An ausgewählten Knotenpunktstationen, wo sich mehrere Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien kreuzen, sollen an den Hauptzugängen und in den Zwischenebenen Vorwegankündigungen installiert werden. Mit diesen Anzeigern soll den Fahrgästen frühzeitig eine Information über die Abfahrtszeiten von Verkehrsmitteln gegeben wer- den, die sich in der näheren räumlichen Umgebung befinden, aber nicht direkt sichtbar sind. Dies hat nicht nur für die Fahrgäste den Vorteil zeitnah zu erkennen, ob die ge- wählte Anschlussbeziehung erreicht werden kann. Vielmehr sind die Informationen bei gestörtem Betriebsablauf für die Wahl von Alternativverbindungen sehr bedeutend. Folgende Stationen werden ausgestattet und sind Teil dieser Ausschreibung: - Konstablerwache - Alte Oper - Hauptwache - Borsigallee - Eissporthalle Um die Vorweganzeiger an die vorliegende Infrastruktur der VGF anzubinden sind ar- beiten mit unterschiedlichen Gewerken notwendig. Anzeiger, welche auf der A-Ebene platziert werden, werden mit Anzeigermasten montiert. Dafür werden Fundamente im Boden eingelassen. Darüber hinaus werden neue Trassen benötigt um die Anzeiger mit Daten, Strom und der Anbindung an die Zentrale Leittechnik anzubinden. Für An- zeiger in der B-Ebene der Station werden spezielle Halterungen angefertigt. Die ausgeschriebenen Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt: - Los 1 Vorwegankündigung Phase H Nachrichtentechnik - Los 2 Vorwegankündigung Phase H Tiefbau
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-02.
Auftragsbekanntmachung (2022-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Passagierinformationssystem
Referenznummer: VGF-EU 265/22
Kurze Beschreibung:
An ausgewählten Knotenpunktstationen, wo sich mehrere Stadtbahn-, Straßenbahn-
und Buslinien kreuzen, sollen an den Hauptzugängen und in den Zwischenebenen
Vorwegankündigungen installiert werden. Mit diesen Anzeigern soll den Fahrgästen
frühzeitig eine Information über die Abfahrtszeiten von Verkehrsmitteln gegeben wer-
den, die sich in der näheren räumlichen Umgebung befinden, aber nicht direkt sichtbar
sind. Dies hat nicht nur für die Fahrgäste den Vorteil zeitnah zu erkennen, ob die ge-
wählte Anschlussbeziehung erreicht werden kann. Vielmehr sind die Informationen bei
gestörtem Betriebsablauf für die Wahl von Alternativverbindungen sehr bedeutend.
Folgende Stationen werden ausgestattet und sind Teil dieser Ausschreibung:
- Konstablerwache
- Alte Oper
- Hauptwache
- Borsigallee
- Eissporthalle
Um die Vorweganzeiger an die vorliegende Infrastruktur der VGF anzubinden sind ar-
beiten mit unterschiedlichen Gewerken notwendig. Anzeiger, welche auf der A-Ebene
platziert werden, werden mit Anzeigermasten montiert. Dafür werden Fundamente im
Boden eingelassen. Darüber hinaus werden neue Trassen benötigt um die Anzeiger
mit Daten, Strom und der Anbindung an die Zentrale Leittechnik anzubinden. Für An-
zeiger in der B-Ebene der Station werden spezielle Halterungen angefertigt.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt:
- Los 1 Vorwegankündigung Phase H Nachrichtentechnik
- Los 2 Vorwegankündigung Phase H Tiefbau
An ausgewählten Knotenpunktstationen, wo sich mehrere Stadtbahn-, Straßenbahn-
und Buslinien kreuzen, sollen an den Hauptzugängen und in den Zwischenebenen
Vorwegankündigungen installiert werden. Mit diesen Anzeigern soll den Fahrgästen
frühzeitig eine Information über die Abfahrtszeiten von Verkehrsmitteln gegeben wer-
den, die sich in der näheren räumlichen Umgebung befinden, aber nicht direkt sichtbar
sind. Dies hat nicht nur für die Fahrgäste den Vorteil zeitnah zu erkennen, ob die ge-
wählte Anschlussbeziehung erreicht werden kann. Vielmehr sind die Informationen bei
gestörtem Betriebsablauf für die Wahl von Alternativverbindungen sehr bedeutend.
Folgende Stationen werden ausgestattet und sind Teil dieser Ausschreibung:
- Konstablerwache
- Alte Oper
- Hauptwache
- Borsigallee
- Eissporthalle
Um die Vorweganzeiger an die vorliegende Infrastruktur der VGF anzubinden sind ar-
beiten mit unterschiedlichen Gewerken notwendig. Anzeiger, welche auf der A-Ebene
platziert werden, werden mit Anzeigermasten montiert. Dafür werden Fundamente im
Boden eingelassen. Darüber hinaus werden neue Trassen benötigt um die Anzeiger
mit Daten, Strom und der Anbindung an die Zentrale Leittechnik anzubinden. Für An-
zeiger in der B-Ebene der Station werden spezielle Halterungen angefertigt.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt:
- Los 1 Vorwegankündigung Phase H Nachrichtentechnik
- Los 2 Vorwegankündigung Phase H Tiefbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Passagierinformationssystem📦
Zusätzlicher CPV-Code: Passagierinformationssystem📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-07 📅
Datum des Beginns: 2023-02-10 📅
Datum des Endes: 2023-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 236-681929
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Pflicht zur Vorlage der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
Bieterfragen
Bieterfragen müssen bis spätestens 03. Januar 2023 10:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Kommunikation mit der Vergabestelle" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Pflicht zur Vorlage der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
Bieterfragen
Bieterfragen müssen bis spätestens 03. Januar 2023 10:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Kommunikation mit der Vergabestelle" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
An ausgewählten Knotenpunktstationen, wo sich mehrere Stadtbahn-, Straßenbahn-
und Buslinien kreuzen, sollen an den Hauptzugängen und in den Zwischenebenen
Vorwegankündigungen installiert werden. Mit diesen Anzeigern soll den Fahrgästen
frühzeitig eine Information über die Abfahrtszeiten von Verkehrsmitteln gegeben wer-
den, die sich in der näheren räumlichen Umgebung befinden, aber nicht direkt sichtbar
sind. Dies hat nicht nur für die Fahrgäste den Vorteil zeitnah zu erkennen, ob die ge-
wählte Anschlussbeziehung erreicht werden kann. Vielmehr sind die Informationen bei
gestörtem Betriebsablauf für die Wahl von Alternativverbindungen sehr bedeutend.
Folgende Stationen werden ausgestattet und sind Teil dieser Ausschreibung:
- Konstablerwache
- Alte Oper
- Hauptwache
- Borsigallee
- Eissporthalle
Um die Vorweganzeiger an die vorliegende Infrastruktur der VGF anzubinden sind ar-
beiten mit unterschiedlichen Gewerken notwendig. Anzeiger, welche auf der A-Ebene
platziert werden, werden mit Anzeigermasten montiert. Dafür werden Fundamente im
Boden eingelassen. Darüber hinaus werden neue Trassen benötigt um die Anzeiger
mit Daten, Strom und der Anbindung an die Zentrale Leittechnik anzubinden. Für An-
zeiger in der B-Ebene der Station werden spezielle Halterungen angefertigt.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt:
- Los 1 Vorwegankündigung Phase H Nachrichtentechnik
- Los 2 Vorwegankündigung Phase H Tiefbau
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: VGF_EU 265_22 Vorwegankündigung Phase H Nachrichtentechnik
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Nachrichtentechnik
Bezeichnung des Loses: VGF_EU 265_22 Vorwegankündigung Phase H Tiefbau
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Tiefbau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärungen und Nachweise sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Das Fehlen der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage /
Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten
Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Ein Recht des Teilnehmers/des Bieters hierzu besteht nicht. Fehlen
die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis über eine gültige Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung mit Deckungssummen
von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie EUR 100.000 für
Vermögensschäden, je 2- fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflicht-Versicherung) und EUR 5 Mio. für
Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden einfach maximiert p.a. (für Umwelthaftpflicht-
Versicherung).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheiten
Sicherheiten sind vom Auftragnehmer zu leisten, wenn der Auftragswert 250.000,00 Euro überscheitet.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0% vom Bruttoauftragswert.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% des Bruttoauftragswertes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der
Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
-Referenzen: Vorlage drei (3) geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Pflicht zur Vorlage der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
Bieterfragen
Bieterfragen müssen bis spätestens 03. Januar 2023 10:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Kommunikation mit der Vergabestelle" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Quelle: OJS 2023/S 052-153994 (2023-03-09)