VORIS

IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT

Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab dem 01.01.2023.
Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und von Rechtsvorschriften des Bundes und der EU sowie die Bereitstellung dieser Inhalte mittels eines internetbasierten Informationssystems einschließlich dessen Betriebs.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbankdienste
Referenznummer: 21/466
Kurze Beschreibung:
Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab dem 01.01.2023. Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und von Rechtsvorschriften des Bundes und der EU sowie die Bereitstellung dieser Inhalte mittels eines internetbasierten Informationssystems einschließlich dessen Betriebs.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbankdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Postanschrift: Humboldtstraße 33
Postleitzahl: 30169
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 511-1203843 📞
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YYVF/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YYVF 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-25 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 060-156899
ABl. S-Ausgabe: 60

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab dem 01.01.2023.
Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und von Rechtsvorschriften des Bundes und der EU sowie die Bereitstellung dieser Inhalte mittels eines internetbasierten Informationssystems einschließlich dessen
Betriebs.
Betriebs. Die maximale Vertragslaufzeit ist ist der 31.12.2030.
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach der Mindestvertragsdauer von 60 Monaten besteht die Möglichkeit der Verlängerung um 24 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersächsische Staatskanzlei Hannover

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Mindeststandards:
- Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Hier ist eine Mindestpunktzahl von 5 Punkten von maximal 10 Punkten zu erreichen.
- Eigenerklärung, dass alle zur Leistungserfüllung eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
- Eigenerklärung, dass mindestens ein (1) Projekte mit vergleichbare Leistungen in den letzten drei (3) Jahren ausgeführt wurden, die abgeschlossen sind oder eine Laufzeit von zwei (2) Jahren bereits überschritten haben

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: keine

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YYVF/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Dokumentenformate bei Apple Geräten:
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente einen Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.
Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYVF

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
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Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2022/S 060-156899 (2022-03-21)
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