Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV:
REFERENZEN:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Jede Referenzleistung muss die Lieferung von komplexer Verschüttetensuchtechnik mit elektronischen Komponenten (z. B. seismische, akustische oder optische Suchgeräte) umfassen und muss ein Volumen von mindestens 20.000,- € netto aufweisen.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen.pdf" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bei Bedarf bitte mehrfach (eine Referenz je Seite).
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (Bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM:
Mit dem Angebot ist der Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gem. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig einzureichen. Der Nachweis selbst wird, abweichend von Punkt 1.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen, auch in englischer Sprache akzeptiert. Falls ein zur DIN EN ISO 9001 gleichwertiges System eingesetzt wird, ist diese Gleichwertigkeit von Ihnen mit dem Angebot darzustellen (auf Deutsch).
Falls Sie als Bieter nicht über den Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gem. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig verfügen, ist es möglich Kapazitäten anderer Unternehmen, beispielsweise des Herstellers, im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen. Dafür ist es nötig, zusätzlich das Dokument "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" auszufüllen und einzureichen.