Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt;
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) erfüllt. Weiter wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nachvollziehbar darlegen kann, bis Januar 2024 über Grundstücksflächen zu verfügen, welche die unter Ziff. II.2.4 definierten Standortanforderungen erfüllen (Mindestanforderung). Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag durch eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Unternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 6d EU Abs. 1 VOB/A. In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige technische Leistungsfähigkeit (Erfahrung mit Planungs- und/oder Bauleistungen für vergleichbare Gebäude), kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese im Auftragsfall diejenigen Leistungen (als Nachunternehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 6d EU Abs. 1 VOB/A);
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche die Verfügbarkeit über ein den Anforderungen entsprechendes Grundstück nachweisen können und die unter Ziff. III.1.3 festgelegten Mindestanforderungen an die Referenzlage erfüllen, die Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, erfolgt eine Bewerberauswahl anhand der Angaben zur Erfahrung mit der Objektplanung und schlüsselfertigen Errichtung bzw. Generalsanierung von Verwaltungsgebäuden möglichst vergleichbarer Art und Größenordnung. Konkret werden dessen Referenzangaben wie folgt bepunktet:
a) Referenzen Objektplanung Gebäude i.S.d. § 34 HOAI, bei denen mindestens Leistungen der Leistungsphasen 2-4 nach 01/2015 vollständig erbracht wurden und die den Neubau oder Umbau/ die Sanierung/ Modernisierung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes mit mindestens 750 m² BGF betreffen:
- Referenz betrifft Gebäude für Behörden / Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: 2 Punkte, Polizeiwache +2 Punkte, Polizeidienstgebäude mit Gewahrsam +2 Punkte
- Referenz betrifft Objekt mit mehr als 750 m² BGF: 2 Punkte, mit mehr als 1.500 m² BGF: 4 Punkte, mit mehr als 2.000 m² BGF: 6 Punkte
b) Referenzen schlüsselfertige Errichtung oder Generalsanierung (Ausführungsplanung und vollständige Bauausführung) eines Büro- oder Verwaltungsgebäude mit mindestens 750 m² BGF, Fertigstellung/Inbetriebnahme nach 01/2018:
- Referenz betrifft Gebäude für Behörden / Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: 2 Punkte, Polizeiwache +2 Punkte, Polizeidienstgebäude mit Gewahrsam +2 Punkte
- Referenz betrifft Objekt mit mehr als 750 m² BGF: 2 Punkte, mit mehr als 1.500 m² BGF: 4 Punkte, mit mehr als 2.000 m² BGF: 6 Punkte
Es werden nur die jeweils 3 Referenzen Objektplanung/schlüsselfertige Errichtung bzw. Generalsanierung mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl.