Die Gemeinde Starzach beabsichtigt die Weiterentwicklung der bestehenden Grundschule mit Ganztagesschule entsprechend den notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie. Für die notwendigen Schulraumflächen und die neue Einfeld-Sporthalle steht das Grundstück mit einer Größe von 18.275 m² zur Verfügung. Das vorhandene Schulhaus bleibt weitestgehend unberührt. Der Ganztagesbereich und die Sporthalle sind als Neubauten geplant. Die neue Sporthalle wird in einem neuen Gebäudeflügel in die bestehende Topografie eingepasst. Hierzu wird ein kleiner Gebäudeteil in Richtung Norden abgerissen. Die Maßnahme soll bei laufendem Betrieb durchgeführt werden. Der Neubauteil soll überwiegend in Holzbauweise errichtet werden, alle erdberührten Bauteile werden in Massivbauweise ausgeführt. Der Neubau erhält eine Holzfassade. Zur Weiterentwicklung der bestehenden Grundschule hat die Gemeinde Starzach 2019 einen Wettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Das Freiburger Büro K9 Architekten, Bogards Lösch Piribauer ist als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgegangen. Die Flächen für den Neubau der Mensa und Ganztagesbetreuung sowie für die neue Einfeld-Sporthalle umfassen ca. 1.700m². Für die Freianlagen sind befestigte Flächen für den Pausenhof, die Außenspielfläche und für den Allwetterplatz mit Kleinspielfeld (22x44m) vorzusehen. Insgesamt soll eine Fläche von ca. 3.600m² neu geplant werden. Es kann von ca. 2.600m² für den Schulhof und für den Umgriff des Neubaus ausgegangen werden sowie ca. 970m² für den Kunstrasenplatz. . Es werden Fördermittel beantragt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 24.06.2022 statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Starzach beabsichtigt die Weiterentwicklung der bestehenden Grundschule mit Ganztagesschule entsprechend den notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie.
Für die notwendigen Schulraumflächen und die neue Einfeld-Sporthalle steht das Grundstück mit einer Größe von 18.275 m² zur Verfügung. Das vorhandene Schulhaus bleibt weitestgehend unberührt.
Der Ganztagesbereich und die Sporthalle sind als Neubauten geplant. Die neue Sporthalle wird in einem neuen Gebäudeflügel in die bestehende Topografie eingepasst. Hierzu wird ein kleiner Gebäudeteil in Richtung Norden abgerissen. Die Maßnahme soll bei laufendem Betrieb durchgeführt werden.
Der Neubauteil soll überwiegend in Holzbauweise errichtet werden, alle erdberührten Bauteile werden in Massivbauweise ausgeführt. Der Neubau erhält eine Holzfassade.
Zur Weiterentwicklung der bestehenden Grundschule hat die Gemeinde Starzach 2019 einen Wettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Das Freiburger Büro K9 Architekten, Bogards Lösch Piribauer ist als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgegangen.
Die Flächen für den Neubau der Mensa und Ganztagesbetreuung sowie für die neue Einfeld-Sporthalle umfassen ca. 1.700m².
Für die Freianlagen sind befestigte Flächen für den Pausenhof, die Außenspielfläche und für den Allwetterplatz mit Kleinspielfeld (22x44m) vorzusehen. Insgesamt soll eine Fläche von ca. 3.600m² neu geplant werden. Es kann von ca. 2.600m² für den Schulhof und für den Umgriff des Neubaus ausgegangen werden sowie ca. 970m² für den Kunstrasenplatz.
.
Es werden Fördermittel beantragt.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 24.06.2022 statt.
Die Gemeinde Starzach beabsichtigt die Weiterentwicklung der bestehenden Grundschule mit Ganztagesschule entsprechend den notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie.
Für die notwendigen Schulraumflächen und die neue Einfeld-Sporthalle steht das Grundstück mit einer Größe von 18.275 m² zur Verfügung. Das vorhandene Schulhaus bleibt weitestgehend unberührt.
Der Ganztagesbereich und die Sporthalle sind als Neubauten geplant. Die neue Sporthalle wird in einem neuen Gebäudeflügel in die bestehende Topografie eingepasst. Hierzu wird ein kleiner Gebäudeteil in Richtung Norden abgerissen. Die Maßnahme soll bei laufendem Betrieb durchgeführt werden.
Der Neubauteil soll überwiegend in Holzbauweise errichtet werden, alle erdberührten Bauteile werden in Massivbauweise ausgeführt. Der Neubau erhält eine Holzfassade.
Zur Weiterentwicklung der bestehenden Grundschule hat die Gemeinde Starzach 2019 einen Wettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Das Freiburger Büro K9 Architekten, Bogards Lösch Piribauer ist als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgegangen.
Die Flächen für den Neubau der Mensa und Ganztagesbetreuung sowie für die neue Einfeld-Sporthalle umfassen ca. 1.700m².
Für die Freianlagen sind befestigte Flächen für den Pausenhof, die Außenspielfläche und für den Allwetterplatz mit Kleinspielfeld (22x44m) vorzusehen. Insgesamt soll eine Fläche von ca. 3.600m² neu geplant werden. Es kann von ca. 2.600m² für den Schulhof und für den Umgriff des Neubaus ausgegangen werden sowie ca. 970m² für den Kunstrasenplatz.
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Es werden Fördermittel beantragt.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 24.06.2022 statt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsgestaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Tübingen, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche am 24.06.2022.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche am 24.06.2022.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Starzach beabsichtigt die Weiterentwicklung der bestehenden Grundschule mit Ganztagesschule entsprechend den notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie.
Für die notwendigen Schulraumflächen und die neue Einfeld-Sporthalle steht das Grundstück mit einer Größe von 18.275 m² zur Verfügung. Das vorhandene Schulhaus bleibt weitestgehend unberührt.
Der Ganztagesbereich und die Sporthalle sind als Neubauten geplant. Die neue Sporthalle wird in einem neuen Gebäudeflügel in die bestehende Topografie eingepasst. Hierzu wird ein kleiner Gebäudeteil in Richtung Norden abgerissen. Die Maßnahme soll bei laufendem Betrieb durchgeführt werden.
Der Ganztagesbereich und die Sporthalle sind als Neubauten geplant. Die neue Sporthalle wird in einem neuen Gebäudeflügel in die bestehende Topografie eingepasst. Hierzu wird ein kleiner Gebäudeteil in Richtung Norden abgerissen. Die Maßnahme soll bei laufendem Betrieb durchgeführt werden.
Der Neubauteil soll überwiegend in Holzbauweise errichtet werden, alle erdberührten Bauteile werden in Massivbauweise ausgeführt. Der Neubau erhält eine Holzfassade.
Zur Weiterentwicklung der bestehenden Grundschule hat die Gemeinde Starzach 2019 einen Wettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Das Freiburger Büro K9 Architekten, Bogards Lösch Piribauer ist als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgegangen.
Zur Weiterentwicklung der bestehenden Grundschule hat die Gemeinde Starzach 2019 einen Wettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Das Freiburger Büro K9 Architekten, Bogards Lösch Piribauer ist als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgegangen.
Die Flächen für den Neubau der Mensa und Ganztagesbetreuung sowie für die neue Einfeld-Sporthalle umfassen ca. 1.700m².
Für die Freianlagen sind befestigte Flächen für den Pausenhof, die Außenspielfläche und für den Allwetterplatz mit Kleinspielfeld (22x44m) vorzusehen. Insgesamt soll eine Fläche von ca. 3.600m² neu geplant werden. Es kann von ca. 2.600m² für den Schulhof und für den Umgriff des Neubaus ausgegangen werden sowie ca. 970m² für den Kunstrasenplatz.
Für die Freianlagen sind befestigte Flächen für den Pausenhof, die Außenspielfläche und für den Allwetterplatz mit Kleinspielfeld (22x44m) vorzusehen. Insgesamt soll eine Fläche von ca. 3.600m² neu geplant werden. Es kann von ca. 2.600m² für den Schulhof und für den Umgriff des Neubaus ausgegangen werden sowie ca. 970m² für den Kunstrasenplatz.
Es werden Fördermittel beantragt.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 24.06.2022 statt.
Gesucht wird ein Landschaftsarchitekt/in für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 auf der Grundlage der HOAI 2021, §§ 38-40 für Freianlagen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche am 24.06.2022.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Starzach-Bierlingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 (falls dieser schon vorliegt) und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 (falls dieser schon vorliegt) und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Mindeststandards:
Eigenerklärungen über Referenzen:
Es können für die Referenz A und B jeweils 1 Referenz gewertet werden, Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Mehrfachnennungen sind möglich.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten vergleichbaren Projekts
- Kosten (KG 500) mind. 300.000 € brutto
- Leistungszeitraum 2011 – 2021, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (min. 2 - 8) im Unternehmen
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines vergleichbaren Wettbewerbserfolgs zu Freianlagen eines öffentlichen Gebäudes bzw. einer Schule (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation oder eine Auszeichnung z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Auszeichnung, etc. für Freianlagen.
Nachweis eines vergleichbaren Wettbewerbserfolgs zu Freianlagen eines öffentlichen Gebäudes bzw. einer Schule (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation oder eine Auszeichnung z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Auszeichnung, etc. für Freianlagen.
-Beides innerhalb der letzten 10 Jahre.
-Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers oder
Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
-Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%).
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2.technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen gewertet werden, Referenz A ist zwingend, Referenz B ist optional. Mehrfachnennungen sind möglich.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Das Projekt befindet sich noch in der Entwicklung, die angenommenen Kosten und Flächen können daher noch abweichen.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Nachweis der Referenzen A und B.
Referenz A.
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts Thema „Freianlagen einer Schule“ oder vergleichbar (Kriterien der Vergleichbarkeit: ca. 3.600m² Freifläche mit befestigten Flächen für Pausenhof, Spielfelder, Spielflächen, Kosten der KG 500 ca. 635.000 € brutto, öffentlicher Auftraggeber).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts Thema „Freianlagen einer Schule“ oder vergleichbar (Kriterien der Vergleichbarkeit: ca. 3.600m² Freifläche mit befestigten Flächen für Pausenhof, Spielfelder, Spielflächen, Kosten der KG 500 ca. 635.000 € brutto, öffentlicher Auftraggeber).
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Referenz B.
Nachweis eines vergleichbaren Wettbewerbserfolgs zu Freianlagen eines öffentlichen Gebäudes bzw. einer Schule (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation oder eine Auszeichnung z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Auszeichnung, etc. für Freianlagen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nachweis eines vergleichbaren Wettbewerbserfolgs zu Freianlagen eines öffentlichen Gebäudes bzw. einer Schule (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation oder eine Auszeichnung z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Auszeichnung, etc. für Freianlagen.
-Beides innerhalb der letzten 10 Jahre.
-Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers oder Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
-Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers oder Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
-Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gemeindeverwaltung Starzach, Herr Bürgermeister Noé und Simone Bohsung, kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35275791🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 043-111955 (2022-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge