Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
siehe Angaben zur Wertung in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Punkt
7.2) und in der Anlage 04 in den Vergabeunterlagen, im Einzelnen:
- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (20 %).,
Entscheidend: Der Jahresumsatz (netto) für vergleichbare Planungsleistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung) wird aus dem Durchschnitt der letzten drei vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020,2021) errechnet.
- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Unternehmen) (20 %):
*Leistungsfähigkeit Objekt- und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke:
Gewertet werden nur Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (Objektplanung und Tragwerksplanung) für einen Neu- oder Ersatzneubau einer Brücke im Zuge einer Bundesfernstraße gehandelt hat. Dabei muss es sich um eine Brücke über Gleisanlage mit Baukosten > 5 Mio. € und Gesamtstützweite > 50 m, Brücke über Gleisanlage mit Baukosten > 3 Mio. € und Gesamtstützweite > 25 m oder eine Brücke mit Baukosten > 3 Mio. € und Gesamtstützweite > 25 m gehandelt haben. Die Leistung muss mindestens die HOAI-Lph. 2, 3, 6 (OP) und 2, 3, 6 (TWP) umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
* Leistungsfähigkeit Planungsleistungen unter Anwendung der BIM-Methodik
Gewertet werden nur Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (unter Anwendung der BIM-Methodik) einer Brücke im Zuge ei-ner Bundesfernstraße, eines Brückenbauwerk oder eines sonstigen Ingenieurbauwerkes gehandelt hat. Die Leistung muss mindestens eine der HOAI-Lph. 2 oder 3 umfassen und die Erbringung dieser LPH nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
- § 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (Projektleiter / Projektleiterin), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. (30 %):
* Leistungsfähigkeit Objekt- und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke
-Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (Objektplanung und Tragwerksplanung) für einen Brückenbau im Zuge einer Bundesfernstraße gehandelt hat. Dabei muss es sich um den Neu- oder Ersatzneubau einer Brücke über Gleisanlage mit Baukosten > 5 Mio. € und Gesamtstützweite > 50 m, einer Brücke über Gleisanlage mit Baukosten > 3 Mio. € und Gesamtstützweite > 25 m oder einer Brücke mit Baukosten > 3 Mio. € und Gesamtstützweite > 25 m gehandelt haben. Die Leistung muss mind die HOAI-Lph. 3, 6 (OP) und 3, 6 (TWP) umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
* Leistungsfähigkeit Planungsleistungen unter Anwendung der BIM-Methodik
Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (unter Anwendung der BIM-Methodik) für den Neu- oder Ersatzneubau von einer Brücke im Zuge einer Bundesfernstraße, einem Brückenbauwerk oder sonstigem Ingenieurbauwerk handelt. Die Leistung muss mind eine der HOAI-Lph. 2 und 3 umfassen und die Erbringung nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
* Leistungsfähigkeit Koordination von Rückbau-/Abbruchplanung, mehreren Verkehrsphasen in einer Gesamtmaßnahme: Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (Koordination von Abbruch-/Rückbauplanung in ei-ner Gesamtmaßnahme) für eine Brücke über BAB und / oder Gleisanlage mit Gesamtstützweite > 50 m, eine Brücke über BAB und / oder Gleisanlage mit Gesamtstützweite > 25 m oder eine Brücke im Zuge einer Bundesfernstraße mit Gesamtstützweite > 25 m gehandelt hat. Die Leistung muss mind die HOAI-Lph. 3, 6 (OP) und 3, 6 (TWP) umfassen und die Erbringung der HOAI Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (Hauptbearbeiter/In Objekt-planung und Hauptbearbeiter/In Tragwerksplanung) die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.(30 %)
* Leistungsfähigkeit Objektplanung (Fachkunde Hauptbearbeiter/In)
Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (Objektplanung) für den Neu- oder Ersatzneubau eines Brückenbaus im Zuge einer Bundesfernstraße nachweisen. Da-bei muss es sich um eine Brücke über Gleisanlage mit Baukosten > 5 Mio. € und Gesamtstützweite > 50 m, eine Brücke über Gleisanlage mit Baukosten > 3 Mio. € und Gesamtstützweite > 25 m oder eine Brücke mit Baukosten > 3 Mio. € und Gesamtstützweite > 25 m gehandelt haben. Die Leistung muss mind die HOAI-Lph. 3 und 6 (OP) umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
* Leistungsfähigkeit Tragwerksplanung (Fachkunde Hauptbearbeiter/In):
Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (Tragwerksplanung) für den Neu- oder Ersatzneubau eines Brückenbaus im Zuge einer Bundesfernstraße nachweisen. Dabei muss es sich eine Brücke über Gleisanlage mit Baukosten > 5 Mio. € und Gesamtstützweite > 50 m, eine Brücke über Gleisanlage mit Baukosten > 3 Mio. € und Gesamtstützweite > 25 m oder eine Brücke mit Baukosten > 3 Mio. € und Gesamtstützweite > 25 m gehandelt haben. Die Leistung muss mind die HOAI-Lph. 3 und 6 (TWP) umfassen und die Erbringung der HOAI-Lph. 6 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
* Leistungsfähigkeit BIM (Fachkunde Hauptbearbeiter/In):
Gewertet werden nur persönliche Referenzen, bei denen es sich um Planungsleistungen (unter Anwendung der BIM-Methodik) für eine Brücke im Zuge einer Bundesfernstraße, eines Brückenbauwerks oder sonstiges Ingenieurbauwerk gehandelt hat. Die Leistung muss mindes-tens eine der HOAI-Lph. 2 und 3 umfassen und die Erbringung nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sein.
Weitere Einzelheiten enthalten die Bewertungsmatrix (Anlage 0.4) und die Formblätter TNW (Anlage C.8).