Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Köln sucht eine*n Investor*in (Auftragnehmer*in), die/der über ein Grundstück in Köln-Lindenthal verfügt und sich verpflichtet, auf diesem eine bundesligataugliche Dreifach-Sporthalle nach den Vorgaben der Stadt Köln zu errichten.
Da die Sporthalle insbesondere zur Abdeckung des Schulsports für den neuen Schulstandort einer weiterführenden Schule an der Aachener Straße 744-750 in Köln-Müngersdorf dienen soll, muss das Grundstück in einem maximalen Entfernungsradius von 2 Kilometern Luftlinie um den Schulstandort (Aachener Straße 744-750 in Köln-Müngersdorf, siehe Anlage "Radius") liegen (Mindestanforderung).
Das Grundstück muss für die Unterbringung einer Bundesligahalle, die mindestens 360 PKW-Stellplätze und 360 Fahrradabstellplätze, sowie eine Parkplatzfläche für zwei Mannschaftsbusse erfordert, geeignet sein.
Insgesamt ist eine Grundstücksgröße von mindestens 10.000 m² (Mindestanforderung) erforderlich.
Vom Auftragnehmer werden die vollständige Planung einschließlich Schaffung von Planungsrecht sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung der Bundesligahalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung, die im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird, erwartet.
Die Sporthalle dient sowohl Schulsport als auch Bundesligasport und ist für beide Bereiche entsprechend (unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit!) einzurichten.
Mindestanforderungen für den Ligasport:
- Ausstattung mit (erst-) bundesligatauglichen Volleyball-, Handball- und Basketball-Feldern,
- hierbei soll ein multimedialer Glasboden verwendet werden.
- Die notwendige lichte Hallenraumhöhe beträgt mindestens 9 m.
- Die Spielfläche der Sporthalle beträgt mindestens 46 m x 30 m und ist umrandet von mindestens 1.500 Tribünenplätzen.
Es sind ausreichend Geräteräume, Umkleideräume und Arbeitsplätze für Scouts, Kampfgericht, Presse et cetera vorzusehen, außerdem ist ein VIP-Raum sowie ein Besprechungsraum für die nutzenden Sportvereine notwendig. Darüber hinaus muss die Sporthalle über einen großzügigen Eingangsbereich (Foyer) und Flächen für Gastronomie verfügen.
Mindestanforderungen für den Schulsport:
- Unterteilung in drei abgetrennte Hallenbereiche
- Die Abtrennung ist raumhoch und ohne Durchgang oder Durchlass zum benachbarten Hallenteil ausführbar.
Die Hallenbereiche sind jeweils nach im Lauf des Verfahrens näher spezifizierten Vorgaben entsprechend mit Sportgeräten auszustatten. Es ist ausreichend Gerätestauraum einzuplanen. Die Halle sollte zudem moderne Sportmöglichkeiten vorhalten, die die Kinder und Jugendlichen altersgerecht besonders zu Sport und Bewegung anregen. Die spezifischen Anforderungen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Jedem Hallenbereich sind jeweils zwei Umkleiden für Schüler*innen und eine Lehrerumkleide zuzuordnen.
Die Sporthalle einschließlich aller Erschließungs- und Nebenfunktionsflächen (Umkleide-/Wasch-/Duschräume und WC-Anlagen sowie andere Nebenräume) ist barrierefrei auszubilden. Gleiches gilt für die Bereitstellung der notwendigen Fahrzeugstellplätze. Zuschauerplätze für Menschen mit Behinderungen sind auf der Tribüne nachzuweisen. Bei einer Anordnung der Funktionsbereiche über zwei Geschosse ist ein Aufzug vorzusehen. Die Türöffnungen aller öffentlichen Bereiche müssen mit einer lichten Breite so geplant werden, dass die Nutzung mit den (Sport-) Rollstühlen gewährleistet ist.
Die Gebäude und Anlagen sind auf einem von dem/der Auftragnehmer*in beizubringenden Grundstück durch den Auftragnehmer zu errichten. Nach Fertigstellung der Bundesligahalle wird die Stadt Köln diese im Wege eines langfristigen Mietvertrages anmieten. Der Mietvertragsentwurf wird dem Bieter zu einen späteren Zeitpunkt des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Es ist ein Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Köln vorzusehen.
Als Vermieter ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Entsprechende Dienstleistungen, wie die Gestellung eines Hallenwartes, die Reinigung und der Winterdienst sind durch den Auftragnehmer oder einen von diesem beauftragten Dritten zu erbringen.
Die Stadt weist darauf hin, dass es sich bei der gewählten Verfahrensart um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb handelt (§ 17 VgV). Dabei darf mit Ausnahme der Mindestanforderungen über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden (vergleiche § 17 Absatz 10 VgV).
Der Auftragnehmer sollte die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Sporthalle mit Außenanlagen, deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn im Schuljahr 2023/2024 ermöglichen, so dass der Betrieb im Laufe des Schuljahres 2023/2024 aufgenommen werden kann.