Bei dem zu verwertenden Altholz handelt es sich um Holzabfälle, die in unseren Entsorgungs- und Verwertungszentren angenommen werden. Die Holzabfälle werden in die Kategorien A I bis III und die Kategorie A IV sortiert und in die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Container gefüllt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer zur Abholung der befüllten Container. Dieser hat die Container innerhalb von zwei Werktagen gegen leere auszutauschen. Die anschließende Verwertung hat durch den Auftragnehmer gemäß der Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung- AltholzV) zu erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Bei dem zu verwertenden Altholz handelt es sich um Holzabfälle, die in unseren Entsorgungs- und Verwertungszentren angenommen werden. Die Holzabfälle werden in die Kategorien A I bis III und die Kategorie A IV sortiert und in die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Container gefüllt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer zur Abholung der befüllten Container. Dieser hat die Container innerhalb von zwei Werktagen gegen leere auszutauschen. Die anschließende Verwertung hat durch den Auftragnehmer gemäß der Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung- AltholzV) zu erfolgen.
Bei dem zu verwertenden Altholz handelt es sich um Holzabfälle, die in unseren Entsorgungs- und Verwertungszentren angenommen werden. Die Holzabfälle werden in die Kategorien A I bis III und die Kategorie A IV sortiert und in die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Container gefüllt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer zur Abholung der befüllten Container. Dieser hat die Container innerhalb von zwei Werktagen gegen leere auszutauschen. Die anschließende Verwertung hat durch den Auftragnehmer gemäß der Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung- AltholzV) zu erfolgen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier
Postanschrift: Löwenbrückener Str. 13/14
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.art-trier.de🌏
E-Mail: vergabe@art-trier.de📧
Fax: +49 651/9491-8005 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E92236253🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E92236253🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-28 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 209-597066
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Personen an einer Teilnahme erlaubt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III am EVZ Mertesdorf
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von ca. 2.300 Mg/a Altholz A I – III am EVZ Mertesdorf.
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung Altholz A IV am EVZ Mertesdorf
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von ca. 800 Mg/a Altholz A IV am EVZ Mertesdorf.
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III am EVZ Sehlem
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von ca. 800 Mg/a Altholz A I – III am EVZ Sehlem.
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Altholz A IV am EVZ Sehlem
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von ca. 450 Mg/a Altholz A IV am EVZ Sehlem.
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III am EVZ Rittersdorf
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von ca. 300 Mg/a Altholz A I – III am EVZ Rittersdorf
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III am EVZ Walsdorf
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von ca. 480 Mg/a Altholz A I – III am EVZ Walsdorf.
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Altholz A IV am EVZ Walsdorf
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von ca. 150 Mg/a Altholz A IV am EVZ Walsdorf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mertesdorf
Sehlem
Rittersdorf
Walsdorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände • ausgefüllte Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) • ausgefüllte Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) • Urkalkulation als passwortgeschützte pdf-Datei • Bankbürgschaft vier Wochen nach Zuschlagserteilung • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände • ausgefüllte Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) • ausgefüllte Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) • Urkalkulation als passwortgeschützte pdf-Datei • Bankbürgschaft vier Wochen nach Zuschlagserteilung • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweist, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweist, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
• inhaltliche Beschreibung der vorgesehenen Übernahme des Altholzes und der vorgesehenen Transportfahrzeuge sowie Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Anlage/-n zur Behandlung (nur sofern vorgesehen) und Verwertung des Altholzes (u.a. Standort, Eigentümer/Betreiber, Ausstattung, Genehmigungssituation) • Unwiderrufliche/-r Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Umschlags-/Verwertungsanlage/-n. Jeder Nachweis muss die Mindestangaben des im Angebotsvordruck 10.8 der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Die jeweils genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
• inhaltliche Beschreibung der vorgesehenen Übernahme des Altholzes und der vorgesehenen Transportfahrzeuge sowie Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Anlage/-n zur Behandlung (nur sofern vorgesehen) und Verwertung des Altholzes (u.a. Standort, Eigentümer/Betreiber, Ausstattung, Genehmigungssituation) • Unwiderrufliche/-r Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Umschlags-/Verwertungsanlage/-n. Jeder Nachweis muss die Mindestangaben des im Angebotsvordruck 10.8 der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Die jeweils genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
• Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
• Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
• gültiges EfbV-Zertifikat der Verwertungsanlage
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Trier
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen an einer Teilnahme erlaubt.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 18.11.2022 einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 209-597066 (2022-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter der Ziffer V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-12 📅
Name: Hufnagel Service GmbH
Postort: Olpe
Land: Deutschland 🇩🇪 Olpe
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, dessen Abschluss hiermit bekanntgemacht wird, kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.