Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen Vertrag zur besonderen ambulanten radiochirurgischen Versorgung ihrer Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V zu schließen. Ziel ist, den Zugang zu einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen radiochirurgischen Versorgung mittels ZAP-X(R) des Herstellers ZAP Surgical Systems, Inc., in Nordbayern für Versicherte der AOK Bayern sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vertrag zur besonderen ambulanten radiochirurgischen Versorgung - ZAP-X(R) nach § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V
22-065”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Krankenhäusern📦
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen Vertrag zur besonderen ambulanten radiochirurgischen Versorgung ihrer Versicherten gemäß § 140a...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen Vertrag zur besonderen ambulanten radiochirurgischen Versorgung ihrer Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V zu schließen. Ziel ist, den Zugang zu einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen radiochirurgischen Versorgung mittels ZAP-X(R) des Herstellers ZAP Surgical Systems, Inc., in Nordbayern für Versicherte der AOK Bayern sicherzustellen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Fachärzten📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ziel ist, den Zugang zu einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen radiochirurgischen Versorgung mittels ZAP-X(R) des Herstellers ZAP Surgical...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Ziel ist, den Zugang zu einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen radiochirurgischen Versorgung mittels ZAP-X(R) des Herstellers ZAP Surgical Systems, Inc., in Nordbayern für Versicherte der AOK Bayern sicherzustellen. Der Raum Nordbayern umfasst, im Sinne dieses Vertrags, die Regierungsbezirke Oberpfalz, Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken. Bieter, welche die vertraglichen Leistungen außerhalb des nordbayrischen Raums in diesem Sinne erbringen, sind ausgeschlossen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das ZAP-X(R) System basiert auf den Prinzipien des Gammaknife und des Cyberknife. Es ist rein für Hirnanwendungen entwickelt worden und kann durch eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Das ZAP-X(R) System basiert auf den Prinzipien des Gammaknife und des Cyberknife. Es ist rein für Hirnanwendungen entwickelt worden und kann durch eine intelligente Gehäuseabschirmung auch ohne Strahlenbunker in einem Tageslichtraum installiert werden. Für den Patienten entstehen dadurch ganz erhebliche Vorteile. Durch den geringeren Abstand zur Strahlenquelle und dem daraus resultierenden Fokus wird die Genauigkeit weiter erhöht. Das vollständig neu entwickelte gyroskopische System und die verbesserten Kollimatoren (optisches Bauteil) schaffen eine bisher nie erreichte Präzision. Mit einer speziell für das ZAP-X(R) entwickelten Art Revolver selektiert das System die jeweils erforderliche Strahldicke und ermöglicht sehr schnelle intrakranielle Behandlungen. Die Behandlung muss nicht in einem Strahlenbunker stattfinden, sondern kann bei Tageslicht erfolgen. Zudem wird die Geschwindigkeit der Hirnbehandlungen mit dieser neuesten Technologie deutlich erhöht bzw. verbessert. Die ZAP-X(R)-Technologie ermöglicht als einzige Technik eine individuelle und laufende Dosimetriemessung für jede einzelne Patientenbehandlung.
Die Leistungen des Vertrags umfassen die Behandlungen der folgenden Erkrankungen inklusive Nachbehandlung mittels ZAP-X(R):
- Trigeminusneuralgie (Tic douloreux),
- Arteriovenöse Angiome,
- Akustikusneur ziginome,
- Schwannome (Neurinome) anderer Hirnnerven,
- Neurofibrome der Hirnnerven,
- Meningeome (WHO-Grad 1 und 2),
- Anaplastische (maligne Meningeome) (WHO Grad 3),
- Hirnmetastasen (in begrenzter Anzahl und Größe),
- Sarkome bzw. Sarkommetastasen,
- Aderhautmelanome,
- Hämangioblastom,
- Ependymome,
- Subependymome,
- Plexuspapillome,
- Pineozytome,
- Hypophysenadenome,
- Kraniopharyngiome,
- Paragangliome (Chemodektome, Glomus Tumoren) und
- Maligne Hämangioperizytome.
Bei der ambulanten Einzeitbestrahlung mittels ZAP-X(R) handelt es sich um eine Leistung, die aktuell nicht im Rahmen der Regelversorgung im Leistungskatalog der GKV abgebildet ist. Die AOK Bayern stellt ihren Versicherten die ambulante Bestrahlung mittels ZAP-X(R) über diesen Vertrag als Zusatzleistung zur Verfügung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Inkrafttreten des Vertrages und die operative Umsetzung der besonderen ambulanten radiochirurgischen Versorgung sind ab 01.01.2023 geplant. Sofern das...”
Zusätzliche Informationen
Das Inkrafttreten des Vertrages und die operative Umsetzung der besonderen ambulanten radiochirurgischen Versorgung sind ab 01.01.2023 geplant. Sofern das ZAP-X(R) am 01.01.2023 noch nicht einsatzfähig ist, tritt der Vertrag mit Beginn der Einsatzfähigkeit in Kraft. Die Laufzeit des Vertrages beträgt maximal sechs Jahre (bis 31.12.2028). Verzögert sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens über den 01.01.2023 hinaus, verlängert sich die Laufzeit entsprechend. Der Vertrag ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals, erstmalig vier Jahre nach dem Inkrafttreten, kündbar.
Ziel ist es, schnellstmöglich, spätestens ein Jahr nach Vergabe des Versorgungsauftrags (Umsetzungsfrist), eine zentrale überregionale Versorgung für die vier oben genannten Regierungsbezirke anzubieten. Wird die zentrale überregionale Versorgung für den Raum Nordbayern nicht innerhalb des Zeitraumes sichergestellt, ist der Bieter verpflichtet, Gründe für die Nichterfüllung darzulegen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Die Auftraggeberin fordert aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister für den Bieter/die Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft an, der/die für den Zuschlag vorgesehen ist/sind. Nur wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie Wettbewerbsregister vorliegen, wird die Zuschlagserteilung erfolgen. Sofern die Bieter im Handelsregister eingetragen sind, haben sie einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind folgende Mindestdeckungssummen: 1 Million für Personen - und Sachschäden und 100.000 EUR Vermögensschäden.
Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
b) Darlegung, wie die Finanzierung der Anschaffung des ZAP-X(R) erfolgen wird.
“a) Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den...”
a) Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind folgende Mindestdeckungssummen: 1 Million für Personen - und Sachschäden und 100.000 EUR Vermögensschäden.
Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
b) Darlegung, wie die Finanzierung der Anschaffung des ZAP-X(R) erfolgen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) den Nachweis der elektronischen Abrechnung nach der Technischen Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands über den Datenaustausch nach § 295 Abs....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) den Nachweis der elektronischen Abrechnung nach der Technischen Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands über den Datenaustausch nach § 295 Abs. 1b SGB V in der jeweils gültigen Fassung (Regelung zu §§ 73b, 73c sowie 140a SGB V - abrufbar unter (Verträge nach §§ 73b, 73c und 140a SGB V - GKV-Datenaustausch) bzw. nach der Technischen Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands über den Datenaustausch nach § 301 Abs. 3 SGB V AMBO-Datensatz und ambulante Entgeltart "5" für integrierte Versorgung in der jeweils gültigen Fassung (Regelung zu §301 Abs. 3 SGB V - abrufbar unter https://www.gkv-datenaus-tausch.de/leistungserbringer/krankenhaeuser/krankenhaeuser.jsp) durch Benennung mindestens eines Referenzauftrages, der die elektronische Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Regelversorgung oder im Rahmen eines Selektivvertrages beinhaltet,
b) Vorhaltung von Fachärzten für Strahlentherapie oder Ärzten, die über eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung strahlentherapeutischer Leistungen gemäß der Vereinbarungen zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V verfügen und mindestens drei Jahre in dem entsprechenden Bereich tätig waren unter Benennung der Qualifikation sowie Berufserfahrung,
c) die Beschreibung sowie Bestätigung, dass die notwendigen räumlichen Voraussetzungen (technische Beschreibung des Herstellers: https://www.mba.eu/wp-content/uploads/2021/02/ZAP-E0920-00008-REV-A-Guide-Site-Preparation.pdf) erfüllt sind oder ausreichende räumliche und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um diese innerhalb der Umsetzungsfrist zu erfüllen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die räumlichen Gegebenheiten vor Ort persönlich zu überprüfen.
d) die schriftliche Darlegung, dass der Bieter Vertragspartner i.S.d. § 140a Abs. 3 Satz 1 SGB V sein kann,
e) Benennung des Standorts der Leistungserbringung in einem der Regierungsbezirke Oberpfalz, Mittelfranken, Oberfranken oder Unterfranken.
Die Bieter haben dafür den Eignungsnachweis (Anlage 5) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“a) den Nachweis der elektronischen Abrechnung nach der Technischen Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands über den Datenaustausch nach § 295 Abs....”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) den Nachweis der elektronischen Abrechnung nach der Technischen Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands über den Datenaustausch nach § 295 Abs. 1b SGB V in der jeweils gültigen Fassung (Regelung zu §§ 73b, 73c sowie 140a SGB V - abrufbar unter (Verträge nach §§ 73b, 73c und 140a SGB V - GKV-Datenaustausch) bzw. nach der Technischen Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands über den Datenaustausch nach § 301 Abs. 3 SGB V AMBO-Datensatz und ambulante Entgeltart "5" für integrierte Versorgung in der jeweils gültigen Fassung (Regelung zu §301 Abs. 3 SGB V - abrufbar unter https://www.gkv-datenaus-tausch.de/leistungserbringer/krankenhaeuser/krankenhaeuser.jsp) durch Benennung mindestens eines Referenzauftrages, der die elektronische Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Regelversorgung oder im Rahmen eines Selektivvertrages beinhaltet,
b) Vorhaltung von Fachärzten für Strahlentherapie oder Ärzten, die über eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung strahlentherapeutischer Leistungen gemäß der Vereinbarungen zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V verfügen und mindestens drei Jahre in dem entsprechenden Bereich tätig waren unter Benennung der Qualifikation sowie Berufserfahrung,
c) die Beschreibung sowie Bestätigung, dass die notwendigen räumlichen Voraussetzungen (technische Beschreibung des Herstellers: https://www.mba.eu/wp-content/uploads/2021/02/ZAP-E0920-00008-REV-A-Guide-Site-Preparation.pdf) erfüllt sind oder ausreichende räumliche und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um diese innerhalb der Umsetzungsfrist zu erfüllen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die räumlichen Gegebenheiten vor Ort persönlich zu überprüfen.
d) die schriftliche Darlegung, dass der Bieter Vertragspartner i.S.d. § 140a Abs. 3 Satz 1 SGB V sein kann,
e) Benennung des Standorts der Leistungserbringung in einem der Regierungsbezirke Oberpfalz, Mittelfranken, Oberfranken oder Unterfranken.
Die Bieter haben dafür den Eignungsnachweis (Anlage 5) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: mögliche Vertragspartner i.S.d. § 140a Abs. 3 Satz 1 SGB V
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen: § 65 Abs. 2 VgV, soziale und andere besondere Dienstleistungen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-06-21
12:00 📅
“Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 2) eine von allen ihren Mitgliedern unterschriebene...”
Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 2) eine von allen ihren Mitgliedern unterschriebene Erklärung einzureichen, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 2).
Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende unterschriebene Erklärung "Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis" (Anlage 3) mitteilen.
Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die unterzeichnete und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der unter-zeichneten und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Drittunternehmen vorlegt (Anlage 4 - vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 3) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der
13.06.2022, 12:00 Uhr.
Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YR8LR
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Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 098-270234 (2022-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Auftragsvergabe Vertrag zur besonderen ambulanten radiochirurgischen Versorgung - ZAP-X(R) nach § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V
22-164”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 13 029 120 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Behandlungsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Festpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 098-270234
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nordstrahl GMP für Strahlentherapie
Postort: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13 029 120 💰