Die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist eine der lebenswertesten, wachstumsstärksten und familienfreundlichsten Städte Deutschlands. Mit mehr als 183.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Potsdam die größte Stadt im Land Brandenburg, in der
das Arbeiten und Wohnen immer attraktiver wird. Kurz- und mittelfristig wird die Bevölkerung voraussichtlich weiter ansteigen und mit dem Wachstum der Stadt auch die Aufgaben in der Stadtverwaltung. Neben den wachsenden Aufgaben erlebt unsere Verwaltung gleichzeitig einen Generationenwechsel. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen uns aus Altersgründen.
Für eine gute Bewerbendenlage ist es wichtig, dass die LHP Aufmerksamkeit für sich generiert. Für die Veröffentlichung von vakanten Stellenausschreibungen, nutzt die LHP neben online-Jobportalen auch diverse Veröffentlichungen in Printmedien. Aktuell liegt jedoch keine vertragliche Grundlage vor, damit vakante Stellenausschreibungen flächendeckend über kostenpflichtige Jobportale oder regionale/überregionale Printangebote veröffentlicht werden können. Demnach ist die Bekanntmachung von Stellenanzeigen deutlich eingeschränkt - dies spiegelt sich auch in der eher mäßigen Bewerbendenlage wider. Aktuelle interne Auswertungen von Bewerbungseingängen zeigen im Vergleich im September 2021 75% weniger Bewerbereingänge als im September 2020. Aufgrund der Neustrukturierung der Verwaltung 2019 aber auch aufgrund von Renteneintritten, ist der Bedarf groß, Stellenausschreibungen der LHP kostenpflichtig und mit größtmöglicher Reichweite zu veröffentlichen und so eine Vielzahl von lriteressenrinnen zeitgleich zu erreichen.
Die LHP beabsichtigt daher, einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen zu schließen, um potenzielle neue Mitarbeitende für alle Stellenbedarfe gezielt und über diverse Stellenportale gleichzeitig anzusprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Veröffentlichung von Stellenausschreibungen für die Landeshauptstadt Potsdam
OV-L-531-82-22”
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist eine der lebenswertesten, wachstumsstärksten und familienfreundlichsten Städte Deutschlands. Mit...”
Kurze Beschreibung
Die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist eine der lebenswertesten, wachstumsstärksten und familienfreundlichsten Städte Deutschlands. Mit mehr als 183.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Potsdam die größte Stadt im Land Brandenburg, in der
das Arbeiten und Wohnen immer attraktiver wird. Kurz- und mittelfristig wird die Bevölkerung voraussichtlich weiter ansteigen und mit dem Wachstum der Stadt auch die Aufgaben in der Stadtverwaltung. Neben den wachsenden Aufgaben erlebt unsere Verwaltung gleichzeitig einen Generationenwechsel. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen uns aus Altersgründen.
Für eine gute Bewerbendenlage ist es wichtig, dass die LHP Aufmerksamkeit für sich generiert. Für die Veröffentlichung von vakanten Stellenausschreibungen, nutzt die LHP neben online-Jobportalen auch diverse Veröffentlichungen in Printmedien. Aktuell liegt jedoch keine vertragliche Grundlage vor, damit vakante Stellenausschreibungen flächendeckend über kostenpflichtige Jobportale oder regionale/überregionale Printangebote veröffentlicht werden können. Demnach ist die Bekanntmachung von Stellenanzeigen deutlich eingeschränkt - dies spiegelt sich auch in der eher mäßigen Bewerbendenlage wider. Aktuelle interne Auswertungen von Bewerbungseingängen zeigen im Vergleich im September 2021 75% weniger Bewerbereingänge als im September 2020. Aufgrund der Neustrukturierung der Verwaltung 2019 aber auch aufgrund von Renteneintritten, ist der Bedarf groß, Stellenausschreibungen der LHP kostenpflichtig und mit größtmöglicher Reichweite zu veröffentlichen und so eine Vielzahl von lriteressenrinnen zeitgleich zu erreichen.
Die LHP beabsichtigt daher, einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen zu schließen, um potenzielle neue Mitarbeitende für alle Stellenbedarfe gezielt und über diverse Stellenportale gleichzeitig anzusprechen.
Der Auftragnehmende übernimmt für die LHP den gesamten Veröffentlichungsprozess der Stellenanzeigen. Der Auftragnehmende übernimmt die komplette Auftragsabwicklung für die Stellenschaltung der LHP von der Gestaltung, über die Buchung der Jobportale bis zum Reporting
und Abrechnung der Stellenanzeigenpakete.
Der Auftragnehmende berät die LHP hinsichtlich der Wahl der besten zielgruppenspezifischen Jobportale, Jobsuchmaschinen, Google Anzeigen und Social Media Ads in verschiedenen Berufssegmenten und empfiehlt dem Auftraggeber das leistungsfähigste Reichweitenpaket
in unterschiedlichen Preis Optionen. Der Auftragnehmer bietet unterschiedliche Stellenpakete mit Kombischaltungen auf verschiedenen Jobportalen und Veröffentlichungskanälen an. Der Auftragnehmer übernimmt die Kontrolle der Stellenanzeigen Texte unter SEO/Schlagwortsetzungsgesichtspunkten.
Der Auftragnehmer bietet verschiedene Stellenpaket Angebote zur Veröffentlichung mit unterschiedlichen Laufzeiten von 30, 60 oder 90 Tagen Laufzeit an, je nach Bedarf des Auftraggebers Während der Laufzeit der Stellenpakete erwartet der Auftraggeber 14-tägige Refreshs der Anzeigenschaltung auf allen Kanälen der Veröffentlichung.
Der Auftragnehmer berät den Auftraggebenden hinsichtlich der wirtschaftlichsten Veröffentlichungsplattformen und Formate unter Berücksichtigung der Reichweite und zu erwartenden Klickzahlen. Er offeriert verschiedene Stellenausschreibungspaketen hinsichtlich Preisen und Reichweiten. Die LHP hat ein durchschnittliches Volumen von ca. 450 Stellenausschreibungen im Jahr. Aufgrund dieser Erfahrungswerte wird die LHP je nach interner Gewichtung einen Teil kostenpflichtig und einen Teil kostenfrei ausschreiben. Als voraussichtliche Mindestabnahmemenge von kostenpflichtigen Inseratpaketen kalkuliert die LHP eine Anzahl von 150 Stellenausschreibungen pro Jahr, deren Veröffentlichung und Schaltung der Auftragnehmende für die LHP durchführen wird. Das Arbeitspaket pro Schaltungs
bestimmt die LHP nach Abwägung aller Kriterien und Empfehlungen des Auftragnehmenden. Die voraussichtliche Mindestabnahmemenge von Stellenpaketen pro Jahr wird bei 150 Stellenausschreibungen festgelegt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Leistungsqualität (Größtmögliche Reichweite für alle Stellenaussschreibungen, Beratung und Veröffentlichung,Generalist*innen Portale im Portfolio,...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Leistungsqualität (Größtmögliche Reichweite für alle Stellenaussschreibungen, Beratung und Veröffentlichung,Generalist*innen Portale im Portfolio, Fachspezifische Portale im Portfolio)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils 1 weiteres Jahr. Die Option ist jeweils...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils 1 weiteres Jahr. Die Option ist jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages unverändert fort.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.000.000,00 EUR pauschal je Versicherungsfall für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1.000.000,00 EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. 1.000.000,00 EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und von mind. 1.000.000,00 EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung in Form einer Liste über mindestens 3 geeignete Referenz von früher ausgeführten Dienstleistungsaufträgen der
in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung in Form einer Liste über mindestens 3 geeignete Referenz von früher ausgeführten Dienstleistungsaufträgen der
in den letzten 3 Jahren (Beginnend ab Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die nach Art und Umfang
mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind in Bezug auf einen Öffentlichen Auftraggeber. Vergleichbare Referenzen sind: Unternehmen und/oder Auftragnehmer aus dem öffentlichen Bereich, zum Beispiel Bundesbehörde, Landesbehörde oder Kommunen.
Mindestanforderungen:
- Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr erbracht werden.
Dabei sind folgende Angaben zu machen:
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum
- Auftragswert ca.
- Beschreibung der Leistung
- Auftraggeber
- Ggf. Ansprechpartner/Abteilung des Auftraggebers
- Vorgangsnummer (sofern bekannt)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Allgemeine Bewerbungsbedingungen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU)
- Eigenerklärung zu...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Allgemeine Bewerbungsbedingungen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU)
- Eigenerklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
- Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
- Konzept entsprechend der Vorgaben der Bewertungsmatrix
- Vertragsentwurf
- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Verträgen der Landeshauptstadt Potsdam
- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Vergaben der Landeshauptstadt Potsdam
- Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 1.120.000,00 EUR netto
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-06-27
10:00 📅
“(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter...”
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem vorgegebenen Angebots-Kennzettel versehen bei der unter Anhang I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(5) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(6) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR7JP
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
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Quelle: OJS 2022/S 102-284866 (2022-05-23)