Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab dem 01.01.2023.
Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und von Rechtsvorschriften des Bundes und der EU sowie die Bereitstellung dieser Inhalte mittels eines internetbasierten Informationssystems einschließlich dessen Betriebs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VORIS
21/466
Produkte/Dienstleistungen: Datenbankdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab...”
Kurze Beschreibung
Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab dem 01.01.2023.
Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und von Rechtsvorschriften des Bundes und der EU sowie die Bereitstellung dieser Inhalte mittels eines internetbasierten Informationssystems einschließlich dessen Betriebs.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersächsische Staatskanzlei Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab dem 01.01.2023.
Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und von Rechtsvorschriften des Bundes und der EU sowie die Bereitstellung dieser Inhalte mittels eines internetbasierten Informationssystems einschließlich dessen Betriebs. Die maximale Vertragslaufzeit ist ist der 31.12.2030.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach der Mindestvertragsdauer von 60 Monaten besteht die Möglichkeit der Verlängerung um 24 Monate.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Hier ist eine Mindestpunktzahl von 5...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Hier ist eine Mindestpunktzahl von 5 Punkten von maximal 10 Punkten zu erreichen.
- Eigenerklärung, dass alle zur Leistungserfüllung eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
- Eigenerklärung, dass mindestens ein (1) Projekte mit vergleichbare Leistungen in den letzten drei (3) Jahren ausgeführt wurden, die abgeschlossen sind oder eine Laufzeit von zwei (2) Jahren bereits überschritten haben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-02
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-02
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Dokumentenformate bei Apple Geräten:
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente einen Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der...”
Dokumentenformate bei Apple Geräten:
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente einen Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.
Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYVF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Vergabekammer”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2022/S 060-156899 (2022-03-21)