Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
o Die Firma muss einen Nachweis erbringen, dass die Anforderungen der DIN 77200 „Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen“, Stand Juli 2020, erfüllt werden. Besonderer
Wert wird dabei auf eine objekt- und aufgabenspezifische Erstellung einer Dienstanweisung gelegt. Diese ist alle 12 Monate auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen oder anzupassen.
o Eigenerklärungen gem. § 34a GewO
- Erklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
- Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
- Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
o Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals (siehe Mindeststandards)
o Der Bieter hat Angaben zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren zu machen. Darüber ist die aktuelle Anzahl (November 2021) an festangestellten Mitarbeitern mitzuteilen.
o Nachweis vergleichbarer Referenzaufträge
Zur Feststellung der technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter drei (3) Referenzaufträge der letzten 5 Geschäftsjahre (Vertragsende 10/2016 oder später) mit dem Angebot vorzulegen. Der jeweilige Referenzauftrag muss mit der im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zu vergebenden Leistung inhaltlich (= Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten) und vom Komplexitätsgehalt (= Leistungsanforderungen gemäß Anlagen 2 und 3) mindestens vergleichbar sein. Nur vergleichbare Referenzen können im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Die Referenzen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Name des Unternehmens (Referenzgeber)
- Ansprechpartner beim Referenzgeber (Name, Telefon, E-Mail)
- Art der ausgeführten Leistung
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, o.ä.)
- Ausführungszeitraum / Vertragslaufzeit
- Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
Die o.g. Referenzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen.