Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz

RES Recycling und Entsorgungs-Service Sangerhausen GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme der PPK-Abfälle an den zwei vorgegebenen Übergabestellen im Landkreis Mansfeld-Südharz, der Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung/Vermarktung der übernommenen und transportierten PPK-Mengen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-04-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: RES VG 05/2022
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme der PPK-Abfälle an den zwei vorgegebenen Übergabestellen im Landkreis Mansfeld-Südharz, der Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung/Vermarktung der übernommenen und transportierten PPK-Mengen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mansfeld-Südharz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: RES Recycling und Entsorgungs-Service Sangerhausen GmbH
Postanschrift: Hasentorstraße 9
Postleitzahl: 06526
Postort: Sangerhausen
Kontakt
Internetadresse: https://www.res-sgh.de/ 🌏
E-Mail: info@res-sgh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2550754/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-11 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 071-189710
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater der RES teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Übernahme der PPK-Abfälle an den zwei vorgegebenen Übergabestellen im Landkreis Mansfeld-Südharz, der Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung/Vermarktung der übernommenen und transportierten PPK-Mengen.
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Jahresmenge ca. 8.500 Mg
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG kann die Laufzeit um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2026 verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Spätestens sechs Monate vor Vertragsende muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den AG schriftlich angezeigt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sangerhausen, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen)
Bestätigung Konformität ILO Kernarbeitsnorm
Eigenerklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit
Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis Vorliegen Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Erklärung über mindestens 1 Referenz zur ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbare Referenz/Referenzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Benennung der durchgeführten Leistung und Durchführungszeitraum
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) oder, für Bieter/Bewerber aus anderen EU-Ländern, gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes für die Beförderung der folgenden Abfallarten:
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- Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) und
- Papier und Pappe (AS 20 01 01)
Im Fall einer Sortierung für
das Lagern und Behandeln der folgenden Abfallarten:

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Zusätzliche Informationen:
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater der RES teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsunternehmen
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2550754/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2022/S 071-189710 (2022-04-06)