Im Stadtbezirk Köln-Lindenthal soll eine bundesligataugliche Sporthalle mit mindestens drei Sportübungseinheiten entstehen. Die Planung, Errichtung und der Betrieb soll durch eine*n Investor*in mit einem entsprechenden Grundstück erfolgen.
Es ist ein innovativer, nachhaltiger und qualitativ hochwertiger Hallen- beziehungsweise Arena-Bau zu realisieren, der die Anforderungen an Sportstätten in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Der Neubau ist in Anlehnung an den Passivhausstandard zu realisieren. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen. Die Bundesligahalle dient dem Schulsport und gleichzeitig dem Vereinssport der Bundesliga. Sie kann bis zu 1500 Besucher auf drei bis vier Tribünen um das Spielfeld herum aufnehmen und enthält genügend Raum für einen großzügigen Eingangsbereich (Foyer) und für Gastronomie. Notwendige Parkflächen für PKWs, Fahrräder und mindestens zwei Busse sind vorzusehen.
Da die Sporthalle insbesondere zur Abdeckung des Schulsports für den neuen Schulstandort einer weiterführenden Schule an der Aachener Straße 744-750 in Köln-Müngersdorf dienen soll, wird ein geeignetes Grundstück mit einem maximalen Entfernungsradius von 2 Kilometern Luftlinie um den Schulstandort gesucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-26.
Auftragsbekanntmachung (2022-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Referenznummer: 2022-0122-26-2
Kurze Beschreibung:
“Im Stadtbezirk Köln-Lindenthal soll eine bundesligataugliche Sporthalle mit mindestens drei Sportübungseinheiten entstehen. Die Planung, Errichtung und der...”
Kurze Beschreibung
Im Stadtbezirk Köln-Lindenthal soll eine bundesligataugliche Sporthalle mit mindestens drei Sportübungseinheiten entstehen. Die Planung, Errichtung und der Betrieb soll durch eine*n Investor*in mit einem entsprechenden Grundstück erfolgen.
“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.”
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
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Quelle: OJS 2022/S 021-050956 (2022-01-26)
Ergänzende Angaben (2023-03-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben