Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Bewerbende / Allgemeine Angaben
2. Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - netto (im Mittel)
3. Personelle Leistungsfähigkeit des Büros, Anzahl der Mitarbeitenden gesamt
3.1 Anzahl der Mitarbeitenden mit Ingenieurstudium
3.2 Anzahl der technischen Mitarbeitenden (Zeichner*innen , Techniker*innen, Verwaltungskräfte)
4. Durchgeführte Verkehrsuntersuchungen
5. KO Kriterien: Erbrachte Leistungen
Folgende Voraussetzungen sind von dem Büro/den Büros zu erfüllen. Wenn eine der Kriterien nicht erbracht wurde, kann der Teilnahmeantrag nicht gewertet werden. Somit führt ein Teilnahmeantrag, der nicht alle Kriterien (5 a-d) erfüllt, zum Ausschluss.
Folgende Leistungen müssen vom Unternehmen bereits erbracht worden sein:
5 a Verkehrserhebung unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmenden
5 b Erstellung einer Verkehrsprognose
5 c Verkehrssimulation
5 d Schalluntersuchung nach BimSchV
6. Drei vergleichbare und abgeschlossene Referenzen des sich bewerbenden Büros aus den letzten 10 Jahren
(Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in den Verkehrsuntersuchungen durchgeführten Prüfschritten)
6.1 Referenzprojekt 1 - Verkehrsuntersuchung
- Verkehrserhebung unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmenden
- Bewertung der Verkehrssituation im Analysejahr
- Erstellung einer Verkehrsprognose
- Nachweise der Verkehrsqualität gemäß HBS
- Erstellung einer Verkehrsflusssimulation
- Erstellung von Signalprogrammen
- Erstellung verschiedener Planfälle
6.2 Referenzprojekt 2 - Verkehrsuntersuchung
- Verkehrserhebung unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmenden
- Bewertung der Verkehrssituation im Analysejahr
- Erstellung einer Verkehrsprognose
- Nachweise der Verkehrsqualität gemäß HBS
- Erstellung einer Verkehrsflusssimulation
- Erstellung von Signalprogrammen
- Erstellung verschiedener Planfälle
6.3 Referenzprojekt 3 - Emissionsanalyse
- Schalluntersuchung nach BImSchV für eine Straßenbaumaßnahme
- Berechnung und Bewertung der Lärmbelastung
- Bewertung der Schallimmissionen und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen passiver Lärmschutzmaßnahmen
- Festlegung der relevanten Immissionsorte
Die Wertungsmatrix für die Auswahl und Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber*innen mit der konkreten Punktebewertung ist als Anlage zum Bewerbungsbogen beigefügt.
Nach Auswertung der Eignungskriterien wird eine Rangfolge der Bewerbenden nach Punkten gebildet und 5 Bewerber*innen mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung aufgefordert. Sind auf Grund Punktgleichheit nicht genau 5 Bewerber*innen zu ermitteln, entscheidet unter den gleichplatzierten Bewerbenden das Los. Die so ausgewählten Bewerber*innen werden zur Abgabe eines Angebots für die zu vergebene Leistung eingeladen.