Annahme und Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch mit einem Gesamtgehalt im Feststoff PAK nach EPA von größer 25 mg/kg gemäß Ausführungsbeschreibung. Thermische Verwertung bzw. thermische Behandlung. Es gelten die Regelbetriebszeiten der Annahmestelle. Diese Annahmebedingungen werden Bestandteil des späteren Bauvertrages. Davon abweichende Regelungen und dadurch ggfls. entstehende Mehrkosten sind dann zw. der Annahmestelle und der Baufirma direkt zu vereinbaren. Die Anlieferung des pechhaltigen Straßenaufbruchs erfolgt bauseits sattelzugweise als Asphaltfräsgut durch zugelassene Transporteure zur Annahmestelle. Für eine Baustelle erfolgt die Anlieferung als Schollen mit maximaler Kantenlänge von 50 cm. Der Aufwand für das Brechen der Schollen in Größen, die für die thermischen Behandlung bzw. die thermische Verwertung notwendig ist, ist dafür einzukalkulieren. Bei größeren Baumaßnahmen oder auch mehreren parallel laufenden Baumaßnahmen fallen die Anlieferungsmengen (Stundenhöchstmenge/Tageshöchstmenge, die vom AN mit Angebotsabgabe verbindlich genannt wird) an mehreren Tagen an.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-15.
Auftragsbekanntmachung (2022-02-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Herzogtum Lauenburg
Postanschrift: Barlachstr. 2
Postort: Ratzeburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle Kreis Herzogtum Lauenburg
Telefon: +49 4541/888-268📞
E-Mail: vergabestelle@kreis-rz.de📧
Fax: +49 4541/888-543 📠
Region: Herzogtum Lauenburg🏙️
URL: http://www.kreis-rz.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E13842676🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Annahme und Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch mit einem Gesamtgehalt im Feststoff PAK nach EPA von größer 25 mg/kg gemäß Ausführungsbeschreibung....”
Kurze Beschreibung
Annahme und Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch mit einem Gesamtgehalt im Feststoff PAK nach EPA von größer 25 mg/kg gemäß Ausführungsbeschreibung. Thermische Verwertung bzw. thermische Behandlung. Es gelten die Regelbetriebszeiten der Annahmestelle. Diese Annahmebedingungen werden Bestandteil des späteren Bauvertrages. Davon abweichende Regelungen und dadurch ggfls. entstehende Mehrkosten sind dann zw. der Annahmestelle und der Baufirma direkt zu vereinbaren. Die Anlieferung des pechhaltigen Straßenaufbruchs erfolgt bauseits sattelzugweise als Asphaltfräsgut durch zugelassene Transporteure zur Annahmestelle. Für eine Baustelle erfolgt die Anlieferung als Schollen mit maximaler Kantenlänge von 50 cm. Der Aufwand für das Brechen der Schollen in Größen, die für die thermischen Behandlung bzw. die thermische Verwertung notwendig ist, ist dafür einzukalkulieren. Bei größeren Baumaßnahmen oder auch mehreren parallel laufenden Baumaßnahmen fallen die Anlieferungsmengen (Stundenhöchstmenge/Tageshöchstmenge, die vom AN mit Angebotsabgabe verbindlich genannt wird) an mehreren Tagen an.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 470 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 470 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-05-02 📅
Datum des Endes: 2022-10-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-17
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-17
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ratzeburg
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Recht, Zentrale Vergabestelle
Postort: Ratzeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 035-089698 (2022-02-15)