Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge sieht die Auftraggeberin vor, zwischen 3 bis maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufzufordern.
Bei mehreren grundsätzlich geeigneten Bewerbern erfolgt die Bewertung anhand der in der Bewertungsmatrix dargestellten Bewertung, wobei die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in Ansehung der obig genannten Beschränkung (3 bis 5) Berücksichtigung finden können.
Die Auftraggeberin wird eine Referenz in die Bewertung aufnehmen.
Liegt die Zahl der geeigneten Bewerber bei weniger als drei Bewerbern, so behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem sie den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Die Bewertung ergibt sich aus der Bewertungsmatrix, welche den Unterlagen beigefügt ist.
Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt wie nachfolgend dargestellt:
a)
Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge zunächst hinsichtlich der Mindest-/Ausschlusskriterien prüfen. Diese sind:
aa) ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebene Datei Basisangaben, Teilnahmeantrag (B1)
bb) Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
cc) Es sind vergleichbare Referenzen unter Verwendung der Anlage B18 zum Nachweis der Eignung vorzulegen.
Vergleichbarkeit nimmt die Auftraggeberin bei Vorliegen nachfolgender Punkte an:
- Referenz/en müssen eine Planung, Durchführung und Implementierung einer am Markt befindlichen nativen Mobile-App für eine Multimodale Mobilitätsplattform im Bereich ÖPNV betreffen
- Leistung der Referenz/en erfolgte innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre (2017, 2018, 2019, 2020, 2021) bzw. ist begonnen.
Werden nur nicht vergleichbare Referenzen vorgelegt, führt dieses zur Nichtberücksichtigung des Bewerbers im weiteren Verfahren.
b)
Im Anschluss erfolgt die formale Prüfung auf Vollständigkeit anhand der mit dieser Bekanntmachung (siehe Ziffer III.) bzw. den Teilnahmeunterlagen geforderten Unterlagen. Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
c)
Bewertung der Teilnahmeanträge:
Die Auftraggeberin wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber danach auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (siehe auch oben).
Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 580 Punkte erreichen können. Es wird nur eine Referenz gewertet.
Die konkrete Bewertungsmatrix der Stufe 1 des Verhandlungsverfahrens ist in den Teilnahmeunterlagen (A2) enthalten.
Die Bewertungsmatrix der Stufe 2 ist den Vergabeunterlagen (C2) beigefügt.