Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
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1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Bewerber (insgesamt 20%).
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Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur, insgesamt 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Der Architekt und der Ingenieur müssen zwingend jeweils eine Referenz einreichen.
Referenz A erbringt der/die Ingenieur/in, Referenz B erbringt der/die Architekt/in Für die Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
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Für die Architektenleistungen gilt, dass die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt gelten, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist.
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In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet (max. 400 Punkte) davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: max. 200 Punkte für Referenz A, max. 200 Punkte für Referenz B.
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Nachweis Referenz A und Referenz B:
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Referenz A des Ingenieurs:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Ingenieurbauwerks der Wasserversorgung.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau Wasserwerk mit Wasseraufbereitung durch UltraFiltrationsverfahren UF und Wasserenthärtung mittels UmkehrOsmose UO, vgl. Kosten der KG 300-400, 2,4 Mio.€ netto.
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Nachweis Referenz B des Architekten:
Nachweis eines realisierten Gebäudes der Honorarzone II.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau, Industrie- bzw. Gewerbegebäude, vgl. Kosten der KG 300-400, 1,5 Mio.€ netto, vgl. BGF ca. 950 m².
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Darstellung jeweils auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.