Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Referenzen
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Sammlung von Abfällen über Container an zentralen Sammelplätzen oder Wertstoffhöfen mit einer Leistungsmenge von 2.500 Mg Abfall pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist.
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung von Altholz mit einer Leistungsmenge von 2.500 Mg Abfall pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist.
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung von Korken mit einer Leistungsmenge von 200 kg Abfall pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist.
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung von CDs/DVDs/Blue-Rays mit einer Leistungsmenge von 1.500 kg Abfall pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen.
Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
B) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln", "Befördern", "Lagern", "Behandeln" oder "Verwerten" der leistungsgegenständlichen Abfallarten.
Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- das/die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en)
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Beförderung des Abfalls ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Beförderung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.