Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
siehe Angaben zur Wertung in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Punkt 7.2) und in der Anlage 04 in den Vergabeunterlagen, im Einzelnen:
* § 45 (4) Nr. 4 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (20%),
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
-Der Jahresumsatz (netto) für vergleichbare Planungsleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung) wird aus dem Durchschnitt der letzten drei vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020,2021) errechnet.
-Mindestbedingung: Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 1,0 Mio. € (netto) für vergleichbare Planungsleistungen (Ingenieurbauwerke) der letzten drei vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) gefordert.
* § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Unternehmen) (20%).
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Leistungsfähigkeit Objektplanung für Verkehrsanlagen
-Gewertet werden nur Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (Objektplanung) für Verkehrsanlagen handelt. Dabei muss es sich um den Neubau einer Autobahn, Neubau Bundesstraßen mit autobahnähnlichen Querschnitten oder sonstige Straßen gehandelt haben. Die Leistung muss mindestens die HOAI-Lph. 5 und 6 (OP) umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
Leistungsfähigkeit Planungsleistungen unter Anwendung der BIM-Methodik
-Gewertet werden nur Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (unter Anwendung der BIM-Methodik) für eine Autobahn, mehrstreifige sonstige Straßen oder Straßen, Wege oder Plätze gehandelt hat. Die Leistung muss mindestens die HOAI-Lph. 5 umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
* § 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (Projektleiter / Projektleiterin), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. (30%)
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Leistungsfähigkeit Objektplanung für Verkehrsanlagen
-Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (Objektplanung) für Verkehrsanlagen handelt. Dabei muss es sich um Neubau einer Autobahn, den Neubau einer Bundesstraße mit autobahnähnlichen Querschnitten oder eine sonstige Straße gehandelt haben. Die Leistung muss mindestens die HOAI-Lph.5 und 6 (OP) umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
Leistungsfähigkeit Planungsleistungen unter Anwendung der BIM-Methodik
Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (unter Anwendung der BIM-Methodik) für eine Autobahn, eine mehrstreifige sonstige Straßen oder Straßen, Wege oder Plätze handelt. Die Leistung muss mindestens eine der HOAI-Lph. 2 und 3 umfassen und die Erbringung nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
Leistungsfähigkeit Koordination von mehreren Verkehrsphasen in einer Gesamtmaßnahme
Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen mit Koordination mehrerer Verkehrsphasen in einer Gesamtmaßnahme gehandelt hat, deren Gesamtbaukosten mind. 1, 5 in Mio. € (netto) betragen haben. Die Leistung muss mindestens die HOAI-Lph. 5 und 6 (OP) umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
* § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (Hauptbearbeiter/In Objekt-planung und Hauptbearbeiter/In Tragwerksplanung) die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. (30 %)
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Leistungsfähigkeit Objektplanung (Fachkunde Hauptbearbeiter/In)
Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (Objektplanung) für Verkehrsanlagen handelt. Dabei muss es sich um den Neubau einer Autobahn, den Neubau einer Bundesstraßen mit autobahnähnlichen Querschnitten oder einer sonstigen Straße gehandelt haben.
Die Leistung muss mindestens die HOAI-Lph. 5 und 6 (OP) umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
Leistungsfähigkeit Technische Ausrüstung (Fachkunde Hauptbearbeiter/In)
Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (Technische Ausrüstung für den Neubau einer Verkehrsanlage gehandelt hat. Dabei muss das Projekt Gesamtbaukosten in Höhe von mindestens in Mio. € (netto) 1,5 vorweisen. Die Leistung muss mindestens die HOAI-Lph. 5 und 6 umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
Leistungsfähigkeit BIM (Fachkunde Hauptbearbeiter/In)
Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (unter Anwendung der BIM-Methodik) für eine Autobahn, eine mehrstreifige sonstige Straßen oder Straßen, Wege oder Plätze gehandelt hat. Die Leistung muss mindestens eine der HOAI-Lph. 5 umfassen und die Erbringung nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
Weitere Einzelheiten, insbesondere die Unterkriterien zu den zuvor genannten Hauptkriterien und die prozentuale Wertung der einzelnen Kriterien, enthalten die Bewertungsmatrix (Anlage 0.4) und die Formblätter TNW (Anlage C.8)