Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bewerber haben die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Referenzprojekte nachzuweisen. Jeder Bewerber legt mit seinem Teilnahmeantrag mindestens 1 Referenz vor. Aus Sicht der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung in der Regel 3 vergleichbare Leistungen ausreichend. Zur Prüfung der Eignung werden jedoch alle eingereichten Referenzen berücksichtigt. Für die Bewertung der Teilnahmeanträge werden 3 Referenzen herangezogen. Werden mehr als 3 Referenzen abgegeben, werden nur die 3 besten Referenzen in die Bewertung einbezogen. Jede Referenz muss sich auf einen Vertrag beziehungsweise einen Auftrag beziehen. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, können nicht als eine, sondern nur als getrennte Referenzen gewertet werden. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist der Zeitpunkt des effektiven Vertragsendes sowie das Datum der Veröffentlichung des vorliegenden Vergabeverfahrens). Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der in der Anlage 6 beschriebenen Kriterien. Die Referenzen sollen auf jeweils maximal 8 DIN-A4-Seiten einseitig dargestellt werden. Die Darstellung soll wie unten dargestellt gegliedert werden:
— Referenzbezeichnung oder Projektname,
— von welchen Unternehmen wird die Referenz eingebracht (z. B. „Bewerber“/„Nachunternehmer“/„Mitglied einer Bewerbergemeinschaft“),
— Name des die Referenz einbringenden Unternehmens,
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und/oder E-Mailadresse,
— Ausführungszeitraum (MM/JJJJ bis MM/JJJJ),
— Netto-Auftragswert der Referenz in TEuro,
— Angabe, ob es sich bei der Referenz um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelt,
— Vetragslaufzeit (MM/JJJJ bis MM/JJJJ) — Angabe zur kreativen Erarbeitung von Informationsmedien — Angabe zur Nutzung und Organisation digitale Medien — Zusammenfassende Beschreibung der Referenz (siehe Ziffer II.2.9)),
Jede Referenz muss sich auf einen Vertrag bzw. einen Auftrag beziehen. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, können nicht als eine, sondern nur als getrennte Referenzen gewertet werden. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (Zeitpunkt des Vertragsendes).
Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die vom Bewerber bzw. von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Folgenden: Bewerbergemeinschaft) oder von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV verweist, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht wurden. Bei Bewerberrgemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen mindestens eine vergleichbare Leistung angeben.
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG und sonstigen rechtlich selbstständigen Dritten (nachfolgend gemeinsam „andere Unternehmen“, vgl. § 47 VgV) gilt Folgendes: Andere Unternehmen müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht benannt werden und die vorstehenden Erklärungen nicht einreichen. Es muss nur der Fremdleistungsanteil nach Art und Umfang angegeben werden. Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die anderen Unternehmen, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und die betreffenden Erklärungen der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Sie müssen ihrem Teilnahmeantrag außerdem eine Verpflichtungserklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Vergabestelle behält sich vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren kommen und den Einsatz von anderen Unternehmen vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese anderen Unternehmen namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Erklärungen sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Erklärungen bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen jeweils nur bezüglich der von den anderen Unternehmen zu erbringenden Teilleistung vorgelegt werden. Die verlangten Informationen sind innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt auf Basis der in Ziffer II.2.9) beschriebenen Kriterien und Bewertungsmaßstäbe.