Ziel ist die Beschaffung, Migration von Bestandsdaten und Inbetriebnahme der neuen Infrastrukturkomponenten an zwei Rechenzentrumsstandorten der TSL. Folgende Komponenten und Dienstleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Komponenten: - Server als Virtualisierungs-Hosts im Cluster-Verbund - Storagehosts im Cluster-Verbund - Storage-Switche - Transceiver, DAC-Kabel und Patchkabel - Software und Lizenzen Dienstleistungen: - Projektleitung - Erstellung einer Feinkonzeption - Erstinstallation, Migration und Inbetriebnahme der Systeme und Lösungen - Dokumentation - Schulung der Administratoren auf die neue Hard- und Software - Wartung und Support der Hard- und Software
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computerserver
Referenznummer: VOL2022-0001
Kurze Beschreibung:
Ziel ist die Beschaffung, Migration von Bestandsdaten und Inbetriebnahme der neuen Infrastrukturkomponenten an zwei Rechenzentrumsstandorten der TSL. Folgende Komponenten und Dienstleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Komponenten:
- Server als Virtualisierungs-Hosts im Cluster-Verbund
- Storagehosts im Cluster-Verbund
- Storage-Switche
- Transceiver, DAC-Kabel und Patchkabel
- Software und Lizenzen
Dienstleistungen:
- Projektleitung
- Erstellung einer Feinkonzeption
- Erstinstallation, Migration und Inbetriebnahme der Systeme und Lösungen
- Dokumentation
- Schulung der Administratoren auf die neue Hard- und Software
- Wartung und Support der Hard- und Software
Ziel ist die Beschaffung, Migration von Bestandsdaten und Inbetriebnahme der neuen Infrastrukturkomponenten an zwei Rechenzentrumsstandorten der TSL. Folgende Komponenten und Dienstleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Komponenten:
- Server als Virtualisierungs-Hosts im Cluster-Verbund
- Storagehosts im Cluster-Verbund
- Storage-Switche
- Transceiver, DAC-Kabel und Patchkabel
- Software und Lizenzen
Dienstleistungen:
- Projektleitung
- Erstellung einer Feinkonzeption
- Erstinstallation, Migration und Inbetriebnahme der Systeme und Lösungen
- Dokumentation
- Schulung der Administratoren auf die neue Hard- und Software
- Wartung und Support der Hard- und Software
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerserver📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebssystemsoftwarepaket für Zentralrechner📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Suhl, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Ziel ist die Beschaffung, Migration von Bestandsdaten und Inbetriebnahme der neuen Infrastrukturkomponenten an zwei Rechenzentrumsstandorten der TSL. Folgende Komponenten und Dienstleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Komponenten:
- Server als Virtualisierungs-Hosts im Cluster-Verbund
- Storagehosts im Cluster-Verbund
- Storage-Switche
- Transceiver, DAC-Kabel und Patchkabel
- Software und Lizenzen
Dienstleistungen:
- Projektleitung
- Erstellung einer Feinkonzeption
- Erstinstallation, Migration und Inbetriebnahme der Systeme und Lösungen
- Dokumentation
- Schulung der Administratoren auf die neue Hard- und Software
- Wartung und Support der Hard- und Software
Ziel ist die Beschaffung, Migration von Bestandsdaten und Inbetriebnahme der neuenInfrastrukturkomponenten an zwei Rechenzentrumsstandorten der TSL. Folgende Komponenten und Dienstleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
-Server als Virtualisierungs-Hosts im Cluster-Verbund
-Storagehosts im Cluster-Verbund
-Storage-Switche
-Transceiver, DAC-Kabel und Patchkabel
-Software und Lizenzen
-Projektleitung
-Erstellung einer Feinkonzeption
-Erstinstallation, Migration und Inbetriebnahme der Systeme und Lösungen
-Dokumentation
-Schulung der Administratoren auf die neue Hard- und Software
-Wartung und Support der Hard- und Software
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Für die Systeme wird ein Service- und Support-Vertrag benötigt (siehe beiliegender EVB-IT Systemlieferungsvertrag), der die unter Punkt 3.6 der Leistungsbeschreibung (BWB Anlage 8) definierten Leistungen enthält.Die Mindestlaufzeit dieses Service- und Support-Vertrages beträgt 48 Monate. Der Vertag verlängert sich zweimalig um 12 Monate sofern der Vertag nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird. Spätestens nach 72 Monaten endet der Vertrag automatisch.
Für die Systeme wird ein Service- und Support-Vertrag benötigt (siehe beiliegender EVB-IT Systemlieferungsvertrag), der die unter Punkt 3.6 der Leistungsbeschreibung (BWB Anlage 8) definierten Leistungen enthält.Die Mindestlaufzeit dieses Service- und Support-Vertrages beträgt 48 Monate. Der Vertag verlängert sich zweimalig um 12 Monate sofern der Vertag nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt wird. Spätestens nach 72 Monaten endet der Vertrag automatisch.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen sind vollumfänglich am Standort des AG in Suhl zu erbringen. In Absprache mit der technischen Projektleitung des AG können die Arbeiten, sofern möglich und sinnvoll, auch remote erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Eignungsprüfung sind vom Bieter folgende Angaben und Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen und mit dem Angebot abzugeben (vgl. Anlagen 5 zu diesen BWB).
-Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (BWB Anlage 5)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend III.1.2 der Bekanntmachung dienen insbesondere seine Angaben in Anlage 6 zu den BWB. Dort genannte Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend III.1.2 der Bekanntmachung dienen insbesondere seine Angaben in Anlage 6 zu den BWB. Dort genannte Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen zum Ausschluss.
-Es wird bestätigt, dass im Unternehmen im letzten Geschäftsjahr mehr als 15 Beschäftigte tätig waren (Mindestanforderung an die Eignung). Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass in den zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) mehr als 15 festangestellte Mitarbeiter waren (Mindestanforderung an die Eignung). (BWB Anlage 6)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-Es wird bestätigt, dass im Unternehmen im letzten Geschäftsjahr mehr als 15 Beschäftigte tätig waren (Mindestanforderung an die Eignung). Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass in den zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) mehr als 15 festangestellte Mitarbeiter waren (Mindestanforderung an die Eignung). (BWB Anlage 6)
-Es wird bestätigt, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 0,5 Mio. EUR erwirtschaftet hat (Mindestanforderung an die Eignung). Im Fall eines Angebots einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass die zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) einen Umsatz von mehr als 0,5 Mio. EUR erwirtschaftet haben (Mindestanforderung an die Eignung).(BWB Anlage 6)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-Es wird bestätigt, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 0,5 Mio. EUR erwirtschaftet hat (Mindestanforderung an die Eignung). Im Fall eines Angebots einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass die zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) einen Umsatz von mehr als 0,5 Mio. EUR erwirtschaftet haben (Mindestanforderung an die Eignung).(BWB Anlage 6)
-Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft für den Fall vor, dass sich…
… das Eigenkapital des Bieters bzw. eines Unternehmens der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.(BWB Anlage 6)
… die Eigenkapitalquote des Bieters bzw. eines Unternehmens der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.(BWB Anlage 6)
-Angabe der Umsätze in Europa (EU) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. (BWB Anlage 6)
-Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung als Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (BWB Anlage 6)
Mindeststandards:
Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht, und welches gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Aus-stellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht, und welches gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Aus-stellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Das Zertifikat ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen (Ausschlusskriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend III.1.3 der Bekanntmachung dienen die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Anlage 6 zu den BWB. Dort genannte Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen zum Ausschluss.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend III.1.3 der Bekanntmachung dienen die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Anlage 6 zu den BWB. Dort genannte Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen zum Ausschluss.
Speziell für die Abfrage der Referenzen dienen die Angaben in Anlage 7 zu den BWB.
Die Vergabestelle bewertet die in BWB Anlage 7 benannten Referenzen des Bieters gemäß dem dort angegebenen Punkteschema. Die Vergabestelle erwartet mindestens drei vergleichbare Referenzen pro Bieter, die in den letzten vier Jahren erbracht wurden.
Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium ein Eignungspunktwert gemäß des in BWB Anlage 7 angegebenen Bewertungshinweises vergeben. Dieser Eignungspunktwert wird multipliziert mit der zugehörigen Gewichtung. Die pro Referenz vergebenen Eignungspunkte werden anschließend addiert. Aus allen abgegebenen Referenzen eines Bieters wird dann der arithmetische Mittelwert der Eignungspunkte gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens drei Referenzen ausgegangen. Das heißt, werden nur zwei Referenzen abgegeben, fließen für eine fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein, bei nur einer abgegebenen Referenz fließen 2 x 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein.
Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium ein Eignungspunktwert gemäß des in BWB Anlage 7 angegebenen Bewertungshinweises vergeben. Dieser Eignungspunktwert wird multipliziert mit der zugehörigen Gewichtung. Die pro Referenz vergebenen Eignungspunkte werden anschließend addiert. Aus allen abgegebenen Referenzen eines Bieters wird dann der arithmetische Mittelwert der Eignungspunkte gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens drei Referenzen ausgegangen. Das heißt, werden nur zwei Referenzen abgegeben, fließen für eine fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein, bei nur einer abgegebenen Referenz fließen 2 x 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein.
Es müssen insgesamt mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden. Maßgeblich ist der Durchschnittswert über alle eingereichten Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Referenzen sind ausschließlich mittels des als BWB Anlage 7 beigefügten Formulars zu beschreiben.
Mindeststandards:
Referenzen: Es müssen insgesamt mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden. Maßgeblich ist der Durchschnittswert über alle eingereichten Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die folgenden nach dem Thüringer Vergabegesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter). Es steht dem Bieter frei, die Unterlagen bereits mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Die folgenden nach dem Thüringer Vergabegesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter). Es steht dem Bieter frei, die Unterlagen bereits mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Der Auftraggeber fordert nur den Bestbieter auf, die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise innerhalb der Frist von fünf Werktagen vor-zulegen. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung folgt. Werden die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Frist (fünf Werktage) rechtzeitig beim Auftraggeber vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise für das Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Folgende Unterlagen werden vom Bestbieter gefordert:
Der Auftraggeber fordert nur den Bestbieter auf, die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise innerhalb der Frist von fünf Werktagen vor-zulegen. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung folgt. Werden die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Frist (fünf Werktage) rechtzeitig beim Auftraggeber vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise für das Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Folgende Unterlagen werden vom Bestbieter gefordert:
- Verpflichtungserklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle…
… verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung des AN unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind (Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG, BWB Anlage 15),
… zur Einhaltung der Tariftreue/Mindestentgelte und der Entgeltgleichheit verpflichtet (Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (BWB Anlage 16),
- Verpflichtungserklärung, dass der Bewerber für den Fall des Nachunternehmereinsatzes gemäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG den Nachunternehmer die Bestimmung zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG auferlegt (BWB Anlage 17),
- Verpflichtungserklärung, dass der Bewerber für den Fall des Nachunternehmereinsatzes gemäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG den Nachunternehmer die Bestimmung zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG auferlegt (BWB Anlage 17),
- Nachunternehmererklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach §§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG), (BWB Anlage 18),
- Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (BWB Anlage 19).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Ort des Eröffnungstermins: Suhl
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB).
Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des FreistaatesThüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Referatsleiter: Herr Axel Scheid, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Telefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zu schlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 5 und 6 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des FreistaatesThüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Referatsleiter: Herr Axel Scheid, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Telefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zu schlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 5 und 6 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 061-160037 (2022-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203 380 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge