Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
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1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte).
Umsätze in den letzten 3 Jahren, 50 Punkte.
Personalstruktur 50 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2.technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 3 Referenzkategorien eingereicht werden:
Referenz A ist zwingend einzureichen, die Referenzen B und C sind optional. Die Referenzen müssen vom Bewerber erbracht worden sein.
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase.
Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A (zwingend):
Nachweis eines realisierten, vergleichbaren Infrastrukturprojekts.
Leistungen der Projektsteuerung, vom Bewerber erbracht.
Nachweis der Vergleichbarkeit: Infrastrukturprojekt, z.B. Bahnstation, Unterführung, Überführung, Verkehrsprojekte, Baukosten in Summe ca. 8 Mio.€ netto.
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Referenz B (optional).
Nachweis eines realisierten Projekts in Abstimmung mit der Bahn, der SSB oder anderen Verkehrsbetrieben.
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Referenz C (optional).
Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Mobilitätsknoten, Mobilitäts-HUBs, Fahrradstationen oder vergleichbar.
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Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten.
Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Projekts zum Nachweis der Realisierung.
Es können max. 5 Punkte je Referenz erreicht werden.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.