehen. Auf dem Vertrag muss keine Unterschrift angebracht werden. Der Vertrag wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens in Schriftform ausgefertigt. Abgesehen davon muss die Vertragsurkunde einschließlich aller Anlagen mit dem Angebot unverändert eingereicht werden. Es dürfen auch sonst keine hiervon abweichenden Vertragsbedingungen im Angebot enthalten sein.
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III.2.2.2) Bietergemeinschaften, Kapazitäten anderer Unternehmer:
Es gelten die Bestimmungen der Bewerbungsbedingungen-EU gem. Formblatt 632 EU. Weitere Angaben siehe Ziffer VI.3.)
III.2.2.3) Bedingungen an den Auftrag gem. Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG):
Der Auftragsgegenstand fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG), weshalb die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) ergebenden Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen als zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen (vgl. § 129 GWB) zum Vertragsbestandteil werden.
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Der/Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben), auf deren Angebot/e nach Abschluss der Wertung der Zuschlag erteilt werden soll (sog. Bestbieter) sowie deren etwaig vorgesehene Nachunternehmer haben insbesondere die gemäß §§ 10 ff. ThürVgG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben und die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Nachweise vorzulegen (vgl. § 12 a ThürVgG). Verfristete Vorlage führt zum Ausschluss. Die geforderten Erklärungen sind einsehbar unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/
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Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG Zentrale Vergabe
Internetadresse: www.landkreis-hildburghausen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-17f07a9da3d-2ef23d3d52c02510 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
Internetadresse: https://www.evergabe.de/auftragnehmer/ai-bietercockpit/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Zusätzliche Angaben zu Ziffer III.1)
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Die näheren Einzelheiten hierzu sind in den Vergabeunterlagen geregelt (vgl. Ergänzung 1 zur Angebotsaufforderung - Anschreiben).
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Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
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Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen gem. den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblatts (Formblatt 3) abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer (Subunternehmer) zu erbringen.
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Alternativ zu den benannten (Eignungs-)Eigenerklärungen (Formblätter 4 und 5) akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.
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Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen, die auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen sind. Der Vorlage kann bei präqualifizierten Unternehmen durch Verweis auf Hinterlegung des geforderten Nachweises in die Liste der Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) bzw. in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder durch Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis eines anderen Mitgliedstaates entsprochen werden, wenn diese Datenbank für den AG zugänglich ist oder gemacht wird. Gleichwertige Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bewerbers/Bieters werden anerkannt. Die Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden oder ihnen ist eine amtliche Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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Näheres ist den Vergabeunterlagen (vgl. Ergänzung 1 zur Angebotsaufforderung - Anschreiben) zu entnehmen.
B) Zusätzliche Angaben zu Ziffer IV.)
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar. Eine (post-)schriftliche Abforderung beim Auftraggeber (Ziffer I.1) und/oder dessen Vergabestelle bedarf es somit nicht und ist auch nicht möglich; eine (post-)schriftliche Angebotsabgabe bei der/n benannten Stelle /n ist nicht zulässig (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
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Angebote werden nur berücksichtigt, wenn diese ordnungs- und fristgemäß in elektronischer Form über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden; die den Vergabeunterlagen beigefügten "Hinweise bei E-Vergabe" (vgl. Formblatt 211-1) bitten wir zu beachten.
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Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern/Bieters als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen über die Vergabeplattform. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Rückfragen der Bieter (Bewerber-/Bieterfragen) sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern über die Vergabeplattform unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber/Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerber- bzw. Bieterinformationen der Vergabestelle einzusehen! Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist dort eingehen.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem angegebenen Link bzw. der angegebenen URL veröffentlicht werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
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Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 101-280163 (2022-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2124525.63 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 148-424568
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 101-280163
ABl. S-Ausgabe: 148

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-29 📅
Name: Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Postanschrift: August-Schleicher-Straße 2
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3613404740 📞
E-Mail: sven.zimmermann@malteser.org 📧
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1412498.50 EUR 💰
Name: Gebr. Dobberkau eK
Postanschrift: Am Sättel 16
Postort: Schleusingen
Postleitzahl: 98553
Telefon: +49 3684144444 📞
E-Mail: info@dobberkau.com 📧
Land: Hildburghausen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 107873.83 EUR 💰
Name: Bus- und Taxiunternehmen Peter Volkmar
Postanschrift: Johann-Sebastian-Bach-Straße 58
Postort: Suhl
Postleitzahl: 98529
Telefon: +49 3681304391 📞
E-Mail: info@volkmar-suhl.de 📧
Land: Suhl, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 120108.41 EUR 💰
71915.89 EUR 💰
412 129 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
3
Quelle: OJS 2022/S 148-424568 (2022-07-29)