Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen: (Volltextversion siehe unter Punkt III.1.) der Bekanntmachung)
-Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/
Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; dass
Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, Vorhandensein
der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das
Berufsregister). Sollten Nachunternehmer zum Einsatz
kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der
Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die
Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die
"Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung in
Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig
ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden. Bei Bedarf
können entsprechende Formulare abgefordert werden.
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder
bei der Industrie- und Handelskammer, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen
Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit
gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.)
-Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen.
-Mindestens 2 Referenzen von Kunstmuseen, Kulturgebäuden oder Veranstaltungszentren sollen mit der hier ausgeschriebenen Leistung sowohl in Art, Komplexität und Größe vergleichbar sein. Sie sollen in mindestens 3 von 5 Jahren zwischen 2017 - 2021 ausgeführt worden sein. Die Eignung liegt vor, wenn der jährliche Auftragswert je Referenz bei mind. 150.000 € brutto pro Referenzjahr liegt. Wichtig hierfür ist ein Referenzschreiben, aus dem Auftragswerte, die Leistungszeit, die Beschreibung der konkret erbrachten Leistungen sowie die Ansprechperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer hervorgehen.
-Kopie der Gewerbeanmeldung
-Tariftreueerklärung zum aktuellen Tarifvertrag im Wach- und Sicherheitsgewerbe -Eigenerklärung über die Erlaubnis nach §34a GewO
-Bescheinigung der Sozialversicherungsbehörde über Entrichtung der Sozialbeiträge -Bescheinigung Finanzamt über Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen -Zertifikat über Einhaltung der DIN 77200-1:2017-11 oder DIN 77200:2008 -Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht- und Schlüsselversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen je Versicherungsfall (je Einzelschaden) bei Zuschlagserteilung: a. Personenschäden (für die einzelne Person) 2.000.000,00 € b. Sachschäden 1.000.000,00 € c. Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz 1.000.000,00 € d. Beschädigung und Abhandenkommen (Verlust) bewachter Sachen 1.000.000,00 € e. Abhandenkommen (Verlust) von Schlüsseln/Codekarten 250.000,00 € Die versicherten Schäden (a bis e) sind einzeln, allein für den Auftraggeber und über die gesamte Vertragslaufzeit zu versichern (keine Poolversicherung).