Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit folgendem Leistungsbild:
•Übernahme der Altpapiermengen (ca. 8.500 Mg/a) aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm an einer Übernahmestelle des AN
•Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (ca. 8.500 Mg/a)
•Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
“Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit folgendem Leistungsbild:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des
Kontakt
E-Mail: g.beck@awp-paf.de📧
Telefon: +49 84417879-31📞
“Auf eine Bekanntgabe der Angaben zum Wert des Auftrags (Ziffer V.2.4) wird unter Anwendung von § 39 (6)3.VgV verzichtet. Der Auftragnehmer steht dafür ein,...”
Auf eine Bekanntgabe der Angaben zum Wert des Auftrags (Ziffer V.2.4) wird unter Anwendung von § 39 (6)3.VgV verzichtet. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig.
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Quelle: OJS 2022/S 209-598130 (2022-10-25)