Beschreibung der Beschaffung
Vorbemerkung:
Der Begriff „Kreishaus“ basiert auf früheren Planungsüberlegungen für ein Landratsamt in nur einem Gebäude. In dieser Ausschreibung werden verschiedene Begrifflichkeiten für dieses Projekt verwendet. Unter dem Projekttitel „Neubau Kreishaus Hohenlohekreis“ wird ein Ensemble von neu zu bauenden Gebäuden der Landkreisverwaltung („Landratsamt“) verstanden, das auch bestehende Gebäude der Landkreisverwaltung entlang der neuen Stadtachse miteinbezieht.
Der Hohenlohekreis beabsichtigt den Neubau des Kreishauses Hohenlohekreis in der Kreisstadt Künzelsau in mehreren Bauabschnitten.
Hierzu wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, der aktuell noch bearbeitet wird.
Im Realisierungsteil des Wettbewerbs sollen am Standort Künzelsau in drei Gebäuden Ämter und Dezernate zusammengefasst werden. Der Neubau soll in zunächst zwei Bauabschnitten als ein Gebäudeensemble entstehen, welches eine offene und bürgernahe Verwaltung repräsentiert. Ergänzt wird das Ensemble durch einen möglichen dritten Bauabschnitt (Ideenteil des Wettbewerbs, nicht Bestandteil dieses Verfahrens).
BAUABSCHNITT 1 (REALISIERUNGSTEIL) Im ersten Bauabschnitt sind mit einer Nutzfläche von rund 6.000 m² NUF Arbeitsplätze für rund 290 Mitarbeiter zu planen.
BAUABSCHNITT 2.1 (REALISIERUNGSTEIL) Im Bauabschnitt 2.1 sollen Arbeitsplätze für rund 120 Mitarbeiter mit einer Nutzfläche von rund 3.600 m² NUF geplant werden.
BAUABSCHNITT 2.2 (REALISIERUNGSTEIL) Der Bauabschnitt 2.2 soll mit einer Nutzfläche von rund 3.200 m² NUF Platz für rund 180 Mitarbeiter bieten.
BAUABSCHNITT 3 (IDEENTEIL, nicht Bestandteil dieses Verfahrens) Im Ideenteil sind als 3. Bauabschnitt ergänzende Flächen für rund 90 Mitarbeiter mit einer Nutzfläche von mindestens 1.500 m² NUF zzgl. entwurfsabhängiger Flächen vorzuschlagen und die maximal mögliche Fläche darzustellen.
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich in zentraler Lage im Innenstadtbereich der Stadt Künzelsau. Es knüpft an die bereits erfolgten Neugestaltungsbereiche Bahnhoftraße/ZOB und die Quartiersentwicklung „An der Stadtmauer“ sowie die Neugestaltung der Hauptstraße an.
Die sich derzeit noch auf dem Grundstück befindlichen Gebäude werden zugunsten der Neubebauung bauabschnittsweise zurückgebaut, beginnend ab dem zweiten Bauabschnitt. Eine mögliche Bauabschnittsbildung und eine ggf. notwendige Realteilung von den Gebäudeteilen sind im Rahmen des Wettbewerbs aufzuzeigen.
Ziel dieses Realisierungswettbewerbs ist es, für diesen Standort und in dem genannten Kontext einen zukunftsweisenden Beitrag zur Baukultur der Stadt Künzelsau zu schaffen, der selbstverständlich Baukultur mit Nachhaltigkeit vereint.
Der Auslober strebt eine Zertifizierung nach dem „Deutschen Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ in der Qualitätsstufe Gold an. Demnach sind bereits in der frühen Planungsphase die entsprechenden Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus soll das Projekt die Fördervoraussetzung für die Nachhaltigkeits-Klasse bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen und mindestens den Effizienzgebäude 40-Standard (EG40) erreichen.
Die geschätzten Kosten KG 300+400 netto für den Realisierungsteil des Wettbewerbs betragen 36,5 Mio €.
Planungsbeginn: voraussichtlich November 2022; Fertigstellung BA 1: geplant Ende 2026.
Im Anschluss sollen der 2. Bauabschnitt, und 3. Bauabschnitt (dieser ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens) geplant und ausgeführt werden, die genaue zeitliche Abfolge und Bauabschnittsbildung ist unter anderem auch entwurfsabhängig.
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Die weitere Planung und Ausführung im Anschluss an den Wettbewerb sollen auf der Grundlage von BIM erfolgen. Der Objektplaner übernimmt die Rolle des BIM-Gesamtkoordinators. Die Fachplaner haben entsprechend einen BIM-Koordinator zu stellen.
Der Auftraggeber stellt den Projektbeteiligten in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten kostenfrei eine BIM-fähige Projektplattform zur Verfügung.
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Zusatz Tragwerksplanung:
Die Neubebauung wird voraussichtlich 3-4 oberirdische Geschosse plus Dachgeschoss umfassen, sowie bis zu 2 Untergeschosse.
Die Auswahl von Baustoffen für Tragwerk und Fassade sollte unter Berücksichtigung der Reduktion von Umweltwirkungen (v. a. CO2-Emissionen) und des Primärenergieinhalts („graue Energie“) erfolgen. Dabei wird die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Holz) bei geeigneten Bauteilen und Konstruktionen ausdrücklich begrüßt.
Der Auslober ist offen gegenüber einem hohen Vorfertigungsgrad (Modulares Bauen) und erwartet sich dadurch ggf. eine kurze Bauzeit.
Auf eine flexible Gebäudestruktur und Achsraster wird besonderen Wert gelegt. Dabei ist die Tragkonstruktion auf eine flexible Grundrissgestaltung abzustimmen (neben den Erschließungskernen sind die Stützen überwiegend in für Büronutzungen geeigneten Rasterabständen anzuordnen).
Der Baugrund zeichnet sich generell unter den Auffüllungen durch nur geringfügige und inhomogene quartäre Talablagerung bis in größere Tiefen von etwa 7 m bis 10 m aus. Darunter befinden sich gut tragende Kalksteinschichten.
Im Falle einer unterkellerten, mehrgeschossigen Bebauung, wie es beim Neubau des Landratsamts der Fall sein wird, wird aufgrund zu erwartender hoher Lasten eine Tiefgründung auf dem Kalksandstein erforderlich sein.
Hinsichtlich der Grundwassersituation können die Gründungssohlen unterkellerter Gebäude, je nach Einschnitttiefe, im oder aber auch oberhalb des Grundwassers liegen.
Da das Grundwasser nicht dauerhaft abgeleitet werden darf, können sich in bestimmten Fällen Erschwernisse durch eine wasserdichte Ausführung ergeben.
Das Baugrundgutachten sowie die Voruntersuchung und das Aushubkonzept werden als Anlage in der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.
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Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6, LPH 8 Objektüberwachung als Besondere Leistung, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
Die genannten Leistungen beziehen sich auf den 1. und 2. Bauabschnitt.
Für die beiden Bauabschnitte sind getrennte Verträge mit jeweils stufenweiser Beauftragung vorgesehen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.