Die Stadt Ohrdruf plant die Sanierung und Erneuerung des Heizhauses Am Leichfeld und die damit verbundene Wärmeversorgung. Nachfolgend bezeichnet als Wärmeversorgung Ohrdruf. Das Ziel ist es, eine CO2-arme und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Ohrdruf für die Bestandsquartiere Südstraße/Leichfeld und weitere potentielle Versorgungsgebiete aufzubauen. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Die Stadt Ohrdruf beabsichtigt, die Substitution von bestehenden Gaskesselanlagen in dem Heizhaus Am Leichfeld durch innovative und umweltverträgliche Wärmeversorgungsanlagen. Im Ergebnis soll die Gesamtenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Die Optimierung der Wärmequelle für das Bestandsnetz und das potentielle Neubaunetz ist zentraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger sowie gleichzeitig die Verbesserung des Erzeugungsmanagements. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen am Energiemarkt und den damit verbundenen Unsicherheiten werden in der Ausschreibung keine konkreten Vorgaben u.a. hinsichtlich technologischer Lösungen bzw. möglicher Leistungsgrößen von Erzeugungsanlagen gemacht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernwärme
Referenznummer: 046_Ohrdruf_Wärmeversorgung_2023
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ohrdruf plant die Sanierung und Erneuerung des Heizhauses Am Leichfeld und die damit verbundene Wärmeversorgung. Nachfolgend bezeichnet als Wärmeversorgung Ohrdruf. Das Ziel ist es, eine CO2-arme und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Ohrdruf für die Bestandsquartiere Südstraße/Leichfeld und weitere potentielle Versorgungsgebiete aufzubauen. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der
entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Die Stadt Ohrdruf beabsichtigt, die Substitution von bestehenden Gaskesselanlagen in dem Heizhaus Am Leichfeld durch innovative und umweltverträgliche Wärmeversorgungsanlagen. Im Ergebnis soll die Gesamtenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Die Optimierung der Wärmequelle für das Bestandsnetz und das potentielle Neubaunetz ist zentraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger sowie gleichzeitig die Verbesserung des Erzeugungsmanagements. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen am Energiemarkt und den damit verbundenen Unsicherheiten werden in der Ausschreibung keine konkreten Vorgaben u.a. hinsichtlich technologischer Lösungen bzw. möglicher Leistungsgrößen von Erzeugungsanlagen gemacht.
Die Stadt Ohrdruf plant die Sanierung und Erneuerung des Heizhauses Am Leichfeld und die damit verbundene Wärmeversorgung. Nachfolgend bezeichnet als Wärmeversorgung Ohrdruf. Das Ziel ist es, eine CO2-arme und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Ohrdruf für die Bestandsquartiere Südstraße/Leichfeld und weitere potentielle Versorgungsgebiete aufzubauen. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der
entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Die Stadt Ohrdruf beabsichtigt, die Substitution von bestehenden Gaskesselanlagen in dem Heizhaus Am Leichfeld durch innovative und umweltverträgliche Wärmeversorgungsanlagen. Im Ergebnis soll die Gesamtenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Die Optimierung der Wärmequelle für das Bestandsnetz und das potentielle Neubaunetz ist zentraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger sowie gleichzeitig die Verbesserung des Erzeugungsmanagements. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen am Energiemarkt und den damit verbundenen Unsicherheiten werden in der Ausschreibung keine konkreten Vorgaben u.a. hinsichtlich technologischer Lösungen bzw. möglicher Leistungsgrößen von Erzeugungsanlagen gemacht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernwärme📦
Zusätzlicher CPV-Code: Heizanlage📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gotha
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-27 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2038-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 249-725452
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
1. Der unter II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert wurde inkl. der Option des Folgeauftrages nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 SektVO ermittelt.
2. Der Bieter hat die Möglichkeit Nebenangebote einzureichen. Ein Nebenangebot kann nur in Verbindung mit einem Hauptangebot eingereicht werden. Voraussetzungen für die Wertung der Nebenangebote sind a) die Einhaltung der in den Vergabeunterlagen unter „4.1 - Errichtung einer Wärmeversorgungsanlage“ beschriebenen Vorgabewerte; b) die technisch nachvollziehbare und prüfbare Lösung zur Wärmeversorgung. Die Zuschlagskriterien für Hauptangebote gelten in gleicher Form für Nebenangebote.
1. Der unter II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert wurde inkl. der Option des Folgeauftrages nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 SektVO ermittelt.
2. Der Bieter hat die Möglichkeit Nebenangebote einzureichen. Ein Nebenangebot kann nur in Verbindung mit einem Hauptangebot eingereicht werden. Voraussetzungen für die Wertung der Nebenangebote sind a) die Einhaltung der in den Vergabeunterlagen unter „4.1 - Errichtung einer Wärmeversorgungsanlage“ beschriebenen Vorgabewerte; b) die technisch nachvollziehbare und prüfbare Lösung zur Wärmeversorgung. Die Zuschlagskriterien für Hauptangebote gelten in gleicher Form für Nebenangebote.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ohrdruf plant die Sanierung und Erneuerung des Heizhauses Am Leichfeld und die damit verbundene Wärmeversorgung. Nachfolgend bezeichnet als Wärmeversorgung Ohrdruf. Das Ziel ist es, eine CO2-arme und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Ohrdruf für die Bestandsquartiere Südstraße/Leichfeld und weitere potentielle Versorgungsgebiete aufzubauen. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der
Die Stadt Ohrdruf plant die Sanierung und Erneuerung des Heizhauses Am Leichfeld und die damit verbundene Wärmeversorgung. Nachfolgend bezeichnet als Wärmeversorgung Ohrdruf. Das Ziel ist es, eine CO2-arme und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Ohrdruf für die Bestandsquartiere Südstraße/Leichfeld und weitere potentielle Versorgungsgebiete aufzubauen. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der
entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Die Stadt Ohrdruf beabsichtigt, die Substitution von bestehenden Gaskesselanlagen in dem Heizhaus Am Leichfeld durch innovative und umweltverträgliche Wärmeversorgungsanlagen. Im Ergebnis soll die Gesamtenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Die Optimierung der Wärmequelle für das Bestandsnetz und das potentielle Neubaunetz ist zentraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger sowie gleichzeitig die Verbesserung des Erzeugungsmanagements. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen am Energiemarkt und den damit verbundenen Unsicherheiten werden in der Ausschreibung keine konkreten Vorgaben u.a. hinsichtlich technologischer Lösungen bzw. möglicher Leistungsgrößen von Erzeugungsanlagen gemacht.
entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Die Stadt Ohrdruf beabsichtigt, die Substitution von bestehenden Gaskesselanlagen in dem Heizhaus Am Leichfeld durch innovative und umweltverträgliche Wärmeversorgungsanlagen. Im Ergebnis soll die Gesamtenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Die Optimierung der Wärmequelle für das Bestandsnetz und das potentielle Neubaunetz ist zentraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger sowie gleichzeitig die Verbesserung des Erzeugungsmanagements. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen am Energiemarkt und den damit verbundenen Unsicherheiten werden in der Ausschreibung keine konkreten Vorgaben u.a. hinsichtlich technologischer Lösungen bzw. möglicher Leistungsgrößen von Erzeugungsanlagen gemacht.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Es ist durch den Auftragnehmer ab 2025 insgesamt eine Wärmeliefermenge von ≥ 4.570 MWh/a bereit zu stellen. Dabei sind in 2024 mind. 2.270 MWh/a und ab 2025 zusätzlich 2.300 MWh/a bereitzustellen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Es ist durch den Auftragnehmer ab 2025 insgesamt eine Wärmeliefermenge von ≥ 4.570 MWh/a bereit zu stellen. Dabei sind in 2024 mind. 2.270 MWh/a und ab 2025 zusätzlich 2.300 MWh/a bereitzustellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Im Zusammenhang mit der potentiellen Erweiterung des Wärmenetzes kann dem Auftragnehmer ein Folgeauftrag (nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 SektVO) über ein Verhandlungsverfahren in Aussicht gestellt werden kann. Neben der Netzerweiterung zur Erschließung des potentiellen Wärmebedarfs von 2.300 MWh/a und der Sanierung des Bestandsnetzes wäre die Erneuerung und der Bau von intelligenten Hausanschlussstationen erforderlich. Hierzu würden vom Auftragnehmer Angebote eingeholt werden. Die Rahmenbedingungen und die Netzplan-Erweiterung sowie die Bedingungen unter denen vergeben wird, sind als mögliches Szenario in den Vergabeunterlagen enthalten.
Im Zusammenhang mit der potentiellen Erweiterung des Wärmenetzes kann dem Auftragnehmer ein Folgeauftrag (nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 SektVO) über ein Verhandlungsverfahren in Aussicht gestellt werden kann. Neben der Netzerweiterung zur Erschließung des potentiellen Wärmebedarfs von 2.300 MWh/a und der Sanierung des Bestandsnetzes wäre die Erneuerung und der Bau von intelligenten Hausanschlussstationen erforderlich. Hierzu würden vom Auftragnehmer Angebote eingeholt werden. Die Rahmenbedingungen und die Netzplan-Erweiterung sowie die Bedingungen unter denen vergeben wird, sind als mögliches Szenario in den Vergabeunterlagen enthalten.
Zusätzliche Informationen:
1. Der unter II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert wurde inkl. der Option des Folgeauftrages nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 SektVO ermittelt.
2. Der Bieter hat die Möglichkeit Nebenangebote einzureichen. Ein Nebenangebot kann nur in Verbindung mit einem Hauptangebot eingereicht werden. Voraussetzungen für die Wertung der Nebenangebote sind a) die Einhaltung der in den Vergabeunterlagen unter „4.1 - Errichtung einer Wärmeversorgungsanlage“ beschriebenen Vorgabewerte; b) die technisch nachvollziehbare und prüfbare Lösung zur Wärmeversorgung. Die Zuschlagskriterien für Hauptangebote gelten in gleicher Form für Nebenangebote.
2. Der Bieter hat die Möglichkeit Nebenangebote einzureichen. Ein Nebenangebot kann nur in Verbindung mit einem Hauptangebot eingereicht werden. Voraussetzungen für die Wertung der Nebenangebote sind a) die Einhaltung der in den Vergabeunterlagen unter „4.1 - Errichtung einer Wärmeversorgungsanlage“ beschriebenen Vorgabewerte; b) die technisch nachvollziehbare und prüfbare Lösung zur Wärmeversorgung. Die Zuschlagskriterien für Hauptangebote gelten in gleicher Form für Nebenangebote.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ohrdruf, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis des Eintrages in ein Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Bewerber hat das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachzuweisen.
2. Der Bewerber hat den Nachweis der betrieblichen Umsätze für gleichartige Leistungen (Wärmecontracting) im Durchschnitt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in einer Mindesthöhe von jährlich 10 Millionen EUR nachzuweisen.
3. Der Bewerber muss nachweisen, dass er in der Lage ist, kommunale Fördermittel für investive Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bieter hat das Projektteam namentlich zu benennen und bei den für das Vorhaben eingeplanten Bearbeitern folgende fachliche Nachweise sowie den Nachweis der Berufserfahrung in Jahren zu erbringen (Doppelbenennungen möglich):
a) Projektleitung: Angabe berufliche Qualifikation, Berufserfahrung mind. 8 Jahre, mind. zwei persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich Wärmecontracting;
b) stellv. Projektleitung: Angabe berufliche Qualifikation, Berufserfahrung mind. 2 Jahre;
c) Bearbeiter HLS-Planung/hydraulischer Abgleich: Angabe berufliche Qualifikation (min. Bachelor oder gleichw.) und mind. zwei persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich Wärmeversorgung;
d) Bearbeiter Planung Niederspannung: Angabe berufliche Qualifikation (min. Bachelor oder gleichw.) und mind. zwei persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich Wärmeversorgung;
e) Bearbeiter Planung Mittelspannung: Angabe berufliche Qualifikation (min. Bachelor oder gleichw.) und mind. zwei persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich Wärmeversorgung;
d) Bearbeiter Planung nach BImSchG: Angabe berufliche Qualifikation (min. Bachelor oder gleichw.) und mind. zwei persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich Wärmeversorgung;
2. Anteil der Leistungen, die der Bewerber beabsichtigt (im Nachauftragnehmerverhältnis) an Dritte zu beauftragen, gem. § 34 (1) SektVO, Mindestanforderung: max. 50 %, sonst Ausschluss
3. Erklärung über die Gewährleistung der notwendigen Qualität innerhalb des Unternehmens gem. § 49 SektVO
4. Erklärung über Verbandsmitgliedschaften (Umwelt-, Fach-, Interessensverbände)
5. Der Bieter hat Referenzen wie folgt einzureichen: a) Für Wärmecontracting-Vorhaben zur Wärmeversorgung ist eine Referenzliste A (Beginn innerhalb der letzten 10 Jahre) einzureichen! Mindestanforderung: 10 Referenzen. Als Unterkriterium ist bei den Wärmecontracting-Maßnahmen anzugeben, ob ein Kommunales Fördermittelmanagement enthalten ist, d.h. ob durch den Bieter kommunale Fördermittel in Anspruch genommen wurden, die Mindestanforderung für das Unterkriterium beträgt mindestens 2 Maßnahmen! Als weiteres Unterkriterium ist bei den Wärmecontracting-Maßnahmen anzugeben, ob es sich um den Bereich Wohnungswirtschaft handelt, die Mindestanforderung für das Unterkriterium beträgt mindestens 5 Maßnahmen! Teilnahmeanträge ohne Referenzliste A bzw. mit weniger als 10 Referenzen für Wärmecontracting UND/ODER weniger als 2 Maßnahmen mit kommunalem Fördermittelmanagement UND/ODER weniger als 5 Maßnahmen im Bereich Wohnungswirtschaft werden als nicht bewertbar ausgeschlossen. Referenzen, welche nicht die im vorgegebenen Formblatt geforderten Mindestangaben (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitraum, Komm. Fördermittelmanagement, Wohnungswirtschaft) enthalten, werden ebenfalls ausgeschlossen.
5. Der Bieter hat Referenzen wie folgt einzureichen: a) Für Wärmecontracting-Vorhaben zur Wärmeversorgung ist eine Referenzliste A (Beginn innerhalb der letzten 10 Jahre) einzureichen! Mindestanforderung: 10 Referenzen. Als Unterkriterium ist bei den Wärmecontracting-Maßnahmen anzugeben, ob ein Kommunales Fördermittelmanagement enthalten ist, d.h. ob durch den Bieter kommunale Fördermittel in Anspruch genommen wurden, die Mindestanforderung für das Unterkriterium beträgt mindestens 2 Maßnahmen! Als weiteres Unterkriterium ist bei den Wärmecontracting-Maßnahmen anzugeben, ob es sich um den Bereich Wohnungswirtschaft handelt, die Mindestanforderung für das Unterkriterium beträgt mindestens 5 Maßnahmen! Teilnahmeanträge ohne Referenzliste A bzw. mit weniger als 10 Referenzen für Wärmecontracting UND/ODER weniger als 2 Maßnahmen mit kommunalem Fördermittelmanagement UND/ODER weniger als 5 Maßnahmen im Bereich Wohnungswirtschaft werden als nicht bewertbar ausgeschlossen. Referenzen, welche nicht die im vorgegebenen Formblatt geforderten Mindestangaben (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitraum, Komm. Fördermittelmanagement, Wohnungswirtschaft) enthalten, werden ebenfalls ausgeschlossen.
b) Für Wärmecontracting in der Wohnungswirtschaft sind genau 3 Referenzen B, C, D mit vergleichbaren Leistungen mit Beginn innerhalb der letzten 10 Jahre einzureichen. Mindestanforderungen: Wärmeversorgung von Wohnungen, Übernahme und Betrieb von Wärmeerzeugungs-/ Verteilungsanlagen durch den Bieter; -Investitions-/Bauleistungen durch den Bieter erbracht. Die Referenzen enthalten jeweils wertungsrelevante Unterkriterien mit Mindestanforderungen pro Referenz: Anzahl Wärmeabnahmestellen (Wärmeabnahmestelle entspricht Hausübergabestation)- mind. 1 Stück; Gelieferte Wärmemenge in kWh/a - mind. 200.000 KWh/a; Anzahl eingesetzter intelligenter Hausübergabestationen - mind. 3 Stück; Nachweis Primärenergiefaktor Wärmeversorgung - mind. 0,8; Angabe, ob kommunale Fördermittel verwendet wurden; Vertragslaufzeit; (Pflichtangabe) ; Funktionsbeschreibung der Maßnahme. Referenzen, welche nicht die im jeweils vorgegebenen Formblatt geforderten Mindestanforderungen für die Referenzen B, C, D erfüllen, bzw. die geforderten Mindestangaben nicht enthalten, werden ausgeschlossen. Teilnahmeanträge mit mehr oder weniger als 3 Referenzen für Wärmecontracting in der Wohnungswirtschaft werden als nicht bewertbar ausgeschlossen.
b) Für Wärmecontracting in der Wohnungswirtschaft sind genau 3 Referenzen B, C, D mit vergleichbaren Leistungen mit Beginn innerhalb der letzten 10 Jahre einzureichen. Mindestanforderungen: Wärmeversorgung von Wohnungen, Übernahme und Betrieb von Wärmeerzeugungs-/ Verteilungsanlagen durch den Bieter; -Investitions-/Bauleistungen durch den Bieter erbracht. Die Referenzen enthalten jeweils wertungsrelevante Unterkriterien mit Mindestanforderungen pro Referenz: Anzahl Wärmeabnahmestellen (Wärmeabnahmestelle entspricht Hausübergabestation)- mind. 1 Stück; Gelieferte Wärmemenge in kWh/a - mind. 200.000 KWh/a; Anzahl eingesetzter intelligenter Hausübergabestationen - mind. 3 Stück; Nachweis Primärenergiefaktor Wärmeversorgung - mind. 0,8; Angabe, ob kommunale Fördermittel verwendet wurden; Vertragslaufzeit; (Pflichtangabe) ; Funktionsbeschreibung der Maßnahme. Referenzen, welche nicht die im jeweils vorgegebenen Formblatt geforderten Mindestanforderungen für die Referenzen B, C, D erfüllen, bzw. die geforderten Mindestangaben nicht enthalten, werden ausgeschlossen. Teilnahmeanträge mit mehr oder weniger als 3 Referenzen für Wärmecontracting in der Wohnungswirtschaft werden als nicht bewertbar ausgeschlossen.
c) Für eine im Bau bzw. innerhalb der letzten 3 Jahre in Betrieb gegangene iKWK-Anlage in Deutschland KANN genau 1 BONUS-Referenz E eingereicht werden. Die Abgabe dieser Bonusreferenz ist KEINE Mindestanforderung und stellt keine Pflichtreferenz dar. Mit Vorlage der Bonus-Referenz können zusätzliche Punkte gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix erworben werden. Bei Nichtvorlage erfolgt KEIN Ausschluss!
c) Für eine im Bau bzw. innerhalb der letzten 3 Jahre in Betrieb gegangene iKWK-Anlage in Deutschland KANN genau 1 BONUS-Referenz E eingereicht werden. Die Abgabe dieser Bonusreferenz ist KEINE Mindestanforderung und stellt keine Pflichtreferenz dar. Mit Vorlage der Bonus-Referenz können zusätzliche Punkte gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix erworben werden. Bei Nichtvorlage erfolgt KEIN Ausschluss!
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber hat folgende Erklärungen einzureichen: a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei); b) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber hat folgende Erklärungen einzureichen: a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei); b) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei)
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1), III.1.2), III.1.3) und III.1.4).
1. Es wird dringend empfohlen, den in den Vergabeunterlagen zur Verfügung stehenden Bewerbungsbogen einschl. Anlagen zu verwenden;
2. Die Angaben zur Bewertung sind in den uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen enthalten. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Bewertung für die Auswahl maßgebend;
3. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern in Anlehnung an § 75 Abs. 6 VgV durch Losentscheid.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern in Anlehnung an § 75 Abs. 6 VgV durch Losentscheid.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-02-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmendurch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggebergegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestelltwerden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmendurch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggebergegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestelltwerden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 249-725452 (2022-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ohrdruf plant die Sanierung und Erneuerung des Heizhauses Am Leichfeld und die damit verbundene Wärmeversorgung. Nachfolgend bezeichnet als Wärmeversorgung Ohrdruf. Das Ziel ist es, eine CO2-arme und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Ohrdruf für die Bestandsquartiere Südstraße/Leichfeld und weitere potentielle Versorgungsgebiete aufzubauen. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der
entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Die Stadt Ohrdruf beabsichtigt, die Substitution von bestehenden Gaskesselanlagen in dem Heizhaus Am Leichfeld durch innovative und umweltverträgliche Wärmeversorgungsanlagen. Im Ergebnis soll die Gesamtenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Die Optimierung der Wärmequelle für das Bestandsnetz und das potentielle Neubaunetz ist zentraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger sowie gleichzeitig die Verbesserung des Erzeugungsmanagements. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen am Energiemarkt und den damit verbundenen Unsicherheiten werden in der Ausschreibung keine konkreten Vorgaben u.a. hinsichtlich technologischer Lösungen bzw. möglicher Leistungsgrößen von Erzeugungsanlagen gemacht.
Die Stadt Ohrdruf plant die Sanierung und Erneuerung des Heizhauses Am Leichfeld und die damit verbundene Wärmeversorgung. Nachfolgend bezeichnet als Wärmeversorgung Ohrdruf. Das Ziel ist es, eine CO2-arme und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Ohrdruf für die Bestandsquartiere Südstraße/Leichfeld und weitere potentielle Versorgungsgebiete aufzubauen. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der
entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Die Stadt Ohrdruf beabsichtigt, die Substitution von bestehenden Gaskesselanlagen in dem Heizhaus Am Leichfeld durch innovative und umweltverträgliche Wärmeversorgungsanlagen. Im Ergebnis soll die Gesamtenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Die Optimierung der Wärmequelle für das Bestandsnetz und das potentielle Neubaunetz ist zentraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger sowie gleichzeitig die Verbesserung des Erzeugungsmanagements. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen am Energiemarkt und den damit verbundenen Unsicherheiten werden in der Ausschreibung keine konkreten Vorgaben u.a. hinsichtlich technologischer Lösungen bzw. möglicher Leistungsgrößen von Erzeugungsanlagen gemacht.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Ohrdruf plant die Sanierung und Erneuerung des Heizhauses Am Leichfeld und die damit verbundene Wärmeversorgung. Nachfolgend bezeichnet als Wärmeversorgung Ohrdruf. Das Ziel ist es, eine CO2-arme und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Ohrdruf für die Bestandsquartiere Südstraße/Leichfeld und weitere potentielle Versorgungsgebiete aufzubauen. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der
Die Stadt Ohrdruf plant die Sanierung und Erneuerung des Heizhauses Am Leichfeld und die damit verbundene Wärmeversorgung. Nachfolgend bezeichnet als Wärmeversorgung Ohrdruf. Das Ziel ist es, eine CO2-arme und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Ohrdruf für die Bestandsquartiere Südstraße/Leichfeld und weitere potentielle Versorgungsgebiete aufzubauen. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der
entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Die Stadt Ohrdruf beabsichtigt, die Substitution von bestehenden Gaskesselanlagen in dem Heizhaus Am Leichfeld durch innovative und umweltverträgliche Wärmeversorgungsanlagen. Im Ergebnis soll die Gesamtenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Die Optimierung der Wärmequelle für das Bestandsnetz und das potentielle Neubaunetz ist zentraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger sowie gleichzeitig die Verbesserung des Erzeugungsmanagements. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen am Energiemarkt und den damit verbundenen Unsicherheiten werden in der Ausschreibung keine konkreten Vorgaben u.a. hinsichtlich technologischer Lösungen bzw. möglicher Leistungsgrößen von Erzeugungsanlagen gemacht.
entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Die Stadt Ohrdruf beabsichtigt, die Substitution von bestehenden Gaskesselanlagen in dem Heizhaus Am Leichfeld durch innovative und umweltverträgliche Wärmeversorgungsanlagen. Im Ergebnis soll die Gesamtenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Die Optimierung der Wärmequelle für das Bestandsnetz und das potentielle Neubaunetz ist zentraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger sowie gleichzeitig die Verbesserung des Erzeugungsmanagements. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen am Energiemarkt und den damit verbundenen Unsicherheiten werden in der Ausschreibung keine konkreten Vorgaben u.a. hinsichtlich technologischer Lösungen bzw. möglicher Leistungsgrößen von Erzeugungsanlagen gemacht.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Es ist durch den Auftragnehmer ab 2025 insgesamt eine Wärmeliefermenge von ≥ 4.570 MWh/a bereit zu stellen. Dabei sind in 2024 mind. 2.270 MWh/a und ab 2025 zusätzlich 2.300 MWh/a bereitzustellen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Es ist durch den Auftragnehmer ab 2025 insgesamt eine Wärmeliefermenge von ≥ 4.570 MWh/a bereit zu stellen. Dabei sind in 2024 mind. 2.270 MWh/a und ab 2025 zusätzlich 2.300 MWh/a bereitzustellen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-02 📅
Name: TWS Thüringer Wärme Service GmbH
Postanschrift: Schwerborner Straße 30
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland 🇩🇪 Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.