Beschreibung der Beschaffung
Versicherungsbedingungen Dem jeweiligen Einzelvertrag liegen die Bedingungen dieses Leistungsverzeichnisses sowie die nachfolgend genannten Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen, Musterbedingungen des GDV in der Version vom 01.04.2014 (AGlB 2010, Version 01.01.2013) zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2010 Terror)
- Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung (ECB 2010)
- Positionen-Erläuterung zur Feuerversicherung für Industrie und Gewerbe VdS 171
Soweit nachfolgend auf die Allgemeinen Bedingungen Bezug genommen wird, sind immer die hier unter Ziffer 2 aufgeführten Bedingungen sowie ggfs. die zugehörigen Klauseln (SK XXX 2010) gemeint.
Sicherheitsvorschriften Der Versicherer kann gemäß Teil B Nr. 3 folgende weitere Sicherheitsvorschriften als Vertragsgrundlagen verlangen:
- Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF) VdS 2038
- Brandverhütungsvorschriften für Fabriken und gewerbliche Anlagen – zum Aushang im Betrieb bestimmt VdS 2039
- Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten VdS 2047
- Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern VdS 2001
- Feuergefährliche Arbeiten – Richtlinien für den Brandschutz VdS 2008
Vertragsgrundlagen Für alle zu versichernden Objekte wird hiermit ein Sammelversicherungsvertrag geschlossen.
Innerhalb des Sammelversicherungsvertrages handelt es sich für jedes Objekt und jede versicherte Gefahr, soweit in der Objektliste nichts anderes angegeben ist, um einen rechtlich selbständigen Vertrag.
Dieser Sammelversicherungsvertrag gilt nicht als laufende Versicherung im Sinne der §§ 53 ff. VVG. Die nachfolgenden Bedingungen und Bestimmungen gelten für alle unter dem Sammelversicherungsvertrag geführten Einzelversicherungsverträge. Neben diesem gilt:
Unabhängig von der Frage einer Einstufung des Versicherungsnehmers als Großrisiko gemäß § 210 VVG gelten die Bestimmungen des VVG und die nachfolgenden Regelungen dieses Sammelversicherungsvertrages.
Anwendung der Vereinbarungen und Bestimmungen Die folgenden Vereinbarungen und Bestimmungen gehen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gemäß Teil A Ziff. 2 vor. Änderungen können im gegenseitigen Einvernehmen jeder-zeit vereinbart werden. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).
Vertragslaufzeit und Kündigung Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung Beginn: 01.01.2023, 00.00 Uhr Ablauf: 31.12.2025, 24.00 Uhr Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für den Versicherer beträgt 6 Monate. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren zu ermöglichen.