Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%):
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistung in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. Technische Leistungsfähigkeit:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
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Es können 3 Referenzen eingereicht werden. Referenz A und B sind zwingend, Referenz C ist optional. Mehrfachnennungen sind möglich. Für Referenz A, B und C kann jeweils nur 1 Projekt genannt werden.
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Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:
max. 150 Punkte für Referenz A (30%),
max. 150 Punkte für Referenz B (30%),
max. 100 Punkte für Referenz C (20%).
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Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A - zwingend:
Nachweis der Projektsteuerung gem. AHO eines realisierten und vergleichbaren Projekts (Thema Wohnungsbau) Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes mit Tiefgarage, vgl. NUF ca. 5.500m², vom Bewerber erbracht, öffentlicher AG o. vgl. wird höher bewertet.
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Referenz B - zwingend:
Nachweis Projektsteuerung gem. AHO eines realisierten und vergleichbaren Projekts (Thema Wohnungsbau oder vergleichbar).
Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes mit Tiefgarage, vgl. NUF ca. 5.500m², geförderter Wohnungsbau wird höher bewertet).
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Referenz C - optional:
Nachweis Projektsteuerung eines realisierten Projekts, qualitativ hochwertige Architektur, vom Bewerber erbracht.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Nachweis der Hochwertigkeit z.B. über Auszeichnung oder Wettbewerbserfolg oder vergleichbar, Bewertung mit max. 5 Punkten:
Auszeichnung durch gestalterische Kommission mit Fachleuten = 5 Punkte.
Wettbewerbserfolg, gelistet bei einer Architektenkammer = 3 Punkte.
Sonstige = 1 Punkt.
Die Bewertung muss durch ein Auswahlgremium erfolgt sein.
Es können max. 5 Punkte erreicht werden.
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Darstellung der Referenzen auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.