Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Börde
Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnensammlung (Biogut, AVV 200301) und aus Direktannahme und Sammlung (Grünabfall, AVV 200201) aus dem Landkreis Börde nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-22.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Sachsen-Anhalt › Börde
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-06-22 | Auftragsbekanntmachung |
| 2022-10-04 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2022-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 2022-0015-EU-OV-G
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Börde 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Postanschrift: Schwimmbadstraße 2a
Postleitzahl: 39326
Postort: Wolmirstedt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ks-boerde.de 🌏
E-Mail: evergabe@ks-boerde.de 📧
Telefon: +49 392017033101 📞
Fax: +49 392017033-29 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2588071/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-27 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 121-344338
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Prognostizierte Gesamtkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 100%
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.ks-boerde.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2588071/zustellweg-auswaehlen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth- Str. 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 3916230446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Internetadresse: https://sachsen-anhalt.abst.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 121-344338 (2022-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 2022-0015-EU-OV-G
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnensammlung (Biogut, AVV 200301) und aus Direktannahme und Sammlung (Grünabfall, AVV 200201) aus dem Landkreis Börde nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Börde 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Postanschrift: Schwimmbadstraße 2a
Postleitzahl: 39326
Postort: Wolmirstedt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ks-boerde.de 🌏
E-Mail: evergabe@ks-boerde.de 📧
Telefon: +49 392017033101 📞
Fax: +49 392017033-29 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2588071/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-27 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 121-344338
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Bioabfall aus Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.400 Mg/a bis 5.500 Mg/a
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um 23 Monate, d. h. bis zum 30.11.2026, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit ein Mal um 23 Monate, d. h. bis zum 30.11.2026, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Bioabfall aus der Biotonnensammlung (Biogut), Gebiet Süd
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnensammlung (Biogut), ca. 3.200 Mg/a bis 5.100 Mg/a
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Grünabfall, Gebiet Nord
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Bioabfällen aus der Direktanlieferung (Grünabfälle), ca. 500 Mg/a bis 4.000 Mg/a
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Grünabfall, Gebiet Süd
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Bioabfällen aus der Direktanlieferung und Sammlung (Grünabfälle), ca. 200 Mg/a bis 3.000 Mg/a
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wolmirstedt, DE
Wanzleben-Börde, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Angaben zur Rechtsform des Bieters,
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Anforderung der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
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- Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigtist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
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- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindestanforderungen.
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- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B;
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe;
- Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter bzw. Auftragnehmer gesamtschuldnerisch zu haften.
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Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
- Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen in Bezug auf die Entsorgung / Verwertung von Bioabfällen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (Verwertungsmenge pro Jahr).
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- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Verwertung von Bioabfällen (AVV 20 01 08, AVV 20 02 01, AVV 20 03 01 - getrennt erfasste Bioabfälle - oder AVV 20 03 99 - getrennt erfasste Bioabfälle) ;
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- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre);
- Allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bieters
a. Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn.
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b. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Lose 1 und 2:
mindestens eine Referenz zur Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung; Mindestleistungsumfang: Verwertung von 3.000 Mg/a
Lose 3 und 4:
mindestens eine Referenz zur Verwertung von Grünabfall (AVV 200202) oder Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung; Mindestleistungsumfang: Verwertung von
1.000 Mg/a
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe des Verwertungsvertrages (Teil F Besondere Vertragsbedingungen) zu leisten.
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Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmereinsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Landesvergabegesetz LSA.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Prognostizierte Gesamtkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 100%
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.ks-boerde.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2588071/zustellweg-auswaehlen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
- Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte:
a) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Verwertungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Verwertungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben.
b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle und Kennzeichnung des Standortes der Waage bzw. des Zufahrtstors, wenn keine Waage vorhanden ist. Sofern ein abweichender Standort der Waage benannt wird (z.B. auf einem anderen Betriebsteil oder bei einem Partnerunternehmen) so ist auch ein Luftbild des Standortes der zu nutzenden Waage mit Kennzeichnung der Waage vorzulegen.
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- Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage/ Umschlaganlage
— auf Verlangen vorzulegen:
- Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen, Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth- Str. 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 3916230446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Internetadresse: https://sachsen-anhalt.abst.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 121-344338 (2022-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 194-550241
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 121-344338
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-16 📅
Name: Harz-Humus Recycling GmbH
Postanschrift: Am See 1
Postort: Ditfurt
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@harzhumus.de 📧
Land: Harz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Fax: +49 345-514-1115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 194-550241 (2022-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 194-550241
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 121-344338
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-16 📅
Name: Harz-Humus Recycling GmbH
Postanschrift: Am See 1
Postort: Ditfurt
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@harzhumus.de 📧
Land: Harz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Fax: +49 345-514-1115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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