Verwertung von brennbaren Abfällen des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen (Revision 2023)

Abfallzweckverband Südniedersachsen

Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210), die bei der Abfallbehandlung in der MBA Südniedersachsen anfallen, für eine Dauer von 4 Wochen, entweder ab Dienstag, den 30.05.2023, bis zum Dienstag, den 27.06.2023 oder ab Donnerstag, den 08.06.2023, bis zum Donnerstag, den 06.07.2023.
Die Ausschreibung erfolgt in 4 Mengenlosen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-11-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verbrennung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: AS 12-2022
Kurze Beschreibung:
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210), die bei der Abfallbehandlung in der MBA Südniedersachsen anfallen, für eine Dauer von 4 Wochen, entweder ab Dienstag, den 30.05.2023, bis zum Dienstag, den 27.06.2023 oder ab Donnerstag, den 08.06.2023, bis zum Donnerstag, den 06.07.2023. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Mengenlosen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verbrennung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallzweckverband Südniedersachsen
Postanschrift: Auf dem Mittelberge 1
Postleitzahl: 37133
Postort: Friedland
Kontakt
Internetadresse: http://www.as-nds.de 🌏
E-Mail: neviadomski.tim@as-nds.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRNDNH9/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRNDNH9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 223-642534
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210), die bei der Abfallbehandlung in der MBA Südniedersachsen anfallen, für eine Dauer von 4 Wochen, entweder ab Dienstag, den 30.05.2023, bis zum Dienstag, den 27.06.2023 oder ab Donnerstag, den 08.06.2023, bis zum Donnerstag, den 06.07.2023.
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Die Ausschreibung erfolgt in 4 Mengenlosen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Dauer: 29 Tage
Losnummer: 2
3
4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Übernahme der brennbaren Abfälle an der MBA Südniedersachsen.
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
- Angaben zur Rechtsform des Bieters.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
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- Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
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- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert.
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- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01), Brennstoffen aus Abfällen (AVV 19 12 10/ 19 12 12) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07). Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Neviadomski
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRNDNH9/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
- Erklärung zur Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG),
- Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
-- Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle unter Benennung folgender Aspekte: Bezeichnung der Entsorgungsanlage und Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Öffnungszeiten, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten,
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--Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu verwertenden Abfälle. Bei mehrstufigen Entsorgungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben.
Auf Verlangen vorzulegen:
- Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der in Formblatt C-3-A der Vergabeunterlagen benannten Anlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRNDNH9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 223-642534 (2022-11-14)