Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Leistungsphase 1 und 2 HOAI, Objektplanung Verkehrsanlagen
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung oder gleichwertigem Studium mit 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung von Verkehrsanlagen (Lph 1 und 2, § 47 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen.
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.1), dass die folgenden Kriterien erfüllt:
- Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, Leistungsphasen 1 und 2
- Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße oder gleichwertiger Straßen mit mindestens einem vergleichbaren Ingenieurbauwerk (Tunnel- und/oder Brückenbauwerk)
- Bei den Referenzprojekten müssen die geplanten Strecken mindestens 3 km lang gewesen sein mit einer Anschlussstelle im Planungsgebiet
Leistungsphasen 1 und 2 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung von Ingenieurbauwerken (Lph 1 bis 3, § 43 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen.
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt für die Objektplanung Ingenieurbauwerke aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.2), dass die folgenden Kriterien erfüllt:
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI, Leistungsphasen 1, 2 und 3
- Neubau mindestens einer Stahl-/Stahlverbundbrücke (Stützweite >100 m)
- Neubau mindestens einer Spannbetonbrücke (Stützweite >60 m)
- Bauen im Bestand
Leistungsphasen 1 und 2 HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung von Ingenieurbauwerken (Lph 1 bis 3, § 51 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen.
Für die benannte Person (hier ist die Doppelbenennung der Person aus dem vorherigen Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke möglich) muss mindestens ein Referenzprojekt für die Fachplanung Tragwerksplanung aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.3), dass die folgenden Kriterien erfüllt:
- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, Leistungsphasen 1, 2 und 3
- Neubau mindestens einer Stahl-/Stahlverbundbrücke (Stützweite >100 m)
- Neubau mindestens einer Spannbetonbrücke (Stützweite >60 m)
- Bauen im Bestand
Lärmschutzgutachten
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar, mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Erstellung von Lärmschutzgutachten (nach den Kriterien der Lärmvorsorge) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen. Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.4), das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Lärmschutzgutachten (Lärmvorsorge) für eine Maßnahme mit einer Streckenlänge von mindestens 3 km
- Referenzprojekte müssen ein Lärmschutzgutachten für die Aufstellung des RE-Entwurfs beinhalten und als Unterlage für die Planfeststellung vorgelegt worden sein.
Luftschadstoffgutachten
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Planungsleistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar, mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Erstellung von Luftschadstoffgutachten im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen. Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.5), das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Luftschadstoffgutachten für eine Maßnahme mit einer Streckenlänge von mindestens 3 km
Geotechnik
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Leistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen/Geotechnisches Ingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften, Geologie/Ingenieurgeologie oder vergleichbarem ingenieurgeologischem Studium mit mindestens 5 Jahren Berufspraxis in folgenden Bereichen:
- Geotechnische Voruntersuchung von Brückenbauwerken der geotechnischen Kategorie GK 3
- Geotechnische Voruntersuchung von Baugruben, Spundwänden und Ankern im Grundwasserbereich
- Geotechnische Voruntersuchung bei der Herstellung von Bohrpfählen Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.6), das die o.g. Kriterien erfüllt
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Beurteilungszeitraum wird von drei auf zehn Jahre erweitert.
Der Bewerber muss mindestens
für ein vergleichbares Projekt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI für die Objektplanung Verkehrsanlagen erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt (Eintrag siehe Anlage 4.7):
- Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße oder gleichwertiger Straßen mit mindestens einem vergleichbaren Ingenieurbauwerk (Tunnel- und/oder Brückenbauwerk)
- Streckenlänge mindestens 3 km
sowie
die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI sowohl für die Objektplanung Ingenieurbauwerke als auch die Fachplanung Tragwerksplanung erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt (Eintrag siehe Anlage 4.8):
- Die Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI abgeschlossen
- Neubau mindestens einer Stahl-/Stahlverbundbrücke (Stützweite >100 m)
- Neubau mindestens einer Spannbetonbrücke (Stützweite >60 m)
- Neubau / Ersatzneubau einer Straßenbrücke im Zuge einer Bundesfernstraße oder gleichwertiger Straße mit mindestens 6 Fahrstreifen beinhalten
und
für Lärm- und Schadstoffgutachten eine Neu- oder Ausbaumaßnahme einer Bundesfernstraße oder gleichwertiger Straße erbracht haben (Eintrag siehe Anlage 4.7).
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Objektplanung Verkehrsanlagen
Mindestens ein Projektleiter, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Verkehrsplanung mit mind. 10-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung und Steuerung von Großprojekten im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen in der Leistungsphase 1 und 2 nach § 47 HOAI mit einem Bauvolumen größer 30 Mio.EUR und mit mindestens einem vergleichbaren Ingenieurbauwerk (Tunnel- und/oder Brückenbauwerk).
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.9), das die o.g. Kriterien erfüllt.
Objektplanung Ingenieurbauwerke/Fachplanung Tragwerksplanung
Mindestens ein Projektleiter, mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau mit mind. 10-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung und Steuerung Großprojekten des konstruktiven Ingenieurbaus (Lph 1 bis 3, §§ 43 und 51 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen und einem Bauvolumen größer 50 Mio.EUR sowie mit mindestens einem vergleichbaren Ingenieurbauwerk (Tunnel- und/oder Brückenbauwerk mit einer Stützweite > 100 m).
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage 4.10), das die o.g. Kriterien erfüllt.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
fünf qualifizierte Mitarbeiter (Bauingenieur o.ä.) im Bereich Objektplanung der Verkehrsanlagen, drei qualifizierte Mitarbeiter (Bauingenieur o.ä.) im konstruktiven Ingenieurbau beschäftigen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- MS Office 2013 oder höher (oder gleichwertig)
- Datentransfersystem zur Projektkommunikation und Projektmanagement
- OKSTRA (OKSTRA-Format: CTE, XML mit Fachbedeutungen NRW)
- Straßenplanungssoftware:
AKG Vestra Seven Pro bzw. Vestra Infravision (oder gleichwertig)
- CAD Programm für die Planung von Ingenieurbauwerken: AllPlan (oder gleichwertig)
- SoundPLAN ab der Version 8 , (oder gleichwertig)
- AVA-System: iTWO (verwendet der Auftraggeber), (oder gleichwertig)
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens
nach der DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme zertifiziert sein oder eine vergleichbare interne Qualitätssicherung vorweisen
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke müssen vom Bieter/von einer Bietergemeinschaft zusammen bearbeitet werden. Für diese Themenschwerpunkte darf kein Unterauftragnehmer beauftragt werden.