Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit folgendem Leistungsbild:
•Übernahme der Altpapiermengen (ca. 8.500 Mg/a) aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm an einer Übernahmestelle des AN
•Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (ca. 8.500 Mg/a)
•Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit folgendem Leistungsbild:
•Übernahme der Altpapiermengen (ca. 8.500 Mg/a) aus...”
Kurze Beschreibung
Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit folgendem Leistungsbild:
•Übernahme der Altpapiermengen (ca. 8.500 Mg/a) aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm an einer Übernahmestelle des AN
•Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (ca. 8.500 Mg/a)
•Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
1️⃣
Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen:
- Übernahme der Altpapiermengen (ca. 8.500 Mg/a) aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm an...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen:
- Übernahme der Altpapiermengen (ca. 8.500 Mg/a) aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm an einer Übernahmestelle des AN
- Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für Altpapier innerhalb des Landkreisgebiets oder in maximaler Entfernung von 5 km von der Landkreisgrenze
- ggf. Umladung und Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN
- Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (ca. 8.500 Mg/a)
- Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
- Ggf. Abwicklung Mengenstromnachweis
- Ggf. physische Herausgabe an Duale Systeme
Die angegebenen Altpapiermengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.1.7 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um jeweils ein Jahr.
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Zusätzliche Informationen: Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124).
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden oder 3.500.000,00 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr - sowie 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01).
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Verwertung von Altpapier (mindestens 8.000 Mg/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe L124).
- detaillierte Beschreibung der Leistung (siehe Formblatt F01)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe L124).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe L124).
- Vorlegen der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-29
09:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-29
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Anforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) Eigenerklärungen ab. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Zusatz zum Punkt IV.2.4 Sprache: Angebotsabgabe muss in deutscher Sprache erfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postanschrift: Raiffeisenstr.19
Postort: Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 84417879-50📞
E-Mail: info@awp-paf.de📧
Fax: +49 84417879-79 📠
Quelle: OJS 2022/S 148-424108 (2022-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaftsbetrieb des
Telefon: +49 84417879-31📞
E-Mail: g.beck@awp-paf.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 148-424108
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAD Recycling GmbH
Postanschrift: Freimanner Bahnhofstraße 24
Postort: München
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mad-recycling.com📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.mad-recycling.com/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Auf eine Bekanntgabe der Angaben zum Wert des Auftrags (Ziffer V.2.4) wird unter Anwendung von § 39 (6)3.VgV verzichtet. Der Auftragnehmer steht dafür ein,...”
Auf eine Bekanntgabe der Angaben zum Wert des Auftrags (Ziffer V.2.4) wird unter Anwendung von § 39 (6)3.VgV verzichtet. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
URL: www.awp-paf.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 209-598130 (2022-10-25)