Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wegen der vorgesehenen Beschränkung der Zahl der Bewerber besteht selbst dann kein Anspruch für eine Einladung zur Angebotsabgabe, wenn die Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen ergeben sollte, dass ein Bewerber grundsätzlich geeignet ist und eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit aufweist. Es werden nur diejenigen Bewerber ausgewählt, welche am besten geeignet sind und am ehesten die notwendige Sicherheit für eine vertragsgerechte Leistungserbringung erwarten lassen. Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt dann über eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge nach den folgenden Kriterien:
Kriterium Referenzen - Gew: 100%
Es können maximal 5 geeignete Referenzen näher beschrieben werden. Jede der beschriebenen Referenzen wird im Rahmen der Bewertung des Kriteriums mit folgender Wichtung berücksichtigt.
Referenz 1 - Wich.: 20%; Referenz 2 - Wich.: 20%; Referenz 3 - Wich.: 20%;
Referenz 4 - Wich.: 20%; Referenz 5 - Wich.: 20%
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden je Bewerber die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen herangezogen. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Sofern die Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen, werden diese wie folgt bewertet:
Es werden maximal 5 Referenzen bewertet. Jede Referenz wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt sich daher aus der Anzahl der Referenzen sowie der jeweiligen Punktebewertung.
Inhaltlich werden dabei folgende Aspekte bewertet:
- Komplexität der Leistung, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung möglichst
vieler Planer, möglichst unterschiedliche Gewerke, sowie das Volumen des Bauprojekts
- Erbrachte Leistungsphasen
Dabei wird die Referenz nach folgendem Punkteschema bewertet:
5 Punkte: Die Referenz ist in allen Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen vollständig vergleichbar.
4 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen nahezu vollständig vergleichbar
3 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen im Wesentlichen vergleichbar.
2 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen mit deutlichen Einschränkungen vergleichbar.
1 Punkt: Die Referenz ist in den genannten Aspekten mit den ausgeschriebenen Leistungen nur in geringem Umfang vergleichbar.
0 Punkte: Die Referenz ist in den genannten Aspekten nicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.