Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren aus. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen, die folgende Leistungen umfassen: - Los 1: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim - Los 2: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim - Los 3: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim Hinweis: Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 2022 LuP
Kurze Beschreibung:
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren aus. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen, die folgende Leistungen umfassen:
- Los 1: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 2: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 3: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Hinweis: Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3.
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren aus. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen, die folgende Leistungen umfassen:
- Los 1: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 2: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 3: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Hinweis: Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-11 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2036-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 218-626610
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird auf das / die unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste / n Angebot / e erteilt (Vergleich der Lose 1 und 2 mit Los 3, siehe untenstehende Ausführungen).
Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3. Diesbezüglich gilt folgendes:
Der Zuschlag erfolgt auf die wirtschaftlichste Gesamtkombination in einem Vergleich der bestplatzierten wertbaren Angebote für die Lose 1 und 2 in Summe (Summe der Entscheidungsbarwerte) mit dem Entscheidungsbarwert des bestplatzierten wertbaren Angebots für Los 3.
Die wirtschaftlichste Gesamtkombination der Lose 1 und 2 in Summe bzw. des Loses 3 ist die Kombination mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Erläuterungen.
Falls kein wertbares Angebot für Los 1 oder Los 2 vorliegen sollte, wird Los 3 bezuschlagt, sofern für Los 3 ein wertbares Angebot vorliegt.
Die Vergabestelle wird das Vergabeverfahren hinsichtlich des Loses / der Lose, die nicht beauftragt werden, aufheben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
Der Zuschlag wird auf das / die unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste / n Angebot / e erteilt (Vergleich der Lose 1 und 2 mit Los 3, siehe untenstehende Ausführungen).
Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3. Diesbezüglich gilt folgendes:
Der Zuschlag erfolgt auf die wirtschaftlichste Gesamtkombination in einem Vergleich der bestplatzierten wertbaren Angebote für die Lose 1 und 2 in Summe (Summe der Entscheidungsbarwerte) mit dem Entscheidungsbarwert des bestplatzierten wertbaren Angebots für Los 3.
Die wirtschaftlichste Gesamtkombination der Lose 1 und 2 in Summe bzw. des Loses 3 ist die Kombination mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Erläuterungen.
Falls kein wertbares Angebot für Los 1 oder Los 2 vorliegen sollte, wird Los 3 bezuschlagt, sofern für Los 3 ein wertbares Angebot vorliegt.
Die Vergabestelle wird das Vergabeverfahren hinsichtlich des Loses / der Lose, die nicht beauftragt werden, aufheben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren aus. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen, die folgende Leistungen umfassen:
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren aus. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen, die folgende Leistungen umfassen:
- Los 1: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 2: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 3: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Hinweis: Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die Übernahme, den Transport (sofern erforderlich) und die Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Der leistungsgegenständliche Bioabfall stammt aus der Behältersammlung im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Einen verpflichtenden Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonnen für alle privaten Haushalte unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen, hat der Auftraggeber zum 01.01.2022 im Landkreis eingeführt.
Der leistungsgegenständliche Bioabfall stammt aus der Behältersammlung im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Einen verpflichtenden Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonnen für alle privaten Haushalte unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen, hat der Auftraggeber zum 01.01.2022 im Landkreis eingeführt.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der genutzten Anlage(n) (wegen Revisionszeiten, außerplanmäßigen Ausfällen etc.) notwendige Vorkehrungen und Regelungen zu treffen, um die Verwertung der vertraglichen Abfallmengen jederzeit sicherzustellen (Ausfallverbund).
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der genutzten Anlage(n) (wegen Revisionszeiten, außerplanmäßigen Ausfällen etc.) notwendige Vorkehrungen und Regelungen zu treffen, um die Verwertung der vertraglichen Abfallmengen jederzeit sicherzustellen (Ausfallverbund).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2041 (5 weitere Jahre - Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 30.06.2035 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Zusätzliche Informationen:
Der Zuschlag wird auf das / die unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste / n Angebot / e erteilt (Vergleich der Lose 1 und 2 mit Los 3, siehe untenstehende Ausführungen).
Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3. Diesbezüglich gilt folgendes:
Der Zuschlag erfolgt auf die wirtschaftlichste Gesamtkombination in einem Vergleich der bestplatzierten wertbaren Angebote für die Lose 1 und 2 in Summe (Summe der Entscheidungsbarwerte) mit dem Entscheidungsbarwert des bestplatzierten wertbaren Angebots für Los 3.
Der Zuschlag erfolgt auf die wirtschaftlichste Gesamtkombination in einem Vergleich der bestplatzierten wertbaren Angebote für die Lose 1 und 2 in Summe (Summe der Entscheidungsbarwerte) mit dem Entscheidungsbarwert des bestplatzierten wertbaren Angebots für Los 3.
Die wirtschaftlichste Gesamtkombination der Lose 1 und 2 in Summe bzw. des Loses 3 ist die Kombination mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Erläuterungen.
Die wirtschaftlichste Gesamtkombination der Lose 1 und 2 in Summe bzw. des Loses 3 ist die Kombination mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Erläuterungen.
Falls kein wertbares Angebot für Los 1 oder Los 2 vorliegen sollte, wird Los 3 bezuschlagt, sofern für Los 3 ein wertbares Angebot vorliegt.
Die Vergabestelle wird das Vergabeverfahren hinsichtlich des Loses / der Lose, die nicht beauftragt werden, aufheben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die Übernahme, den Transport (sofern erforderlich) und die Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Der leistungsgegenständliche Grünabfall stammt aus dem Bringsystem von den Wertstoffhöfen im Landkreis Ludwigslust-Parchim. In den leistungsgegenständlichen Mengen Grünabfall sind circa 60 Mg/a Weihnachtsbäume enthalten.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die Übernahme, den Transport (sofern erforderlich) und die Verwertung von Bioabfall und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Für Bioabfall gilt:
Für Grünabfall gilt:
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeiten der Verwertungsverträge verlängern sich jeweils bis zum 31.12.2041 (5 weitere Jahre - Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 30.06.2035 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Hinsichtlich dem Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.3 ist auch eine "Know-How"-Leihe zulässig. Es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, diese Leistungen erbringt.
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Hinsichtlich dem Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.3 ist auch eine "Know-How"-Leihe zulässig. Es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, diese Leistungen erbringt.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise , Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach §…
… 123 GWB nicht vorliegen,
… 124 GWB nicht vorliegen,
… 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen,
- Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen),
- Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung,
- aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Verwerten von Bio- und Grünabfall) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - gegliedert in Gesamtumsatz und Bereich der vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich der vergleichbaren Leistungen aufgeteilt in Eigenleistungen und Fremdleistungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Verwerten von Bio- und Grünabfall) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - gegliedert in Gesamtumsatz und Bereich der vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich der vergleichbaren Leistungen aufgeteilt in Eigenleistungen und Fremdleistungen).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw.
die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019, 2020 und 2021 (2021 ggf. vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019, 2020 und 2021 (2021 ggf. vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für Los 1 gilt:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung von Bioabfall und Eigenerklärung über eine Referenz über den Betrieb einer Bioabfallverwertungsanlage
Für Los 2 gilt:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung von Grünabfall
Für Los 3 gilt:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung von Bioabfall, Eigenerklärung über eine Referenz über den Betrieb einer Bioabfallverwertungsanlage und Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung von Grünabfall
Mindeststandards: Für Los 1 gilt:
- Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über…
… die Verwertung von Bioabfall von insgesamt 5.000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe (mindestens mit Angabe des Leistungsinhalts, des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebietes, der jährlich verwerteten Menge und des Auftragswertes).
… den Betrieb einer Bioabfallverwertungsanlage mit energetischer Nutzung über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Jahr in den letzten 120 Monaten vor Angebotsabgabe (mindestens mit Angabe des Leistungsinhalts, des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebietes, der jährlich verwerteten Menge und des Auftragswertes).
Für Los 2 gilt:
- Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Verwertung von Grünabfall von insgesamt 5.000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe (mindestens mit Angabe des Leistungsinhalts, des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebietes, der jährlich verwerteten Menge und des Auftragswertes).
- Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Verwertung von Grünabfall von insgesamt 5.000 Mg in den letzten 60 Monaten vor Angebotsabgabe (mindestens mit Angabe des Leistungsinhalts, des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebietes, der jährlich verwerteten Menge und des Auftragswertes).
Für Los 3 gilt:
Für Los 1 und Los 3 gilt: Ein Referenzprojekt kann für den Nachweis mehrerer geforderter Mindestreferenzen angegeben werden, sofern es die Anforderungen an mehrere Mindestreferenzen erfüllt.
Für die Lose 1, 2 und 3 gilt: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für alle Lose gilt:
(1) Bürgschaft:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der vom Auftragnehmer angebotenen Brutto-Auftragssumme für das erste Jahr der Leistungserbringung auf Basis der Auswertungsmengen gemäß Angebotsformular und ohne Berücksichtigung der Preisgleitung.
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der vom Auftragnehmer angebotenen Brutto-Auftragssumme für das erste Jahr der Leistungserbringung auf Basis der Auswertungsmengen gemäß Angebotsformular und ohne Berücksichtigung der Preisgleitung.
(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich um eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für alle leistungsgegenständlichen Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte zu bemühen. Eine entsprechende Zertifizierung muss spätestens zwei Monate nach Leistungsbeginn zwingend vorliegen und über den gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten werden.
Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich um eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für alle leistungsgegenständlichen Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte zu bemühen. Eine entsprechende Zertifizierung muss spätestens zwei Monate nach Leistungsbeginn zwingend vorliegen und über den gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten werden.
(3) Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet zum Abschluss einer Betriebs- einer Umwelthaftpflicht- und einer Umweltschadensversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
Betriebshaftpflichtversicherung
- Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person
- Sachschäden 2,5 Mio. EUR
- Vermögensschäden 1 Mio. EUR
Umwelthaftpflichtversicherung
Umweltschadensversicherung
- Versicherte Kosten 2,5 Mio. EUR
Die Versicherungen müssen den Anforderungen des § 6 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) genügen.
(4) Haftung bei Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerber/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.Die Bieter müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerber/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.Die Bieter müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres
Angebots sowie vor Ablauf der Frist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(2) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(3) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft,
(4) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrundeliegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag zu übergeben.
Die Eigenerklärung (Formblatt) nach § 9 Absatz 4 bis 6 Vergabegesetz M-V (Mindestlohn) inklusive der Vereinbarung nach § 10 Vergabegesetz M-V ist vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben des Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) einzuhalten.
Die Eigenerklärung (Formblatt) nach § 9 Absatz 4 bis 6 Vergabegesetz M-V (Mindestlohn) inklusive der Vereinbarung nach § 10 Vergabegesetz M-V ist vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben des Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ65SY
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der
Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 218-626610 (2022-11-07)
Ergänzende Angaben (2022-12-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2022 LuP ex-post
Kurze Beschreibung:
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) hat die Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte in drei Losen, die folgende Leistungen umfassen:
- Los 1: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 2: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 3: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Auftraggeber hat in der Bekanntmachung festgehalten, dass das Los 1 und das Los 2 oder nur das Los 3 vergeben werden.
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) hat die Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte in drei Losen, die folgende Leistungen umfassen:
- Los 1: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 2: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Los 3: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Auftraggeber hat in der Bekanntmachung festgehalten, dass das Los 1 und das Los 2 oder nur das Los 3 vergeben werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Bekanntmachung wurde folgendes Prozedere definiert:
Der Zuschlag wird auf das / die unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste / n Angebot / e erteilt (Vergleich der Lose 1 und 2 mit Los 3, siehe untenstehende Ausführungen).
Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3. Diesbezüglich gilt folgendes:
Der Zuschlag erfolgt auf die wirtschaftlichste Gesamtkombination in einem Vergleich der bestplatzierten wertbaren Angebote für die Lose 1 und 2 in Summe (Summe der Entscheidungsbarwerte) mit dem Entscheidungsbarwert des bestplatzierten wertbaren Angebots für Los 3.
Die wirtschaftlichste Gesamtkombination der Lose 1 und 2 in Summe bzw. des Loses 3 ist die Kombination mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Erläuterungen.
Falls kein wertbares Angebot für Los 1 oder Los 2 vorliegen sollte, wird Los 3 bezuschlagt, sofern für Los 3 ein wertbares Angebot vorliegt.
Die Vergabestelle wird das Vergabeverfahren hinsichtlich des Loses / der Lose, die nicht beauftragt werden, aufheben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
Mit der Bekanntmachung wurde folgendes Prozedere definiert:
Der Zuschlag wird auf das / die unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste / n Angebot / e erteilt (Vergleich der Lose 1 und 2 mit Los 3, siehe untenstehende Ausführungen).
Der Auftraggeber wird entweder das Los 1 und das Los 2 vergeben oder nur das Los 3. Diesbezüglich gilt folgendes:
Der Zuschlag erfolgt auf die wirtschaftlichste Gesamtkombination in einem Vergleich der bestplatzierten wertbaren Angebote für die Lose 1 und 2 in Summe (Summe der Entscheidungsbarwerte) mit dem Entscheidungsbarwert des bestplatzierten wertbaren Angebots für Los 3.
Die wirtschaftlichste Gesamtkombination der Lose 1 und 2 in Summe bzw. des Loses 3 ist die Kombination mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich anhand der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Erläuterungen.
Falls kein wertbares Angebot für Los 1 oder Los 2 vorliegen sollte, wird Los 3 bezuschlagt, sofern für Los 3 ein wertbares Angebot vorliegt.
Die Vergabestelle wird das Vergabeverfahren hinsichtlich des Loses / der Lose, die nicht beauftragt werden, aufheben. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) hat die Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte in drei Losen, die folgende Leistungen umfassen:
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) hat die Verwertung von Bio- und Grünabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in einem EU-weiten offenen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte in drei Losen, die folgende Leistungen umfassen:
Der Auftraggeber hat in der Bekanntmachung festgehalten, dass das Los 1 und das Los 2 oder nur das Los 3 vergeben werden.
Zusätzliche Informationen: Mit der Bekanntmachung wurde folgendes Prozedere definiert:
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Entscheidungsbarwert basierend auf den angebotenen Entgelten und Gewichtungen der Preisgleitklauseln sowie unter der Berücksichtigung eines Lohn-Bonus für die zugesicherte Lohnhöhe des Anlagenpersonals und eines Entfernungsmalus für die Entfernung der verbindlich anzugebenden Übergabestelle
Kostenkriterium (Gewichtung): 100%
Kostenkriterium (Name): Entscheidungsbarwert basierend auf den angebotenen Entgelten und der Vergütung sowie den Gewichtungen der Preisgleitklauseln sowie unter der Berücksichtigung eines Lohn-Bonus für die zugesicherte Lohnhöhe des Anlagenpersonals und eines Entfernungsmalus für die Entfernung der verbindlich anzugebenden Übergabestelle
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-28 📅
Name: ALBA Nord GmbH
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪 Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2